Stellungnahmen Polizei und Feuerwehr zu Protektion Kölner Ringe

Stellungnahmen der Polizei Köln sowie der Feuerwehr Köln zu baulichem Schutz des Radweges an den Kölner Ringen. Inklusive der relevanten Korrespondenz zwischen Stadt und Polizei, inklusive der Einladung zur Stellungnahme.

Insbesondere diejenigen Stellungnahmen, welche in der Mitteilung 0115/2023 an den Verkehrsausschuss Köln genannt werden.

"Für den Hohenzollernring zwischen Hahnenstraße und Ehrenstraße wurden mehrere Konzepte mit baulichen Trennelementen entwickelt und unter Beteiligung der betroffenen Dienststellen und der Polizei geprüft."

Laut der Polizei habe eine "Stellungnahme mündlich im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens nach der StVO im Rahmen einer Markierungsbesprechung im Stadthaus" stattgefunden und sei "von der Straßenverkehrsbehörde Köln entsprechend protokolliert" worden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahmen Polizei und Feuerwehr zu Protektion Kölner Ringe [#275832]
Datum
14. April 2023 20:07
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungnahmen der Polizei Köln sowie der Feuerwehr Köln zu baulichem Schutz des Radweges an den Kölner Ringen. Inklusive der relevanten Korrespondenz zwischen Stadt und Polizei, inklusive der Einladung zur Stellungnahme.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Insbesondere diejenigen Stellungnahmen, welche in der Mitteilung 0115/2023 an den Verkehrsausschuss Köln genannt werden.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> "Für den Hohenzollernring zwischen Hahnenstraße und Ehrenstraße wurden mehrere Konzepte mit baulichen Trennelementen entwickelt und unter Beteiligung der betroffenen Dienststellen und der Polizei geprüft."<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Laut der Polizei habe eine "Stellungnahme mündlich im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens nach der StVO im Rahmen einer Markierungsbesprechung im Stadthaus" stattgefunden und sei "von der Straßenverkehrsbehörde Köln entsprechend protokolliert" worden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275832/
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem IFG NRW. Ih…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Mü. / Stellungnahmen Polizei und Feuerwehr zu Protektion Kölner Ringe [#275832]
Datum
9. Mai 2023 09:03
Status
Warte auf Antwort
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5,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem IFG NRW. Ihr Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ist gebührenfrei. Mit E-Mail vom 14.04.2023 haben Sie, gestützt auf das IFG NRW, über die Webseite www.fragdenstaat.de beantragt, die Einladung zur Anhörung, sowie erfolgte Anhörung der Polizei und Feuerwehr übermittelt zu bekommen. Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Informationen, dessen Inhalte sich auf den Prozess der Willensbildung beziehen. Dies stellt gemäß § 7 Absatz 2 lit. a) IFG NRW einen Ablehnungsgrund dar. Sinn und Zweck ist es, interne Abstimmungen nicht nach außen dringen zu lassen und so die Einheit der Verwaltung zu wahren. Entscheidungen sollen nicht einer bestimmten Person oder Organisationseinheit zugeschrieben werden, sondern als eine Entscheidung der Verwaltung wahrgenommen werden. Der Willensbildungsprozess umfasst Bewertungen, Meinungen oder Einschätzungen, die zunächst intern beraten werden und somit noch entscheidungsoffen sind. Ferner haben Sie bereits mittels einer anderen Anfrage weitreichendere Informationen bezüglich der Anhörung der Feuerwehr erhalten, sodass § 5 Absatz 4 Alternative 1 IFG NRW einschlägig ist und dies ein weiterer Ablehnungsgrund für diesen Teil Ihrer Anfrage darstellt. Mit Vorlage 0115/2023 wurden alle aktuell vorliegenden Stellungnahmen der Behörden bereits veröffentlicht. Ihrer Anfrage kann entnommen werden, dass Sie diese ebenfalls bereits vorliegen haben. Nach Aktenlage wurden die geforderten Stellungnahmen schriftlich eingeholt und wurden mit Mittelung 0115/2023 inhaltlich identisch veröffentlicht. Gemäß § 5 Absatz4 Alternative 2 IFG NRW liegt hierdurch ein weiter Ablehnungsgrund vor. Wir teilen Ihnen darüber hinaus gerne mit, dass generell Stellungnahmen stets schriftlich eingeholt werden. Das von Ihnen angegebene protokollierte Gespräch im Rahmen einer Markierungsbesprechung hat wegen der Corona-Einschränkungen nie stattgefunden. Alle Anhörungsverfahren wurden schriftlich geführt und der Inhalt der schriftlichen Stellungnahme in der Mitteilung 0115/2023 veröffentlicht. Da keine Markierungsbesprechung stattgefunden hat kann auch kein Protokoll übermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie haben den § 7 Absatz 2 lit. a) IFG NRW falsch angewandt. Stellungnahmen und Prüfergebnisse dienen …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Mü. / Stellungnahmen Polizei und Feuerwehr zu Protektion Kölner Ringe [#275832]
Datum
2. Juni 2023 21:59
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie haben den § 7 Absatz 2 lit. a) IFG NRW falsch angewandt. Stellungnahmen und Prüfergebnisse dienen lediglich als Grundlage zu einer Entscheidung und sind somit nicht Teil des eigentlichen Willensbildungsprozesses in Ihrem Haus. Polizei und die Feuerwehr sind im Zuge von verkehrsrechtlichen Prüfungen dazu angehalten Stellungnahmen an die SVB abzugeben. Die Entscheidung und der Willensbildungsprozess ist jedoch bei der SVB. Besonders interessant ist hier der Leitfaden für IFG Anfragen, den der Kölner Datenschutzbeauftragte, Herr Fricke, für Sie angefertigt hat. Hier heißt es auf Seiten 11-12 zum Thema Schutz des Willensbildungsprozesses: "Der Schutz umfasst nicht das gesamte Informationsmaterial, das einer Entscheidungsfindung überhaupt dienen kann. Interne Vermerke, fachliche Stellungnahmen beteiligter Ämter oder Träger öffentlicher Belange oder Gutachten zu speziellen Fragen der Entscheidungsfindung sowie von Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens vorgelegte Schriftstücke mögen zwar im weiten Sinne zu dem betreffenden Verwaltungsvorgang gehören, stellen aber nicht die konkrete Entscheidung unmittelbar vorberei tende Unterlagen dar. Es handelt sich hierbei zwar unter Umständen um wesentliche Grundlagen der Entscheidung, nicht jedoch um einen Teil des internen Entscheidungsfindungsprozesses der Behörde." In diesem Fall habe ich jedoch genau fachliche Stellungnahmen beteiligter Ämter, wie oben beschrieben, angefragt. Ferner enthält die Mittelung 0115/2023 nicht alle Informationen, die in Prüfergebnissen und Stellungnahmen erwartbar vorhanden sind. So fehlt das Datum der Prüfungen, der Rahmen was und wie geprüft wurde und ebenfalls die Angabe durch wen geprüft wurde. Name, Titel, Berufs- und Funktionsbezeichnung des Prüfers gehören nicht zu den schützenswerten Personendaten, denn hier greift IFG NRW §9 (3) a oder b. Ich fordere Sie daher auf erneut zu prüfen, mit Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten Frank Fricke. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275832/
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahmen Polizei und Feuerwehr zu Protektion Kölner Ringe“ v…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Mü. / Stellungnahmen Polizei und Feuerwehr zu Protektion Kölner Ringe [#275832]
Datum
10. Juni 2023 19:40
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahmen Polizei und Feuerwehr zu Protektion Kölner Ringe“ vom 14.04.2023 (#275832) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> nach Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln kann ich …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Mü. / Stellungnahmen Polizei und Feuerwehr zu Protektion Kölner Ringe [#275832]
Datum
3. Juli 2023 07:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> nach Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln kann ich Ihnen nochmals mitteilen, dass der Inhalt der geforderten Stellungnahmen inhaltlich identisch sind mit den Rückmeldungen, die aktenkundig geworden sind. Gemäß § 5 Absatz4 Alternative 2 IFG NRW liegt hierdurch ein Ablehnungsgrund für diesen Teil Ihrer Anfrage vor. Sie haben in einer IFG Anfrage an die Feuerwehr bereits alle von der Feuerwehr getätigten Prüfungen erhalten, sodass § 5 Absatz 4 Alternative 1 IFG NRW einschlägig ist und dies ein weiterer Ablehnungsgrund für diesen Teil Ihrer Anfrage darstellt. Darüber hinaus haben Sie in einer weiteren IFG Anfrage an die Polizei Köln gestellt und hier eine Ablehnung erhalten. Sie fordern nun noch weitere, tiefergreifende Informationen, die aus Ihrer ursprünglichen Anfrage nicht ersichtlich waren. Daher erhalten Sie den Scan der Aufforderung zur Stellungnahme, sowie die jeweiligen Antworten. Tiefgründige Prüfinformationen sind in den jeweiligen Fachbehörden hinterlegt und können daher Ihnen unsererseits nicht übermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort und für die Rücknahme der Ablehnung. Beim Sichten der von Ihnen übermitt…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Mü. / Stellungnahmen Polizei und Feuerwehr zu Protektion Kölner Ringe [#275832]
Datum
4. Juli 2023 21:36
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort und für die Rücknahme der Ablehnung. Beim Sichten der von Ihnen übermittelten Informationen ist mir aufgefallen, dass Sie Informationen geschwärzt haben. Bitte nennen Sie mir den Grund und die Rechtsgrundlage. Im §9 IFG NRW heißt es: "Dem Antrag auf Informationszugang soll in der Regel stattgegeben werden, soweit sich die Angaben auf Namen, Titel, akademischen Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und Rufnummer beschränken und a) die betroffene Person als Amtsträger an dem jeweiligen Vorgang mitgewirkt hat oder b) die betroffene Person als Gutachter, Sachverständiger oder in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme in einem Verfahren abgegeben hat, es sei denn, der Offenbarung stehen schutzwürdige Belange der betroffenen Person entgegen." Ferner ist mir aufgefallen, dass die Polizei Ihnen mitgeteilt hat, dass sie keine Bedenken mehr gegen eine Protektion habe. Dies ist so in der Mitteilung nicht abgebildet. Die Stellungnahme ist also nicht inhaltsgleich zur Mitteilung. Ebenfalls schicken Sie mir die Korrespondenz mit dem Hinweis, dass ich "tiefergreifende Informationen, die aus [meiner] ursprünglichen Anfrage nicht ersichtlich waren" angefragt hätte. Dabei steht bereits im zweiten Satz meiner ursprünglichen Anfrage: "Inklusive der relevanten Korrespondenz zwischen Stadt und Polizei, inklusive der Einladung zur Stellungnahme." Ich freue mich auf die ungeschwärzten Informationen oder auf die Nennung der Rechtsgrundlage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275832/
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> wir verweisen auf den bereits erfolgten Schriftverkehr und können Ihre fe…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: WG: Mü. / Stellungnahmen Polizei und Feuerwehr zu Protektion Kölner Ringe [#275832]
Datum
5. Juli 2023 06:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir verweisen auf den bereits erfolgten Schriftverkehr und können Ihre fernliegende Interpretation der Stellungnahme dahingehend berichtigen, dass die Polizei den ausgeführten Zustand, wie er heute im Bestand vorliegt, mitgetragen hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stellungnahmen Polizei und Feuerwehr zu Protektion Kölner Ringe“ [#275832]
Datum
24. Juli 2023 08:53
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/275832/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Informationen unbegründet und ohne Rechtsgrundlage geschwärzt wurden. Die Frist zur Bearbeitung ist bereits im Mai abgelaufen. Die Stadt Köln hat mir zwar teilweise die angefragten Informationen zugesandt, diese sind jedoch mit Schwärzungen versehen. Auf Nachfrage reagiert die Stadt nicht inhaltlich. Ganz im Gegenteil: Das IFG NRW schränkt die Möglichkeiten des Schwärzens ein. Im §9 IFG NRW heißt es: "Dem Antrag auf Informationszugang soll in der Regel stattgegeben werden, soweit sich die Angaben auf Namen, Titel, akademischen Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und Rufnummer beschränken und a) die betroffene Person als Amtsträger an dem jeweiligen Vorgang mitgewirkt hat oder b) die betroffene Person als Gutachter, Sachverständiger oder in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme in einem Verfahren abgegeben hat, es sei denn, der Offenbarung stehen schutzwürdige Belange der betroffenen Person entgegen." Ich möchte Sie bitten vermittelnd tätig zu werden. Mein Anliegen ist es die Information vollständig zu erhalten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 275832.pdf - 2023-05-09_1-image002.png - 2023-07-03_1-stellungnahmenhabsburgerring.pdf Anfragenr: 275832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275832/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.07.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Stellungnahmen Polizei und Feuerwehr zu Protektion Kölner Ringe“ [#275832]
Datum
24. Juli 2023 14:06
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.07.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Kommunalverwaltung Köln
Ablehnungsbescheid Ihr Antrag auf Zusendung ungeschwärzter Unterlagen im Fall "Stellungnahmen Polizei und Feu…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ablehnungsbescheid
Datum
4. August 2023 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,1 KB


Ihr Antrag auf Zusendung ungeschwärzter Unterlagen im Fall "Stellungnahmen Polizei und Feuerwehr zur Protektion Kölner Ringe" [#275832] Hier: Ablehnungsbescheid Sehr [geschwärzt], am 04.07.2023 forderten Sie die Stadt Köln auf, die Antworten zu den ursprünglichen Anträgen vom 14.04.2023 bzw. 02.06.2023 nochmals zu prüfen. Nach Auffassung der Stadt Köln sind Ihre IFG-Anfragen bereits abschließend beantwortet worden. Ihr diesbezügliches Auskunftsersuchen wird daher abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Köln, in Köln eingelegt werden. Hinweise: Der Widerspruch kann schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form eingelegt werden. Bei einem Widerspruch in elektronischer Form ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung EU 910/2014 (Elektronische Transaktionen-Verordnung) zu versehen oder mittels De-Mail mit Absenderbestätigung nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes an die Stadt Köln zu übermitteln. Bei Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internetauftritt der Stadt Köln unter www.stadt-koeln.de<http://www.stadt-koeln.de/> im Impressum unter "Rechtliche Hinweise" unter der Kategorie "So erreichen Sie uns online<http://www.stadt-koeln.de/artikel/06125/index.html>", "Rechtsverbindliche formgebundene elektronische Kommunikation mit der Stadt" aufgeführt sind. Es dient einer zügigen Bearbeitung, wenn Sie den Widerspruch direkt bei der Dienststelle Bauverwaltungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln einlegen. [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ablehnungsbescheid [#275832] Guten Tag, Für einen Ablehnungsbescheid fehlt hier noch die Begründung. Bitte ho…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ablehnungsbescheid [#275832]
Datum
14. August 2023 14:32
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Für einen Ablehnungsbescheid fehlt hier noch die Begründung. Bitte holen Sie das noch nach. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275832/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ihre Ablehnung einer Vermittlung wundert mich stark. Aus meiner Sicht liegt es offen dar, dass die Sta…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 24.7.2023 / Antrag auf Informationszugang "Stellungnahmen Polizei und Feuerwehr zu Protektion Kölner Ringe" [#275832]
Datum
17. August 2023 11:11
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihre Ablehnung einer Vermittlung wundert mich stark. Aus meiner Sicht liegt es offen dar, dass die Stadt klar gegen den § 9 IFG NRW handelt und Sie selbst ebenfalls monieren, dass die Stadt Köln ihre Ablehnung nicht begründet. Ferner ist es müßig, gegen vermutete Gründe zu argumentieren, die die Stadt selbst gar nicht kommuniziert hat. Ich möchte es aber dennoch versuchen: Angenommen die Stadt Köln hat die Schwärzungen damit begründet, dass die personenbezogenen Daten zwar unter den § 9 (3) a) IFG NRW nicht geschützt sind, aber eine Veröffentlichung durch das Portal FragDenStaat verhindert werden soll. Dann kann ich erklären, dass die Entscheidung der Veröffentlichung meine Entscheidung und damit meine Verantwortung sei und nicht in der Kompetenz der Stadt Köln liege. Außerdem müsste ich dann erklären, dass vor einer Veröffentlichung von Informationen auf der Plattform FragDenStaat, die Informationen erst durch den Anfragenden (bzw. Empfänger) gesichtet und geschwärzt werden müssen. Schließlich könnte ich der Stadt Köln zusichern, dass ich keine personenbezogenen Daten von Angestellten der Stadt oder der angehörigen der Polizei Köln veröffentliche. Diese Argumentation ist, immer noch, überflüssig, da die Stadt einfach gar keine Begründung geliefert hat. So kann ich also keine Bedenken der Stadt ausräumen, denn ich müsste mir selbst überlegen, welche falschen Hinderungsgründe vorliegen könnten. Die Stadt Köln hat geltendes Recht einzuhalten. Der § 9 (3) a) IFG NRW ist nicht grundlos im IFG NRW. Meine Vermutung, warum die Stadt Köln rechtswidrig nur geschwärzte Informationen weitergibt, liegt woanders. Ich glaube, dass die Stadt wenig Übung mit der korrekten Anwendung mit dem IFG NRW hat und dringend Unterstützung durch die LDI NRW hat. Ich möchte Sie daher bitten vermittelnd tätig zu werden. Ferner bitte ich Sie um schnelle Vermittlung, da die Klagefrist läuft. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275832/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 14.4.2023 an die S…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Schreiben vom 17.8.2023 / Antrag auf Informationszugang "Stellungnahmen Polizei und Feuerwehr zu Protektion Kölner Ringe"
Datum
24. August 2023 16:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 14.4.2023 an die Stadt Köln Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-5245/23 ________________________________ Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.8., in dem Sie erneut um Vermittlung bei Ihrem o.g. Antrag auf Informationszugang bitten. Diesem Wunsch bin ich nachgekommen und habe mich telefonisch mit [geschwärzt] ([geschwärzt]) vom Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln in Verbindung gesetzt. Sie teilte mir mit, dass die Mitarbeiterdaten aufgrund negativer Erfahrungen in der Vergangenheit geschwärzt worden seien. Teilweise seien Beschäftigte in Blogs/Foren namentlich genannt und beschimpft worden, auch spiele es eine Rolle, dass zunehmend Polizei- und Rettungsdienstbeschäftigte tätlichen Angriffen ausgesetzt seien. Aus diesem Grund bestünde den Mitarbeitern gegenüber eine verstärkte Fürsorgepflicht, die auch ihren Ausdruck darin fände, dass etwa deren Namen nicht auf einer öffentlich zugänglichen Homepage erscheinen. Insbesondere bei selteneren Nachnamen bestehe die Gefahr bei einer solchen Veröffentlichung, dass Mitarbeiter auch als Privatperson negative Auswirkung zu befürchten hätten. Insgesamt halte ich nach dieser Schilderung die vorgenommenen Schwärzungen auf der Grundlage des § 9 Abs. 3 letzter Halbsatz IFG NRW für gerechtfertigt und angemessen. Sollten Sie dennoch auf einer schriftlichen Begründung durch die auskunftspflichtige Stelle bestehen, geben Sie mir bitte einen entsprechenden Hinweis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Interessant. Ich höre zum ersten Mal, dass ich Namen veröffentlicht hätte, es deshalb zu Drohungen kam…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 17.8.2023 / Antrag auf Informationszugang "Stellungnahmen Polizei und Feuerwehr zu Protektion Kölner Ringe" [#275832]
Datum
28. August 2023 13:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Interessant. Ich höre zum ersten Mal, dass ich Namen veröffentlicht hätte, es deshalb zu Drohungen kam und ich deswegen keine weiteren Personendaten erhalte, obwohl diese nach IFG NRW weiterzugeben sind. Ich werde nun alle Vorgänge noch Mal auf Namen prüfen und mich bei der Stadt Köln melden, um höflich um Entschuldigung zu bitten. Es war nicht in meiner Absicht Namen zu veröffentlichen und Personen in unangenehme Situationen zu bringen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275832/