Stellungnahmen zum Grundwassermonitoring des Kieswerks

alle Stellungnahmen des Landratsamtes Bautzen (Untere Wasserbehörde und Untere Naturschutzbehörde) zu den Grundwassermonitoring-Berichten der Firma "Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG" seit dem Jahr 2008.

Ergebnis der Anfrage

Anfrage war teilweise erfolgreich, siehe https://fragdenstaat.de/a/272994

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
  • Kosten dieser Information:
    81,22 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gut…
An Landratsamt Bautzen – Immissionsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahmen zum Grundwassermonitoring des Kieswerks [#272992]
Datum
13. März 2023 20:29
An
Landratsamt Bautzen – Immissionsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Stellungnahmen des Landratsamtes Bautzen (Untere Wasserbehörde und Untere Naturschutzbehörde) zu den Grundwassermonitoring-Berichten der Firma "Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG" seit dem Jahr 2008.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272992/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Bautzen – Immissionsschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage hat uns über das Portal "Frag den Staat" erreicht.…
Von
Landratsamt Bautzen – Immissionsschutz
Betreff
WG: Stellungnahmen zum Grundwassermonitoring des Kieswerks [#272992]
Datum
22. März 2023 07:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage hat uns über das Portal "Frag den Staat" erreicht. Während das SächsTranspG auf den Landkreis nicht anwendbar ist (§ 4 Abs. 2 SächsTranspG) und das VIG einen anderen Anwendungsbereich hat, bearbeiten wir Ihre Anfrage nach den Regularien des SächsUIG. Eine Antwort innerhalb eines Monates können wir Ihnen allerdings nicht zusagen, weil wir aufgrund der Regelungen nach § 6 SächsUIG das betroffene Bergbauunternehmen einbeziehen müssen (Anhörungspflicht aus § 6 Abs. 1 SächsUIG, Prüfung evtl. Ablehnungsgründe). Wir kommen danach auf Ihre Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen