Stellungnahmefrist für Verbände zum Informationsfreiheitsgesetz

Ich würde gerne wissen, wie lange die Verbändebeteiligung nach § 47 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien zu dem Referentenentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (Drucksache 15/4493, https://dserver.bundestag.de/btd/15/044/1504493.pdf) von 2004 war.
Schicken Sie mir dazu bitte entweder
1) die Information, wie lange die Verbändebeteiligung gedauert hat, einschließlich des Start- und Enddatums, oder
2) die Email, mit der die Verbändebetiligung eingeleitet wurde, oder
3) Eine Unterlage aus der sich ergibt, wie lange die Beteiligungsfrist genau war (Start und Ende).

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
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Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gerne wissen, wie lange die…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Stellungnahmefrist für Verbände zum Informationsfreiheitsgesetz [#298289]
Datum
25. Januar 2024 16:17
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne wissen, wie lange die Verbändebeteiligung nach § 47 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien zu dem Referentenentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (Drucksache 15/4493, https://dserver.bundestag.de/btd/15/044/1504493.pdf) von 2004 war. Schicken Sie mir dazu bitte entweder 1) die Information, wie lange die Verbändebeteiligung gedauert hat, einschließlich des Start- und Enddatums, oder 2) die Email, mit der die Verbändebetiligung eingeleitet wurde, oder 3) Eine Unterlage aus der sich ergibt, wie lange die Beteiligungsfrist genau war (Start und Ende).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 298289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298289/ Postanschrift Philipp Schönberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger

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Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahmefrist für Verbände zum Informationsfreiheitsgesetz“ v…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: Stellungnahmefrist für Verbände zum Informationsfreiheitsgesetz [#298289]
Datum
12. April 2024 11:17
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahmefrist für Verbände zum Informationsfreiheitsgesetz“ vom 25.01.2024 (#298289) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger