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Stellungnahme Ihres Hauses vom 16.08.2004 bezüglich BoA 2/3

1. Die o.g. Stellungnahme Ihres Hauses bezüglich des Planfeststellungsverfahrens nach §18 AEG i. V. m. §34 Landeseisenbahngesetz zum Kraftwerksprojekt BoA 2/3.
2. Den zugehörigen Antrag der RWE AG, RWE Power AG (oder etwaiger Tochterunternehmen).
3. ggfs. vorhandene Antworten der RWE AG auf Ihr o.g. Schreiben.

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  • Datum
    3. Mai 2021
  • Frist
    5. Juni 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme Ihres Hauses vom 16.08.2004 bezüglich BoA 2/3 [#219676]
Datum
3. Mai 2021 00:02
An
Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die o.g. Stellungnahme Ihres Hauses bezüglich des Planfeststellungsverfahrens nach §18 AEG i. V. m. §34 Landeseisenbahngesetz zum Kraftwerksprojekt BoA 2/3. 2. Den zugehörigen Antrag der RWE AG, RWE Power AG (oder etwaiger Tochterunternehmen). 3. ggfs. vorhandene Antworten der RWE AG auf Ihr o.g. Schreiben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219676/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Landeseisenbahnverwaltung ist Teil des Verkehrsministeriu…
Von
Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Stellungnahme Ihres Hauses vom 16.08.2004 bezüglich BoA 2/3 [#219676]
Datum
3. Mai 2021 12:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Landeseisenbahnverwaltung ist Teil des Verkehrsministeriums NRW. Die Beantwortung von Anfragen nach dem UIG, IFG bzw. VIG hat sich das Ministerium vorbehalten. Aus diesem Grund bitte ich Sie, Ihre Anfrage an das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen zu richten. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Mitteilung, dass das Verkehrsministerium von NRW zuständig ist.…
An Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuständigkeit: Stellungnahme Ihres Hauses vom 16.08.2004 bezüglich BoA 2/3 [#219676]
Datum
3. Mai 2021 12:45
An
Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Mitteilung, dass das Verkehrsministerium von NRW zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219676/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.