Stellungnahme zu Änderung der Produktspezifikation g.g.A. Schleswig-Holsteinischer Landwein

Stellungnahme der für den Weinbau zuständigen obersten Landesbehörde zu der geplanten Änderungen folgender Produktspezifikation:

g.g.A. Schleswig-Holsteinischer Landwein (BAnz AT 04.04.2023 B3)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2023
  • Frist
    4. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungnahme der für den Weinbau zus…
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme zu Änderung der Produktspezifikation g.g.A. Schleswig-Holsteinischer Landwein [#280182]
Datum
1. Juni 2023 09:56
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellungnahme der für den Weinbau zuständigen obersten Landesbehörde zu der geplanten Änderungen folgender Produktspezifikation: g.g.A. Schleswig-Holsteinischer Landwein (BAnz AT 04.04.2023 B3)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280182/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage und möchte diese au…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
AW: [extern] Stellungnahme zu Änderung der Produktspezifikation g.g.A. Schleswig-Holsteinischer Landwein [#280182]
Datum
16. Juni 2023 20:08
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
905,6 KB
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage und möchte diese auch gleichzeitig beantworten. Im Anhang erhalten Sie die erbetene Stellungnahme der obersten Landesbehörde und die Datenschutzhinweise der BLE. Für diese Anfrage werden im konkreten Fall keine Gebühren erhoben, da es sich um einfache Auskunft handelt, die nicht sehr zeitaufwändig gewesen ist. Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen