Stellungnahmen zum E-Government-Gesetz

Anfrage an: Thüringer Landtag

Die Stellungnahmen zum "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Thüringen sowie zur Änderung verwaltungstechnischer Vorschriften" sowie zu dem "Änderungsantrag des Abgeordneten Krump", kurz E-Government-Gesetz in Drucksache 6/4753, in elektronischer Form und optional mittels GPG/PGP oder mittels estländischer E-Residency Card signiert, damit wir keine Chance haben diese unbemerkt zu verändern bevor wir diese Stellungnahmen unter https://www.offenes-thueringen.de wieder veröffentlichen.

Sofern jemand von seinem Opt-Out-Recht Gebrauch gemacht hat, so bitte ich Sie mir dies kurz mitzuteilen. Die Stellungnahmen des Hackspace Jena, FeM e.V. Ilmenau und der Stadt Jena können Sie überspringen :)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2018
  • Frist
    24. März 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stel…
An Thüringer Landtag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahmen zum E-Government-Gesetz [#26697]
Datum
20. Februar 2018 21:06
An
Thüringer Landtag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stellungnahmen zum "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Thüringen sowie zur Änderung verwaltungstechnischer Vorschriften" sowie zu dem "Änderungsantrag des Abgeordneten Krump", kurz E-Government-Gesetz in Drucksache 6/4753, in elektronischer Form und optional mittels GPG/PGP oder mittels estländischer E-Residency Card signiert, damit wir keine Chance haben diese unbemerkt zu verändern bevor wir diese Stellungnahmen unter https://www.offenes-thueringen.de wieder veröffentlichen. Sofern jemand von seinem Opt-Out-Recht Gebrauch gemacht hat, so bitte ich Sie mir dies kurz mitzuteilen. Die Stellungnahmen des Hackspace Jena, FeM e.V. Ilmenau und der Stadt Jena können Sie überspringen :)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahmen zum E-Government-Gesetz“ vom 20…
An Thüringer Landtag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellungnahmen zum E-Government-Gesetz [#26697]
Datum
7. April 2018 04:26
An
Thüringer Landtag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahmen zum E-Government-Gesetz“ vom 20.02.2018 (#26697) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Thüringer Landtag
Kein Nachrichtentext
Von
Thüringer Landtag
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. April 2018
Status
Anfrage abgeschlossen