Stellungnahme zur Genehmigungserweiterung zur Begasung von Rundholz mit ProFume

Im Mai dieses Jahres habe ich bei Ihnen angefragt, ob die Genehmigungserweiterung 025395-0 zur Anwendung von ProFume, Wirkstoff Sulfuryldifluorid bei der Begasung von Rundholz zum Export angesichts stark gestiegener Exportmengen weiterhin gültig ist, da die Genehmigung eine Mengenbeschränkung enthält.

Das Bundesamt hat daraufhin vom Julius-Kühn-Institut als fachlich zuständiger Stelle eine Stellungnahme erbeten. Diese ist auch erfolgt, wie mir im September mitgeteilt wurde. Zum Verständnis der Antwort auf meine damalige Anfrage, die mir am 7. Oktober zugegangen ist, ist die fachliche Stellungnahme des Julius-Kühn-Instituts entscheidend, weil andernfalls nicht ersichtlich wird, warum die Genehmigung weiter gültig ist.

Bitte senden Sie mir ihre Stellungnahme des Julius-Kühn-Instituts mit Bezug zur Genehmigungserweiterung von ProFume aus dem Sommer des Jahres zu, welche Grundlage Ihrer Antwort auf meine damalige Anfrage ist.

Bitte verweisen Sie mich nicht an das Julius-Kühn-Institut, welches ich als Urheber des betreffenden Schreibens zunächst angeschrieben habe und das mich an Sie zurück verweist.
<https://fragdenstaat.de/a/203707>

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
  • Kosten dieser Information:
    60,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Christian Völker
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Mai dieses Ja…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
Christian Völker
Betreff
Stellungnahme zur Genehmigungserweiterung zur Begasung von Rundholz mit ProFume [#206399]
Datum
15. Dezember 2020 12:55
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Mai dieses Jahres habe ich bei Ihnen angefragt, ob die Genehmigungserweiterung 025395-0 zur Anwendung von ProFume, Wirkstoff Sulfuryldifluorid bei der Begasung von Rundholz zum Export angesichts stark gestiegener Exportmengen weiterhin gültig ist, da die Genehmigung eine Mengenbeschränkung enthält. Das Bundesamt hat daraufhin vom Julius-Kühn-Institut als fachlich zuständiger Stelle eine Stellungnahme erbeten. Diese ist auch erfolgt, wie mir im September mitgeteilt wurde. Zum Verständnis der Antwort auf meine damalige Anfrage, die mir am 7. Oktober zugegangen ist, ist die fachliche Stellungnahme des Julius-Kühn-Instituts entscheidend, weil andernfalls nicht ersichtlich wird, warum die Genehmigung weiter gültig ist. Bitte senden Sie mir ihre Stellungnahme des Julius-Kühn-Instituts mit Bezug zur Genehmigungserweiterung von ProFume aus dem Sommer des Jahres zu, welche Grundlage Ihrer Antwort auf meine damalige Anfrage ist. Bitte verweisen Sie mich nicht an das Julius-Kühn-Institut, welches ich als Urheber des betreffenden Schreibens zunächst angeschrieben habe und das mich an Sie zurück verweist. <https://fragdenstaat.de/a/203707>
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 206399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206399/ Postanschrift Christian Völker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Völker
Christian Völker
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme zur Genehmigungserweiterung zur B…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
Christian Völker
Betreff
AW: Stellungnahme zur Genehmigungserweiterung zur Begasung von Rundholz mit ProFume [#206399]
Datum
14. Juni 2021 08:46
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme zur Genehmigungserweiterung zur Begasung von Rundholz mit ProFume“ vom 15.12.2020 (#206399) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 147 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 206399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206399/
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Ihr IFG-Antrag zur Herausgabe eines JKI-Schreibens - hiesiger Vorgang 354900 Sehr geehrter Herr Völker, zunächst …
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag zur Herausgabe eines JKI-Schreibens - hiesiger Vorgang 354900
Datum
12. Juli 2021 12:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Völker, zunächst bitte ich um Entschuldigung dafür, dass ich mich erst jetzt bei Ihnen zurückmelde. Tatsächlich scheint Ihre E-Mail vom Dezember des vergangenen Jahres "untergegangen" zu sein. Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass es kein Schreiben des JKI hab, vielmehr wurde über die Beantwortung Ihrer Anfrage telefonisch und per E-Mail beraten. Ich könnte Ihnen anbieten, den kurzen E-Mail-Verkehr zu übersenden. Aufgrund des damit verbundenen Aufwandes (Beteiligung des JKI sowie Schwärzungen) werden aber Kosten in Höhe von bis zu 60 (sechzig) EUR anfallen. Möchten Sie gleichwohl an Ihrer Anfrage festhalten? Mit freundlichen Grüßen
Christian Völker
AW: Ihr IFG-Antrag zur Herausgabe eines JKI-Schreibens - hiesiger Vorgang 354900 [#206399] Sehr << Anrede &g…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
Christian Völker
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag zur Herausgabe eines JKI-Schreibens - hiesiger Vorgang 354900 [#206399]
Datum
12. Juli 2021 14:10
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ihre Entschuldigung nehme ich gerne an. Die mitgelieferte Erklärung, ein Verwaltungsvorgang sei "untergegangen" erschüttert mich allerdings, zumal bei der Verwaltung des Bundes. Andererseits fügt sie sich in das Bild des Bundesministeriums und der ihm vorstehenden Ministerin dessen Geschäftsbereich Ihr Amt zugeordnet ist. Würde Ihr Amt bei der Schwärzung dieselbe Sorgfalt walten lassen wie bei der bisherigen Bearbeitung des Vorgangs so würde sich eine Gebühr sicher erübrigen. Vielleicht sollte ich auch schlicht einen Verspätungszuschlag in Anrechnung bringen? Ganz sicher lasse ich mich aber von meinem Informationsbedürfnis nicht abbringen durch den von Ihnen genannten Maximalbetrag von 60 Euro. Allenfalls werde ich die Gebühr abschließend kommentieren. Sie schreiben, die Abstimmung habe in Telefonaten wie auch in Mails stattgefunden, sprechen im Weiteren aber nur noch von Mails. Ich gehe davon aus, daß das zur Verfügung stehende Material entweder Telefonnotizen umfasst oder der Beratungsablauf anhand der abschließenden Mail vollständig ersichtlich wird, insbesondere auch Art (Detailgrad, Dauer und Rhytmus der Erhebung, Alter zum Zeitpunkt der Entscheidung) und Herkunft der der Entscheidung zugrunde liegenden Daten sowie die für die Beurteilung als geringfügig angelegten Kriterien. Etwaige Schwärzungen erwarte ich lediglich bei persönlichen Daten, etwa Namen der beteiligten MitarbeiterInnen. Ich bitte um recht zügige Bearbeitung und wünsche Ihnen Weisheit bei der endgültigen Bemessung der Gebühr. Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 206399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206399/
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bitte um Mitteilung der Anschrift - hiesiger Vorgang 354900 Sehr geehrter Herr Völker, bitte lassen Sie mir zweck…
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Bitte um Mitteilung der Anschrift - hiesiger Vorgang 354900
Datum
12. Juli 2021 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Völker, bitte lassen Sie mir zwecks späterer Erstellung des Gebührenbescheides noch Ihre Anschrift zukommen. Ich weise darauf hin, dass die Zusendung voraussichtlich noch einige Tage in Anspruch nehmen wird. Die Informationsfreiheitsgesetze sehen keinen Verspätungszuschlag vor. Was die Höhe der Gebühren anbelangt, so orientiert sie sich dem Grunde nach an der Arbeitszeit und Laufbahn derjenigen, die die Anträge nach IFG und UIG bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Christian Völker
AW: Bitte um Mitteilung der Anschrift - hiesiger Vorgang 354900 [#206399] Sehr << Anrede >> die Melde…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
Christian Völker
Betreff
AW: Bitte um Mitteilung der Anschrift - hiesiger Vorgang 354900 [#206399]
Datum
12. Juli 2021 19:31
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Meldeanschrift finden Sie unten. Da ich ortsabwesend bin, bitte ich Sie, mir einen etwaigen Gebührenbescheid zur Wahrung der Zahlungsfrist zusätzlich als elektronische Kopie zuzustellen. Für eine ggf. erforderliche Schwärzung persönlicher Daten werde ich sorgen. Wie sich die Höhe der Gebühren bemißt ist mir wohl bekannt. Die Fiktion kosteneffektiven Arbeitens läßt sich dennoch kaum erzeugen angesichts des Umstandes, daß der Kollege in der Pressestelle mich bei der ursprünglichen Anfrage im Juni vergangenen Jahres bis Oktober allein acht Mal initiativ informierte, die Antwort werde sich noch verzögern, bevor er beim neunten Kontakt schließlich antworten konnte. Langsamkeit hat ihren Preis. Vollständig umgehen ließe sich zusätzlicher Bearbeitungsaufwand für IFG-Anfragen, indem das Amt schlicht alle Informationen von sich aus veröffentlicht. Auf Landesebene haben wir in Hamburg seit Jahren etwas Vergleichbares. Nach anfänglichem Ach und Weh ob des Paradigmenwechsels in Sachen Amtsgeheimnis funktionierte es bald recht geräuschlos. Schließlich profitiert die Verwaltung selber davon besonders. Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 206399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/206399/upload/312ccf43eea7f390ca28158a244c2f72d8df7882/ Postanschrift Christian Völker << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Ihr IFG-Antrag zur zur Herausgabe eines JKI-Schreibens - hiesiger Vorgang 354900 Sehr geehrter Herr Völker, anbei…
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag zur zur Herausgabe eines JKI-Schreibens - hiesiger Vorgang 354900
Datum
22. Juli 2021 14:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Völker, anbei sende ich Ihnen den IFG-Bescheid nebst den erbetenen Unterlagen. Sofern Sie den Gebührenbescheid (auch) elektronisch erhalten möchten, bitte ich um Mitteilung einer E-Mail-Adresse außerhalb des fragdenstaat-Portals, da nach hiesigem Verständnis E-Mails an "Ihre" fragdenstaat-Adresse automatisch publiziert werden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Kurzer Nachtrag Sehr geehrter Herr Völker, hier noch vorsorglich ein kurzer Nachtrag, da ich gerade gesehen habe,…
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Kurzer Nachtrag
Datum
22. Juli 2021 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Völker, hier noch vorsorglich ein kurzer Nachtrag, da ich gerade gesehen habe, dass dies im Bescheid nicht erwähnt ist: Telefonvermerke liegen hier, anders als von Ihnen in Ihrer E-Mail vom 12.7.2021 angedacht, keine vor. Mit freundlichen Grüßen / Best regards Im Auftrag / by order [geschwärzt] Federal Office of Consumer Protection and Food Safety Mauerstraße 39 - 42 10117 Berlin Phone: +49 30 [geschwärzt] Fax: +49 531 [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Internet: www.bvl.bund.de DATENSCHUTZHINWEISE: https://www.bvl.bund.de/datenschutz PRIVACY POLICY INFORMATION: https://www.bvl.bund.de/privacy-policy
Christian Völker
AW: Kurzer Nachtrag [#206399] Sehr << Anrede >> in den letzten zwei Wochen ist bei mir kein Gebührenb…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
Christian Völker
Betreff
AW: Kurzer Nachtrag [#206399]
Datum
4. August 2021 23:37
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in den letzten zwei Wochen ist bei mir kein Gebührenbescheid eingegangen. Darf ich davon ausgehen, daß beim Bearbeitungsaufwand für die Schwärzungen die Geringfügigkeitsschwelle von bis zu einer halben Stunde Arbeitszeit nicht überschritten wurde und daher erfreulicherweise doch keine Kosten angefallen sind? Dann könnte ich jetzt die Anfrage schließen und den Status entsprechend setzen. Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 206399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206399/

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Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
AW: Kurzer Nachtrag [#206399] Guten Tag Herr Völker, erfahrungsgemäß kann sich die Erhebung der Gebühren verzöger…
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
AW: Kurzer Nachtrag [#206399]
Datum
5. August 2021 10:18
Status
Guten Tag Herr Völker, erfahrungsgemäß kann sich die Erhebung der Gebühren verzögern. Ich gehe davon aus, dass Sie zu gegebener Zeit einen Gebührenbescheid erhalten werden. Mit freundlichen Grüßen