Stellungnahmen zum Regionalplan Mittelhessen der Stadt Gießen

Stellungnahmen/Anregungen/Anträge der Stadt Gießen zum Regionalplan Mittelhessen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungnahmen/A…
An Regierungspräsidium Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahmen zum Regionalplan Mittelhessen der Stadt Gießen [#208834]
Datum
16. Januar 2021 11:55
An
Regierungspräsidium Gießen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellungnahmen/Anregungen/Anträge der Stadt Gießen zum Regionalplan Mittelhessen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208834/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Gießen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage mit dem Betreff "Stellungnahmen zum Regionalplan Mittelhessen der Stadt…
Von
Regierungspräsidium Gießen
Betreff
AW: Stellungnahmen zum Regionalplan Mittelhessen der Stadt Gießen [#208834]
Datum
25. Januar 2021 10:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage mit dem Betreff "Stellungnahmen zum Regionalplan Mittelhessen der Stadt Gießen [#208834]", die Sie hier per E-Mail vom 16.01.2021 eingereicht haben, beantworte ich wie folgt: Zunächst bleibt unklar, welche hier vorliegenden Informationen Sie auf Grundlage der von Ihnen benannten Informations- und Einsichtsrechte nach HDSIG, HUIG, UIG und VIG einsehen wollen. Der von Ihnen angeführte Betreff "Stellungnahmen zum Regionalplan Mittelhessen der Stadt Gießen" ist insoweit leider nicht hinreichend bestimmt. Aktuell gelten für die Planungsregion Mittelhessen zwei Regionalplanwerke, nämlich der Regionalplan Mittelhessen 2010 (RPM 2010) und der Teilregionalplan Energie Mittelhessen 2016/2020 (TRPEM 2016/2020). Ein weiterer Regionalplan, der den RPM 2010 ersetzen soll, befindet sich aktuell in der Aufstellung. Die vorgenannten Planwerke wiederum betreffen inhaltlich ein breites Themenfeld, dass u.a. regionalplanerische Festlegungen zu zahlreichen verschiedenen raumbedeutsamen Flächennutzungen enthält (bspw. für Erneuerbare Energien, für Industrie und Gewerbe, für Siedlungen u.V.m.). Ihr Antrag bedarf also grundsätzlich einer Präzisierung (vgl. § 85 Abs. 2 HDSIG, § 4 Abs. 2 HUIG, § 4 Abs. 1 UIG, § 4 Abs. 1 VIG). Dabei bitte ich Sie zu beachten, dass im Hinblick auf die Geltendmachung von Informationsrechten während der Aufstellung eines Regionalplans grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die im Fachrecht vorgesehenen Beteiligungsverfahren die spezielleren Regelungen darstellen und damit den von Ihnen benannten Informationsrechten vorgehen. Eine Offenlage/Auslegung des aktuell aufzustellenden Planentwurfes wird demnach zu gegebener Zeit nach § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) erfolgen. Gem. § 6 Abs. 1 S. 3 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) sind darüber hinaus die bei der Planaufstellung verwendeten Materialien und Unterlagen Gegenstand von Beratungen in den Ausschüssen der Regionalversammlung. Gem. § 6 Abs. 2 S. 1 u. S. 2 HLPG beschließt die Regionalversammlung nach Abschluss dieser Beratungen über den Entwurf des Regionalplans einschließlich weiterer Unterlagen sowie über die Einleitung des fachrechtlich vorgesehen Beteiligungsverfahrens. Vor diesem Hintergrund ist im Hinblick auf Informationen, die Gegenstand dieser Beratungen und Beschlüsse sind, bis zur Einleitung des fachrechtlichen Beteiligungsverfahrens regelmäßig vom Vorliegen informationsgesetzlich geregelter Ausschlussgründe (Auswirkungen auf die Beratungen informationspflichtiger Stellen sowie Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten) auszugehen. Wie die bereits vor dem Offenlageverfahren im Rahmen der Regionalplanaufstellung zu beteiligenden öffentlichen Stellen ihre diesbezüglichen Verwaltungsvorgänge, Entscheidungen etc., unter Berücksichtigung der dort insoweit vorgesehenen Verfahrensweisen, informationsrechtlich beurteilen bitte ich direkt dort zu erfragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich präzisiere gerne meine Anfrage. Diese bezieht sich auf den derzeit in Erstellung…
An Regierungspräsidium Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellungnahmen zum Regionalplan Mittelhessen der Stadt Gießen [#208834]
Datum
25. Januar 2021 15:37
An
Regierungspräsidium Gießen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich präzisiere gerne meine Anfrage. Diese bezieht sich auf den derzeit in Erstellung befindlichen Regionalplan. Dabei interessieren mich vor allem Stellungnahmen der Stadt Gießen, die den Aspekt Schienenverkehr betreffen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208834/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Gießen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre E-Mail und die Konkretisierung Ihres Anliegens. Da Sie dem…
Von
Regierungspräsidium Gießen
Betreff
AW: Stellungnahmen zum Regionalplan Mittelhessen der Stadt Gießen [#208834]
Datum
5. Februar 2021 12:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre E-Mail und die Konkretisierung Ihres Anliegens. Da Sie demnach Einsichtnahme in die Stellungnahmen dritter Behörden im Rahmen eines laufenden Verfahrens zur Aufstellung eines Regionalplans beantragen verweise ich auf meine diesbezüglichen Hinweise in meiner E-Mail vom 25.01.2021. Wie ich darin bereits ausgeführt haben, kann ich Ihnen entsprechende Stellungnahmen, sofern diese hier vorliegen, wegen des Vorrangs der planungsrechtlichen Vorschriften zur Öffentlichkeitsbeteiligung und wegen des Vorliegens von informationsrechtlichen Ausschlussgründen nicht zur Einsichtnahme zur Verfügung stellen. Ich bitte Sie daher sich zu gegebener Zeit im Rahmen der Offenlage der Regionalplanunterlagen einen Überblick bezüglich Ihres Anliegens zu verschaffen. Darüber hinaus steht es Ihnen selbstverständlich frei Einsicht in die von Ihnen begehrten Informationen direkt beim Landkreis Gießen und bei der Stadt Gießen zu beantragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, in der Sie schreiben, dass ich zum aktuellen Z…
An Regierungspräsidium Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellungnahmen zum Regionalplan Mittelhessen der Stadt Gießen [#208834]
Datum
5. Februar 2021 14:19
An
Regierungspräsidium Gießen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, in der Sie schreiben, dass ich zum aktuellen Zeitpunkt kein Recht auf Akteneinsicht/Auskunft habe. Ich möchte Sie daher fragen, warum Ihre Behörde bei dieser Anfrage Informationen bereitgestellt hat: https://fragdenstaat.de/anfrage/regionalplan-mittelhessen/ Selbst wenn ich keinen Rechtsanspruch haben sollte, so würde ich davon ausgehen, dass Sie alle Bürger gleich behandeln, wenn Sie freiwillig Auskunft erteilen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208834/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Regierungspräsidium Gießen
Sehr Antragsteller/in danke für Ihren Hinweis auf die Anfrage vom Januar 2019 bezüglich etwaiger Äußerungen einer…
Von
Regierungspräsidium Gießen
Betreff
AW: Stellungnahmen zum Regionalplan Mittelhessen der Stadt Gießen [#208834]
Datum
5. März 2021 15:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in danke für Ihren Hinweis auf die Anfrage vom Januar 2019 bezüglich etwaiger Äußerungen einer im Regierungsbezirk gelegenen Stadt zu straßenverkehrlichen Aspekten im Rahmen eines informellen Beteiligungsschrittes im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf Folgendes hinweisen: Der Entscheidung über die Erteilung oder Nichterteilung einer entsprechenden Auskunft liegt regelmäßig eine Prüfung unter Berücksichtigung der jeweiligen Aspekte des Einzelfalls zugrunde. Rückschlüsse auf eine Selbstbindung der Verwaltung oder eine etwaige Ungleichbehandlung sind insoweit nicht angezeigt. Charakteristisch und zugleich maßgeblich für die Ihrer Anfrage zugrunde liegende Konstellation ist nach meinem Dafürhalten, dass von der oberen Landesplanungsbehörde Auskünfte über etwaige planungsbezogene Einlassungen, Hinweise, Absichten, Wünsche und dergleichen von dritten kommunalen Gebietskörperschaften verlangt werden, die diese Gebietskörperschaften im Vorfeld eines, nach Eintritt der Regionalplanung in ein entwurfsmäßiges Konkretisierungsstadium, ohnehin fachrechtlich vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren abgeben. Diesen Mitteilungen an die obere Landesplanungsbehörde liegt, auch wenn sie im Interesse aller Beteiligten erfolgen, regelmäßig keine rechtliche Verpflichtung der Gebietskörperschaften zugrunde. Schließlich lässt auch ein rechtskräftig aufgestellter Regionalplan noch viele Spielräume für kommunale Entscheidungen darüber offen, ob vor Ort überhaupt Planungen umgesetzt und wie diese ausgestaltet werden. Vor diesem Hintergrund halte ich es aus rechtlichen Gründen, aber auch unter Berücksichtigung aller berechtigten Interessen von Antragstellern, Gebietskörperschaften und Landesplanung, für angebracht und sachgerecht, auf die Möglichkeit zu verweisen, die begehrten Informationen bei den jeweiligen Gebietskörperschaften, im konkreten Fall bei der Stadt Gießen bzw. dem Landkreis Gießen, anzufragen. Mit freundlichen Grüßen