Stellungnahme Expertenrat

Das neue Infektionsschutzgesetz wurde verabschiedet, obwohl es von vielen Seiten Kritik gab, insbesondere zum Wegfall der Maskenpflicht.
Einzelne Mitglieder des Expertenrats, wie Melanie Brinkmann oder Christian Drosten, haben sich in der Presse kritisch dazu geäußert.
Mir ist ist aber keine offizielle Stellungnahme des Expertenrats bekannt.
Der Expertenrat wurde extra einberufen, um die Bundesregierung zu beraten. Eine so grundlegende Entscheidung kann nicht getroffen worden sein, ohne die Meinung des Expertenrats einzuholen.
Bitte senden Sie mir die Stellungnahme des Expertenrats zum aktuellen Infektionsschutzgesetz mit dem Wegfall der meisten Schutzmaßnahmen zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2022
  • Frist
    7. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das neue Infektio…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme Expertenrat [#245616]
Datum
5. April 2022 17:58
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das neue Infektionsschutzgesetz wurde verabschiedet, obwohl es von vielen Seiten Kritik gab, insbesondere zum Wegfall der Maskenpflicht. Einzelne Mitglieder des Expertenrats, wie Melanie Brinkmann oder Christian Drosten, haben sich in der Presse kritisch dazu geäußert. Mir ist ist aber keine offizielle Stellungnahme des Expertenrats bekannt. Der Expertenrat wurde extra einberufen, um die Bundesregierung zu beraten. Eine so grundlegende Entscheidung kann nicht getroffen worden sein, ohne die Meinung des Expertenrats einzuholen. Bitte senden Sie mir die Stellungnahme des Expertenrats zum aktuellen Infektionsschutzgesetz mit dem Wegfall der meisten Schutzmaßnahmen zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245616/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksi…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Stellungnahme Expertenrat [#245616]
Datum
6. April 2022 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Bewältigung der Pandemie ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG bescheid…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Stellungnahme Expertenrat [#245616]
Datum
13. April 2022 13:50
Status
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1,6 KB
image002.png
2,8 KB


Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG bescheidet diejenige Behörde den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrte Information berechtigt ist. Verfügungsberechtigt über eine Information ist grundsätzlich deren Urheber, also diejenige Behörde, die Informationen im Rahmen der Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben erhoben oder selbst geschaffen hat. Wird die Information im weiteren Verlauf anderen Behörden übermittelt und ist sie demnach an mehreren Stellen verfügbar, ist das Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde zu konzentrieren, der die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.11.2011 – 7 C 4 /11). Der Expertenrat wurde vom Bundeskanzleramt eingerichtet und hat den Auftrag, die Bundesregierung auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zur COVID-19 Pandemie zu beraten. Der Expertenrat ist mit Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen unterschiedlicher Disziplinen besetzt und erarbeitet Empfehlungen für die Pandemiebewältigung. Die Stellungnahmen dieses Gremiums sind öffentlich zugänglich auf der Website der Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/breg-d... ). Ich bitte daher, Ihre Anfrage dorthin zu richten. Mit freundlichen Grüßen