Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des BfDI

Die Stellungnahme der Bundesregierung zum 31. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für das Jahr 2022.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2023
  • Frist
    22. August 2023
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stellungnahme der Bundesregierung…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des BfDI [#284257]
Datum
19. Juli 2023 15:44
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stellungnahme der Bundesregierung zum 31. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für das Jahr 2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 284257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284257/ Postanschrift Andre Meister << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Z114.13002/28#463 Sehr geehrter Herr Meister, mit E-Mail vom 19. Juli 2023 beantragen Sie beim Bundesministerium …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Z114.13002/28#463
Datum
10. August 2023
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meister, mit E-Mail vom 19. Juli 2023 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung folgender Unterlage: Stellungnahme der Bundesregierung zum 31. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für das Jahr 2022. In der Anlage erhalten Sie das erbetene Dokument. Mit freundlichen Grüßen

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