Stellungnahme zum Gesetzentwurf Referentenentwurf des BMJ zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich

am 18.08.2022 stellte das BMJ einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich vor
https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/0818_Planungsbeschleunigung.html

Den interessierten Kreisen wurde bis zum 12.09.2022 Zeit zur Stellungnahme gegeben.

Bitte senden Sie mir die von Ihrem Gericht bzw. den bei Ihnen tätigen Richter*innen zu diesem Entwurf an das BMJ übermittelten Stellungnahme zu.

Entgegen der Verlautbarung auf derHomepage des BMJ wurden nicht alle Stellungnahmen veröffentlicht.

Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen aus öffentlichen Konsultationsverfahren sind amtliche Informationen, Sie als Gericht informationspflichtige Stelle.

Angesichts der laufenden Diskussionen und Beratungen über den Entwurf, bitte ich Sie um eine schnelle Beantwortung meiner Anfrage.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Über eine mögliche Kostenpflichtigkeit bin ich mir bewusst.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Oktober 2022
  • Frist
    26. November 2022
  • Ein:e Follower:in
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: am 18.08.2022 ste…
An Bundesverwaltungsgericht Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Stellungnahme zum Gesetzentwurf Referentenentwurf des BMJ zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich [#261621]
Datum
24. Oktober 2022 10:59
An
Bundesverwaltungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 18.08.2022 stellte das BMJ einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich vor https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/0818_Planungsbeschleunigung.html Den interessierten Kreisen wurde bis zum 12.09.2022 Zeit zur Stellungnahme gegeben. Bitte senden Sie mir die von Ihrem Gericht bzw. den bei Ihnen tätigen Richter*innen zu diesem Entwurf an das BMJ übermittelten Stellungnahme zu. Entgegen der Verlautbarung auf derHomepage des BMJ wurden nicht alle Stellungnahmen veröffentlicht. Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen aus öffentlichen Konsultationsverfahren sind amtliche Informationen, Sie als Gericht informationspflichtige Stelle. Angesichts der laufenden Diskussionen und Beratungen über den Entwurf, bitte ich Sie um eine schnelle Beantwortung meiner Anfrage. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Über eine mögliche Kostenpflichtigkeit bin ich mir bewusst.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261621/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger

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Bundesverwaltungsgericht
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 24. Oktober 2022 ist hier eingegangen. Leider kann ich Ih…
Von
Bundesverwaltungsgericht
Betreff
AW: Stellungnahme zum Gesetzentwurf Referentenentwurf des BMJ zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich [#261621]
Datum
23. November 2022 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 24. Oktober 2022 ist hier eingegangen. Leider kann ich Ihrem Informationsbegehren nicht nachkommen. Wenn Sie Einsicht in nicht veröffentlichte Stellungnahmen zu dem genannten Referentenentwurf nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an das insoweit zuständige Bundesministerium der Justiz, das hier die Verfahrensführung inne hat. Auch eine Prüfung nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), auf die Sie Ihre Anfrage ebenfalls stützen, kommt zu keinem anderen Ergebnis. Es handelt sich bei den begehrten Informationen weder um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG noch um solche im Sinne von § 1 VIG. Mit freundlichen Grüßen