Stellungnahmen zum Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Falls vorhanden, alle Stellungnahmen von Verbänden, Fachkreisen und Sachverständigen entsprechend §47 Abs. 3 GGO zu folgendem Gesetz:

1. Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, das am 01.01.2015 in Kraft trat.

Ich bitte um eine Übersendung in elektronischer Form.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2016
  • Frist
    13. Dezember 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Falls vorhanden,…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahmen zum Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf [#19011]
Datum
9. November 2016 10:22
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Falls vorhanden, alle Stellungnahmen von Verbänden, Fachkreisen und Sachverständigen entsprechend §47 Abs. 3 GGO zu folgendem Gesetz: 1. Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, das am 01.01.2015 in Kraft trat. Ich bitte um eine Übersendung in elektronischer Form. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz
Datum
6. Dezember 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügten IFG-Bescheid übersend…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
6. Dezember 2016 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügten IFG-Bescheid übersende ich Ihnen vorab mit der Bitte um Kenntnisnahme. Das Original nebst Anlagen befindet sich auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#19011] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank fü…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#19011]
Datum
14. Dezember 2016 13:11
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Übersendung der Stellungnahmen. In Ihrer Antwort weisen Sie darauf hin, dass die Akten aufgrund einer vorherigen Anfrage bereits zusammengestellt waren und deshalb kein weiterer Verwaltungsaufwand entstanden sei. Können Sie mir mitteilen, welchen Umfang die Kosten für die erstmalige Zusammenstellung der Unterlagen hatten? Mit bestem Dank im Voraus und freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>