Stellungnahmen zum Grundwassermonitoring Kieswerk

Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- alle Stellungnahmen zu den Grundwassermonitoring-Berichten der Firma "Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG" seit dem Jahr 2008.

Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage.

Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
  • Kosten dieser Information:
    125,72 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - a…
An Landesdirektion Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahmen zum Grundwassermonitoring Kieswerk [#272994]
Datum
13. März 2023 20:37
An
Landesdirektion Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Stellungnahmen zu den Grundwassermonitoring-Berichten der Firma "Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG" seit dem Jahr 2008. Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272994/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesdirektion Sachsen
Anfrage SächsTranspG/SächsUIG zum Grundwassermonitoring Kieswerk Ottendorf-Okrilla, Eingangsbestätigung Sehr <&…
Von
Landesdirektion Sachsen
Betreff
Anfrage SächsTranspG/SächsUIG zum Grundwassermonitoring Kieswerk Ottendorf-Okrilla, Eingangsbestätigung
Datum
16. März 2023 13:31
Status
Warte auf Antwort
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smime.p7s
2,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist in der Landesdirektion Sachsen eingegangen und wird entsprechend bearbeitet. Freundliche Grüße
Landesdirektion Sachsen
Sehr << Antragsteller:in >> die geschäftsstelle.lds.transparenz hat uns Ihre Anfrage zur direkten Bea…
Von
Landesdirektion Sachsen
Betreff
AW: Stellungnahmen zum Grundwassermonitoring Kieswerk [#272994]
Datum
4. April 2023 14:34
Status
Warte auf Antwort
image001.png
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smime.p7s
2,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die geschäftsstelle.lds.transparenz hat uns Ihre Anfrage zur direkten Beantwortung übergeben, da diese nicht dem Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG<https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19699.1>) unterfällt. Ihre Anfrage haben wir heute per E-Mail zuständigkeitshalber an das für bergrechtliche Verfahren zuständige Sächsische Oberbergamt (OBA) Freiberg übergeben. Bei Fragen zu Ihrem Anliegen wenden Sie sich bitte an das OBA (Kontakt: Telefon: +49 3731 372-0; E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Antrag auf Informationszugang / UIG 36 (FdS-Anfragenr.: 272994) - Eingangsbestätigung und Aufforderung zur Präzis…
Von
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Betreff
Antrag auf Informationszugang / UIG 36 (FdS-Anfragenr.: 272994) - Eingangsbestätigung und Aufforderung zur Präzisierung
Datum
19. April 2023 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übergeben wir Ihnen in o. g. Antragsverfahren auf Gewährung von Informationszugang unser heutiges Schreiben mit der Bitte um Kenntnisnahme und Erledigung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang / UIG 36 (FdS-Anfragenr.: 272994) - Eingangsbestätigung und Aufforderung zur Pr…
An Sächsisches Oberbergamt Freiberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang / UIG 36 (FdS-Anfragenr.: 272994) - Eingangsbestätigung und Aufforderung zur Präzisierung [#272994]
Datum
23. April 2023 21:51
An
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.04.2023 (Geschäftszeichen 12-8315/36/1-2023/11110). Hiermit antworte ich Ihnen wie folgt: Am 13.03.2023 habe ich die Landesdirektion Sachsen und das Landratsamt Bautzen - Untere Naturschutzbehörde und Untere Wasserbehörde - um Zusendung aller Stellungnahmen gebeten, die die genannten Behörden zu den Grundwassermonitoring-Berichten der Firma "Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG" seit dem Jahr 2008 erstellt haben. Damit meine ich ausdrücklich alle Stellungnahmen, die die o.g. Behörden zu Grundwassermonitoring-Berichten der Firma Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG erstellt haben, und zwar sowohl im Zusammenhang mit dem Kiessandtagebau Laußnitz I (Betr.-Nr.: 8542) als auch im Zusammenhang mit dem Kiessandtagebau Würschnitz (Betr.-Nr.: 8543). In Ihrem Schreiben führen Sie an, dass mein Antrag „insofern als unbestimmt zu bewerten [sei], da er nicht unzweifelhaft erkennen lässt, welche Umweltinformationen begehrt werden“. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 SächsUIG sind Umweltinformationen „alle Daten über den Zustand von Umweltbestandteilen wie [...] Wasser, Boden, Landschaft, die natürlichen Lebensräume der Tiere und Pflanzen, die Artenvielfalt [...] sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen“. Zu Umweltinformationen zählen des Weiteren alle Daten zu „Faktoren wie Stoffe[n], Energie, Lärm, Strahlung, Abfälle, einschließlich des radioaktiven Abfalls, Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken“ (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 SächsUIG). Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 SächsUIG gehören auch alle Daten zu „Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken; zu diesen Maßnahmen gehören auch beschlossene politische Handlungskonzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme“ dazu sowie nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 auch „Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts“. Somit ist hinreichend bestimmt, dass ich damit die Zusendung aller Daten und Umweltinformationen begehrte, die in den Anwendungsbereich nach § 2 SächsUIG fallen und die Begriffsbestimmungen nach § 3 SächsUIG erfüllen und in den genannten Stellungsnahmen enthalten sind. Ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass es sich nicht um umfangreiche und komplexe Unterlagen handelt. Daher bitte ich hiermit um Zusendung der genannten Stellungnahmen innerhalb der gesetzlich vorgeschrieben Frist von einem Monat nach Zugang dieses Schreibens, d.h. bis spätestens Mittwoch, den 24.05.2023. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272994/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Automatische Antwort: Antrag auf Informationszugang / UIG 36 (FdS-Anfragenr.: 272994) - Eingangsbestätigung und A…
Von
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Betreff
Automatische Antwort: Antrag auf Informationszugang / UIG 36 (FdS-Anfragenr.: 272994) - Eingangsbestätigung und Aufforderung zur Präzisierung [#272994]
Datum
23. April 2023 22:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin derzeit abwesend, ab dem 21. April 2023 können Sie mich wieder erreichen. Bei dringenden Angelegenheiten zwischenzeitlich, wenden Sie sich bitte an [geschwärzt] (Tel.: 03731 [geschwärzt], E-Mail: [geschwärzt]) oder die Poststelle (Tel.: 03731 3720, E-Mail: poststelle@oba.sachsen.de). Ihre E-Mails werden nicht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang / UIG 36 (FdS-Anfragenr.: 272994) - Eingangsbestätigung und Aufforderung zur P…
An Sächsisches Oberbergamt Freiberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang / UIG 36 (FdS-Anfragenr.: 272994) - Eingangsbestätigung und Aufforderung zur Präzisierung [#272994]
Datum
26. Juni 2023 20:36
An
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in Ihrem Schreiben vom 19.04.2023 (Geschäftszeichen 12-8315/36/1-2023/11110) haben Sie um eine Präzisierung meiner Anfrage gebeten. Daraufhin habe ich am 23. April 2023 meine Anfrage präzisiert und um eine Zusendung der Stellungnahmen zum Grundwassermonitoring bis zum 23. Mai 2023 gebeten. Gemäß § 7 Abs. 1 SächsUIG hat die informationspflichtige Stelle der antragstellenden Person den Zugang zu Umweltinformationen innerhalb eines Monats zu gewähren bzw. innerhalb von zwei Monaten, wenn die Umweltinformationen derart umfangreich und komplex sind, dass die einmonatige Frist nicht ausreicht. Seit meinem Schreiben vom 23. April sind 2 Monate vergangen. Leider habe ich bis heute die gewünschten Umweltinformationen nicht von Ihnen erhalten. Hiermit bitte ich Sie nochmals um Zusendung aller Stellungnahmen zum Grundwassermonitoring bis zum 11. Juli 2023. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272994/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
AW: Antrag auf Informationszugang / UIG 36 (FdS-Anfragenr.: 272994) - Eingangsbestätigung und Aufforderung zur P…
Von
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang / UIG 36 (FdS-Anfragenr.: 272994) - Eingangsbestätigung und Aufforderung zur Präzisierung [#272994]
Datum
27. Juni 2023 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Bescheid vom heutigen Tag hat das Sächsische Oberbergamt über Ihren Antrag auf Informationszugang nach SächsTranspG/SächsUIG/UIG (Bund)/VIG entschieden. Der Bescheid wird Ihnen im Original auf dem Postweg zugestellt. Unter dem folgenden passwortgeschützten SiDaS-Link stehen Ihnen die, im Ergebnis der Prüfung zusammengestellten und im Bescheid unter Tenor-Ziff. 1 genannten, Unterlagen zum Abruf zur Verfügung: https://sidas21.extranet.sachsen.de/public/download-shares/JqTG45SjIjckXXZ2YYmOE41qSPm36Lby (verfügbar bis: 14. Juli 2023) Das Passwort zum bezeichneten Link erhalten Sie aus Sicherheitsgründen mit dem Anschreiben zur Zustellung des Bescheides auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang / UIG 36 (FdS-Anfragenr.: 272994) - Eingangsbestätigung und Aufforderung zur P…
An Sächsisches Oberbergamt Freiberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang / UIG 36 (FdS-Anfragenr.: 272994) - Eingangsbestätigung und Aufforderung zur Präzisierung [#272994]
Datum
11. Juli 2023 21:55
An
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die mit Bescheid vom 27. Juni 2023 (Geschäftszeichen: 12-8315/36/1-2023/17742) zur Verfügung gestellten Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen und des Landratsamtes Bautzen zu den Grundwassermonitoring-Berichten der Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG. In meiner E-Mail vom 23. April, in der ich auf Ihre Aufforderung hin meine Anfrage präzisiert habe, habe ich um Zusendung „aller Stellungnahmen gebeten, die die genannten Behörden zu den Grundwassermonitoring-Berichten der Firma "Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG" seit dem Jahr 2008 erstellt haben“. Mit Bescheid vom 27. Juni 2023 haben Sie mir die folgenden Stellungnahmen zum Grundwassermonitoring zur Verfügung gestellt (insgesamt 18 Dokumente): - Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 27.09.2010, 05.08.2011, 30.04.2013, 14.10.2019, 10.01.2020, 11.09.2020, 29.09.2020, 19.01.2022 und 15.07.2022 - Stellungnahmen des Landratsamtes Bautzen vom 28.09.2018, 27.11.2018, 10.06.2020 (zum Monitoring „Frühjahr 2019“), 10.06.2020 (zum Monitoring „Herbst 2019“), 29.09.2020, 11.05.2021, 09.06.2021, 25.11.2021 und 12.07.2022 Auf folgende Dokumente wird in den bereitgestellten Unterlagen Bezug genommen, welche mir jedoch nicht zur Verfügung gestellt wurden: 1.) Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 04.12.2008 2.) Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 11.11.2015 zum Grundwassermonitoring November 2014 und Juni 2015 3.) Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 16.08.2016 zum Grundwassermonitoring Frühjahr 2016 4.) Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 27.09.2017 zum Grundwassermonitoring Herbst 2016 5.) Stellungnahme des Landratsamtes Bautzen vom 04.06.2019 zum Grundwassermonitoring vom Mai 6.) Außerdem ist davon auszugehen, dass vom Landratsamt Bautzen Stellungnahmen zum Grundwassermonitoring im Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 28.09.2018 erstellt wurden. Es wurden mir jedoch keine Stellungnahmen des Landratsamtes Bautzen aus diesem Zeitraum zur Verfügung gestellt. Ich fordere Sie auf, mir die unter 1.) bis 6.) aufgeführten Stellungnahmen zum Grundwassermonitoring innerhalb von einem Monat, d.h. bis zum 14. August 2023, nachzureichen. Hiermit bitte ich Sie um Gestattung der Weitergabe der bereitgestellten und der nachgeforderten Unterlagen an den NABU Landesverband Sachsen e.V. und den BUND Landesverband Sachsen e.V. Bitte geben Sie mir dazu ebenfalls bis zum 14. August 2023 eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272994/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Antrag auf Informationszugang / UIG 36 (FdS-Anfragenr.: 272994) - Zwischenmitteilung Sehr << Antragsteller:…
Von
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Betreff
Antrag auf Informationszugang / UIG 36 (FdS-Anfragenr.: 272994) - Zwischenmitteilung
Datum
27. Juli 2023 08:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 12. Juli 2023 übergeben wir Ihnen in der Anlage unsere heutige Zwischenmitteilung im o. g. Verfahren. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsisches Oberbergamt Freiberg
präzisierter Antrag auf Informationszugang / UIG-Verfahren 36 (FdS-Anfrage #272994) - Ankündigung Entscheidung und…
Von
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Betreff
präzisierter Antrag auf Informationszugang / UIG-Verfahren 36 (FdS-Anfrage #272994) - Ankündigung Entscheidung und Übergabe Link
Datum
6. September 2023 13:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Bescheid vom heutigen Tag hat das Sächsische Oberbergamt über Ihren ergänzend präzisierten Antrag auf Informationszugang nach SächsTranspG/SächsUIG/UIG (Bund)/VIG entschieden. Der Bescheid wird Ihnen im Original auf dem Postweg zugestellt. Unter dem folgenden passwortgeschützten SiDaS-Link stehen Ihnen die, im Ergebnis der Prüfung zusammengestellten und im Bescheid unter Tenor-Ziff. 1 genannten, Unterlagen zum Abruf zur Verfügung: https://sidas21.extranet.sachsen.de/public/download-shares/Ix1idXRrIRpRJ60ADd63hU83P0dsUCGm (verfügbar bis: 22. September 2023) Das Passwort zum bezeichneten Link erhalten Sie aus Sicherheitsgründen mit dem Anschreiben zur Zustellung des Bescheides auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen