Stellungnahme Deutschlands im Art. 31 Ausschuss zur Annahme des EU US Privacy Shield

Nach öffentlicher Aussage der Justizkommissarin Vera Jourová am 11. Juli 2016 im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Europäischen Parlament hat Deutschland (bzw. die Vertreter Deutschlands) in der Sitzung des sog. Artikel 31 Ausschuss am 8. Juli 2016 eine Stellungnahme zur Annahme des sog. EU US Privacy Shild abgegeben. Laut der Teilnehmerliste was das Bundesministerium des Inneren in der betreffenden Sitzung anwesend.

Bitte lassen Sie mir diese Stellungnahme zukommen.

Besten Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Juli 2016
  • Frist
    12. August 2016
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Carlo Piltz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach öffentliche…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Carlo Piltz
Betreff
Stellungnahme Deutschlands im Art. 31 Ausschuss zur Annahme des EU US Privacy Shield [#17290]
Datum
11. Juli 2016 17:49
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach öffentlicher Aussage der Justizkommissarin Vera Jourová am 11. Juli 2016 im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Europäischen Parlament hat Deutschland (bzw. die Vertreter Deutschlands) in der Sitzung des sog. Artikel 31 Ausschuss am 8. Juli 2016 eine Stellungnahme zur Annahme des sog. EU US Privacy Shild abgegeben. Laut der Teilnehmerliste was das Bundesministerium des Inneren in der betreffenden Sitzung anwesend. Bitte lassen Sie mir diese Stellungnahme zukommen. Besten Dank. Mit freundlichen Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Carlo Piltz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Carlo Piltz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Carlo Piltz
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Piltz, mit E-Mail vom 11. Juli 2016 beantragen Sie auf Grun…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
28. Juli 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Piltz, mit E-Mail vom 11. Juli 2016 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheits- gesetzes (IFG) die Übersendung der Stellungnahme der deutschen Delegation im Art. 31 Ausschuss zur Annahme des EU US Privacy Shield. Ihr Antrag wird gemäß § 3 Nr. 1a) und § 3 Nr. 3 a) IFG abgelehnt.

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Urteil Ablehnung
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Urteil
Datum
27. März 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Ablehnung