Stellungnahmen an das BMWK in Bezug auf den AI Act

eine Liste der Unternehmen und NGOs / zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich im Kontext des AI Acts an das BMWK mit einer bzw. mehreren Stellungnahmen gewendet haben.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    14. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste der Unternehmen und NGOs /…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahmen an das BMWK in Bezug auf den AI Act [#303098]
Datum
14. März 2024 10:10
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste der Unternehmen und NGOs / zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich im Kontext des AI Acts an das BMWK mit einer bzw. mehreren Stellungnahmen gewendet haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303098/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 14.03.2024 (Anfrage-…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 14.03.2024 (Anfrage-Nr.: 303098)
Datum
21. März 2024 09:15
Status
Sehr << Antragsteller:in >> mit Antrag vom 14.03.2024 begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), konkret eine Liste der Unternehmen und zivilgesellschaftlichen bzw. Nichtregierungsorganisationen, die sich im Kontext der KI-Verordnung an das BMWK mit einer bzw. mehreren Stellungnahmen gewendet haben. Die Bearbeitung Ihres Antrags ist nach erster Durchsicht voraussichtlich mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb voraussichtlich Gebühren im unteren Bereich des Gebührenrahmens anfallen werden. Die maximale Gebühr beträgt EUR 500,00. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Bitte teilen Sie mir zudem einen Empfangsbevollmächtigten im Inland mit. Falls Sie mir keinen Empfangsbevollmächtigten im Inland mitteilen, gilt ein an Sie gerichtetes Schriftstück nach § 15 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes am siebenten Tage nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes Dokument am dritten Tage nach der Absendung als zugegangen. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 14.03.2024 (Anfr…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 14.03.2024 (Anfrage-Nr.: 303098) [#303098]
Datum
21. März 2024 10:04
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vielen Dank für die schnelle Rückmeldung auf meinen Antrag. [geschwärzt], [geschwärzt] jedoch daran interessiert die Kosten möglichst gering zu halten. [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] Über eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar, ggf. auch über eine konkretere Schätzung über den Rahmen. Herzlichen Dank und beste Grüße [geschwärzt] Anfragenr: 303098 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 14.03.2024 (Anfr…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 14.03.2024 (Anfrage-Nr.: 303098) [#303098]
Datum
27. März 2024 15:41
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Auch mit Ihrer Einschränkung dürfte die Bearbeitung Ihres Antrags gebührenpflichtig sein. Ihr Anliegen, die Informationen zu Forschungszwecken zu nutzen, kann bei der Gebührenfestsetzung nicht gesondert berücksichtigt werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie den Antrag gleichwohl aufrechterhalten wollen. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich das Verfahren aus. Mit freundlichen Grüßen,