Stellungsnahme EU-Urheberrechtsreform

Ich bitte um Stellungsnahme des Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen zu folgenden Themen bezüglich der EU-Urheberrechtsreform, insbesondere in Betrachtung von Artikel 6, Artikel 19 und Artikel 21 Absatz 3 abgewogen gegen Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:

1. Der Umgang der (deutschen) EU-Abgeordneten mit dem Protest der Bürger, insbesondere der Generalisierung der Absender von Mails bezüglich des Themas als "Bots", der Bezeichnung von friedlichen Protesten als "Mob" und den Versuch Abstimmungen vor lang geplanten und öffentlich bekannten Terminen von Demonstrationen gegen das Thema.

2. Die wissentliche Inkaufnahme einer Einschränkung der Meinungsfreiheit zu Gunsten des Urheberrechts, obwohl der Upload von urheberrechtlich geschützten Inhalten bereits nach heutiger Rechtslage und Rechtssprechung illegal ist.

3. Die Bedenken, dass mit der Reform Infrastruktur geschaffen werden müsste, die die Möglichkeit besitzen relativ einfach zur Zensur ungewollter Meinungen o.Ä. missbraucht werden könnte.

4. Die Verteilung falscher Informationen bezüglich (deutscher) Abgeordneten im Europaparlament, insbesondere der Anschuldigung, es gäbe keine Gegenvorschläge zu dem Thema.

5. Die Nichtausnahme von kleinen und mittelgroßen Plattformen, sofern diese älter als 3 Jahre sind, wodurch größere Firmen, die sich Umsetzungsmöglichkeiten leisten können, bevorzugt werden.

6. Der Meinung von Experten des Gebiets, insbesondere Experten innerhalb des Parlamentarischen Apparat und der Regierung.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Ste…
An Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungsnahme EU-Urheberrechtsreform [#61163]
Datum
13. März 2019 18:42
An
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Stellungsnahme des Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen zu folgenden Themen bezüglich der EU-Urheberrechtsreform, insbesondere in Betrachtung von Artikel 6, Artikel 19 und Artikel 21 Absatz 3 abgewogen gegen Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: 1. Der Umgang der (deutschen) EU-Abgeordneten mit dem Protest der Bürger, insbesondere der Generalisierung der Absender von Mails bezüglich des Themas als "Bots", der Bezeichnung von friedlichen Protesten als "Mob" und den Versuch Abstimmungen vor lang geplanten und öffentlich bekannten Terminen von Demonstrationen gegen das Thema. 2. Die wissentliche Inkaufnahme einer Einschränkung der Meinungsfreiheit zu Gunsten des Urheberrechts, obwohl der Upload von urheberrechtlich geschützten Inhalten bereits nach heutiger Rechtslage und Rechtssprechung illegal ist. 3. Die Bedenken, dass mit der Reform Infrastruktur geschaffen werden müsste, die die Möglichkeit besitzen relativ einfach zur Zensur ungewollter Meinungen o.Ä. missbraucht werden könnte. 4. Die Verteilung falscher Informationen bezüglich (deutscher) Abgeordneten im Europaparlament, insbesondere der Anschuldigung, es gäbe keine Gegenvorschläge zu dem Thema. 5. Die Nichtausnahme von kleinen und mittelgroßen Plattformen, sofern diese älter als 3 Jahre sind, wodurch größere Firmen, die sich Umsetzungsmöglichkeiten leisten können, bevorzugt werden. 6. Der Meinung von Experten des Gebiets, insbesondere Experten innerhalb des Parlamentarischen Apparat und der Regierung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
WG: Stellungnahme EU-Urheberrechtsreform [#61163] Sehr geehrtAntragsteller/in ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranf…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Betreff
WG: Stellungnahme EU-Urheberrechtsreform [#61163]
Datum
28. März 2019 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin die Beauftragte für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) um Prüfung und Beantwortung von Rechtsfragen. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen allerdings mitteilen, dass die Abgabe von Stellungnahmen zu Bürgeranfragen wegen befürchteter Menschenrechtsverletzungen nicht in den Aufgabenbereich der Beauftragten für Menschenrechtsfragen fällt. Zum besseren Verständnis möchte ich Ihnen nachfolgend einige Informationen über die Zuständigkeiten der Beauftragten geben: Das Amt der Beauftragten wurde im Jahre 1970 durch einen Organisationserlass des damaligen Bundesministeriums der Justiz geschaffen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Beauftragten ist juristischer Natur. Der Beauftragten obliegt nicht die Beratung oder Unterstützung von Bürgern, die sich in ihren Menschenrechten beeinträchtigt sehen. Sie hat nicht die Funktion einer Ombudsperson, so dass sie keinerlei Möglichkeiten hat, Beschwerden nachzugehen und hierzu Empfehlungen abzugeben oder Beanstandungen auszusprechen. Zu den Aufgaben der Beauftragten gehören vor allem die folgenden Bereiche: 1. Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und den Ausschüssen der Vereinten Nationen: Die Beauftragte sowie zwei weitere Beschäftigte vertreten die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als Verfahrensbevollmächtigte. Gleiches gilt für einen Teil der Beschwerdeverfahren vor Ausschüssen der Vereinten Nationen. 2. Zusammenarbeit mit Expertenkommissionen zum Schutz der Menschenrechte: Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit der Beauftragten stellt die Erarbeitung und Weiterentwicklung bestimmter menschenrechtlicher Übereinkommen des Europarats und der Vereinten Nationen dar. Die Beauftragte für Menschenrechtsfragen ist auch an der Ratifikation menschenrechtlicher Übereinkommen durch Bundesgesetze beteiligt. 3. Staatenberichte an die Vertragsausschüsse der Vereinten Nationen: Von besonderer Bedeutung für die Beobachtung und Darstellung der Menschenrechtslage in Deutschland ist die Erarbeitung von Staatenberichten, die den Ausschüssen der Vereinten Nationen periodisch bzw. auf Anforderung vorzulegen sind. Unter der Federführung des BMJV werden die Staatenberichte nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR), dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) und dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT), nach dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen sowie der Kernbericht der Bundes-republik Deutschland erstellt. In diesen Staatenberichten werden die Maßnahmen erläutert, die Deutschland zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem jeweiligen Übereinkommen getroffen hat. Mit freundlichen Grüßen