Stellungnahmen/Alternativkonzepte zum Thema "Sichere Datenübermittlung in der Registermodernisierung"

- Die eingegangenen Stellungnahmen zur 1. öffentlichen Konsultation zum Entwurf der TR-03176 inkl. der Namen der einreichenden Organisationen und Privatpersonen, siehe https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Technische-Richtlinien/TR-nach-Thema-sortiert/tr03176/TR-03176_node.html
- Die eingegangenen Stellungnahmen zu vorherigen nicht-öffentlichen Konsultation zum Entwurf der TR-03176 inkl. der Namen der einreichenden Organisationen und Privatpersonen.
- Weiteres eingegangenes Feedback zum Entwurf der TR-03176 inkl. der Namen der einreichenden Organisationen und Privatpersonen.

Sollte die Nennung von Privatpersonen aus dazenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sein, können Sie diese Information gerne schwärzen. Ich bitte in diesem Fall um Kennzeichnung, ob es sich um eine Einreichung einer Privatperson oder Organisation handelt.

Bitte übersenden sie mir im selben Kontext außerdem:
- Die im letzten Jahr im Bundestag diskutierte Präsentation eines alternativen Architekturkonzepts mit dem Titel "Registermodernisierung ohne Registermodernisierungsgesetz"
- jegliche Mails mit anderen Behörden, die dieses alternative Architekturkonzept zum Gegenstand haben.

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden, personenbezogene Daten nach § 5 IFG ebenfalls, falls oben nicht explizit anders definiert.

Falls Informationen nach § 3 nicht veröffentlicht werden können, bitte ich diese auszusparen, mich allerdings darüber zu informieren. (Um so einen Widerspruch möglich zu machen)

Bei Informationen die unter §3 Abs 2,4 fallen, bitte ich sie insbesondere zu prüfen, ob durch eine Teilschwärzung zumindest die Art des Vorgangs kommuniziert werden kann.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
  • Ein:e Follower:in
Lilith Wittmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die eingegangenen Stellungnahmen zu…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Stellungnahmen/Alternativkonzepte zum Thema "Sichere Datenübermittlung in der Registermodernisierung" [#300957]
Datum
23. Februar 2024 07:59
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die eingegangenen Stellungnahmen zur 1. öffentlichen Konsultation zum Entwurf der TR-03176 inkl. der Namen der einreichenden Organisationen und Privatpersonen, siehe https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Technische-Richtlinien/TR-nach-Thema-sortiert/tr03176/TR-03176_node.html - Die eingegangenen Stellungnahmen zu vorherigen nicht-öffentlichen Konsultation zum Entwurf der TR-03176 inkl. der Namen der einreichenden Organisationen und Privatpersonen. - Weiteres eingegangenes Feedback zum Entwurf der TR-03176 inkl. der Namen der einreichenden Organisationen und Privatpersonen. Sollte die Nennung von Privatpersonen aus dazenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sein, können Sie diese Information gerne schwärzen. Ich bitte in diesem Fall um Kennzeichnung, ob es sich um eine Einreichung einer Privatperson oder Organisation handelt. Bitte übersenden sie mir im selben Kontext außerdem: - Die im letzten Jahr im Bundestag diskutierte Präsentation eines alternativen Architekturkonzepts mit dem Titel "Registermodernisierung ohne Registermodernisierungsgesetz" - jegliche Mails mit anderen Behörden, die dieses alternative Architekturkonzept zum Gegenstand haben. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden, personenbezogene Daten nach § 5 IFG ebenfalls, falls oben nicht explizit anders definiert. Falls Informationen nach § 3 nicht veröffentlicht werden können, bitte ich diese auszusparen, mich allerdings darüber zu informieren. (Um so einen Widerspruch möglich zu machen) Bei Informationen die unter §3 Abs 2,4 fallen, bitte ich sie insbesondere zu prüfen, ob durch eine Teilschwärzung zumindest die Art des Vorgangs kommuniziert werden kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 300957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300957/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lilith Wittmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrte Frau Wittmann, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). …
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Stellungnahmen/Alternativkonzepte zum Thema "Sichere Datenübermittlung in der Registermodernisierung" [#300957]
Datum
28. Februar 2024 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Wittmann, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage ist die Sichtung und Bewertung umfangreicher Vorgänge erforderlich, weshalb die Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage nicht mehr im Rahmen einer einfachen Anfrage nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG erfolgen kann und eine Gebühr zu erheben ist. Eine exakte Aufschlüsselung der zu erwartenden Kosten ist mir zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht möglich, da diese von den konkret erforderlichen Arbeiten in den Fachreferaten abhängig ist. Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Gebühren nach der Anlage zur Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Aufgrund der durchzuführenden Tätigkeiten gehe ich vorläufig davon aus, dass eine Gebühr im Rahmen von 15-500 € entstehen würde, vgl. Nr. 2.1 bzw. 2.2 der Anlage zur IFGGebV. Im Hinblick auf Ihre Frage zu: "Weiteres eingegangenes Feedback zum Entwurf der TR-03176 inkl. der Namen der einreichenden Organisationen und Privatpersonen." gehe ich davon aus, dass hier der öffentliche Entwurf der TR-03176 gemeint ist. Ich bitte um Rückmeldung, ob eine weitere Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage trotz anfallender Gebühren erfolgen soll. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrte Frau Wittmann, auf meine Bitte vom 28.02.2024 um Mitteilung, ob Sie auch im Falle der Gebührenpflic…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
WG: Stellungnahmen/Alternativkonzepte zum Thema "Sichere Datenübermittlung in der Registermodernisierung" [#300957]
Datum
8. März 2024 06:23
Status
Sehr geehrte Frau Wittmann, auf meine Bitte vom 28.02.2024 um Mitteilung, ob Sie auch im Falle der Gebührenpflichtigkeit an Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) festhalten wollen, habe ich von Ihnen bislang keine Antwort erhalten. Sofern mir bis zum 15.03.2024 keine entsprechende Rückmeldung vorliegt, werde ich davon ausgehen, dass sich Ihr Antrag erledigt hat und den Vorgang bei mir abschließen. Mit freundlichen Grüßen