Stempel zur Schwaerzung von Verschlusssachen

Haben Sie einen Stempel zur Schwaerzung von Verschlusssachen? (vgl. das Auswaertige Amt: https://fragdenstaat.de/dokumente/4066-lagebericht-syrien-des-auswartigen-amts/)

Falls nein, nach welchem anderen System schwaerzen Sie Verschlusssachen vor einer Veroeffentlichung (z.B. aufgrund einer LIFG-Anfrage)? Sofern Ihnen dazu Dokumente (Handlungsanweisungen, Anleitungen, etc.) vorliegen, bitte ich um Uebersendung dieser.

Ich bitte um eine elektronische Antwort per E-Mail und freue mich ueber eine zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2023
  • Frist
    13. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stempel zur Schwaerzung von Verschlusssachen [#278411]
Datum
9. Mai 2023 10:28
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Haben Sie einen Stempel zur Schwaerzung von Verschlusssachen? (vgl. das Auswaertige Amt: https://fragdenstaat.de/dokumente/4066-lagebericht-syrien-des-auswartigen-amts/)<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Falls nein, nach welchem anderen System schwaerzen Sie Verschlusssachen vor einer Veroeffentlichung (z.B. aufgrund einer LIFG-Anfrage)? Sofern Ihnen dazu Dokumente (Handlungsanweisungen, Anleitungen, etc.) vorliegen, bitte ich um Uebersendung dieser.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine elektronische Antwort per E-Mail und freue mich ueber eine zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278411/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-41/40 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre unten stehende Anfrage vom 9. M…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Stempel zur Schwaerzung von Verschlusssachen [#278411]
Datum
12. Mai 2023 07:01
Status
Warte auf Antwort
Az.: IM1-0221-41/40 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre unten stehende Anfrage vom 9. Mai 2023. Nach erster Prüfung bewerten wir Ihren Antrag derzeit als unbestimmt, da er nicht erkennen lässt, zu welchen Informationen bzw. vorhandenen Aufzeichnungen der Zugang konkret gewünscht wird. Hiermit erhalten Sie Gelegenheit den Antrag insoweit gemäß § 7 Abs. 2 des LIFG zu präzisieren. Dementsprechend bitten wir daher insbesondere um Konkretisierung, was Sie mit "Stempel zur Schwärzung von Verschlusssachen" meinen. In dem von Ihnen verlinkten Dokument ist auf den Seiten jeweils oben rechts eine Stempelung mit dem Text "in geschwärzter Fassung nicht als VS eingestuft" abgebildet. Ist Gegenstand Ihrer Anfrage daher der Einsatz eines solchen Stempels? Außerdem bitten wir um Erläuterung, ob der Begriff "System" im Sinne von technischen System bzw. Hilfsmitteln zur konkreten Herstellung von Schwärzungen zu verstehen ist? Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass vom Informationsberechtigten verlangt werden kann, sein Begehren so konkret zu formulieren, dass für die Behörde erkennbar ist, wonach sie zu suchen hat. Mit einem Antrag auf Informationszugang muss sich die Art, der Umfang und das Ziel der begehrten Information bestimmen lassen. Dementsprechend findet ein Informationsbegehren seine Grenzen, wenn dessen Bearbeitung einen für die informationspflichtige Stelle unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen würde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: IM1-0221-41/40 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen herzlich fuer die schnelle Rueckmeldung …
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN: Stempel zur Schwaerzung von Verschlusssachen [#278411]
Datum
12. Mai 2023 10:36
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: IM1-0221-41/40 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen herzlich fuer die schnelle Rueckmeldung und die Gelegenheit, meine Anfrage praeziser zu formulieren: Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Gibt es im IM einen Stempel, mit dem Verschlusssachen nach ihrer Schwaerzung abgestempelt werden koennen um zu kennzeichnen, dass die VS-Einstufung in der geschwaerzten Fassung aufgehoben ist? Das Auswaertige Amt scheint so einen Stempel ja zu haben. Sofern die Frage, ob Sie einen solchen Stempel haben, aus rechtlichen oder tatsaechlichen Gruenden nicht zu beantworten ist bitte ich Sie um Auskunft, ob solch ein Stempel jemals beschafft wurde - dabei sollte es sich jedenfalls um eine amtliche Information handeln. 2. Ich bitte Sie ferner um Uebersendung saemtlicher Handlungsanweisungen, Anleitungen, Verwaltungsvorschriften, etc., die die Frage betreffen, wie Verschlusssachen vor einer Veroeffentlichung zu schwaerzen sind, um die VS-Einstufung aufzuheben. Sollte meine Fragen immer noch nicht verstaendlich sein bitte ich Sie um eine kurze Rueckmeldung, dann will ich gerne versuchen, sie noch einmal zu formulieren! Ich danke Ihnen fuer Ihre Muehen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278411/
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium des Inneren, für Digita…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: AW: EXTERN: Stempel zur Schwaerzung von Verschlusssachen [#278411]
Datum
24. Mai 2023 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Auf Ihre Fragen können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Zu 1.: Ein Stempel, wie von Ihnen beschrieben, ist im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg nicht vorhanden. Es ist auch nicht bekannt, dass ein solcher beschafft wurde. Zu 2.: In den allgemeinen Regelungen zum materiellen Geheimschutz, insbesondere der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA), ist die Schwärzungen von Verschlusssachen nicht explizit geregelt. Diese Regelungen sind unter http://www.landesrecht-bw.de/ frei verfügbar. Darüber hinausgehende interne Anweisungen oder Anleitungen existieren im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg nicht. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: IM1-0221-41/40 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Antwort! Mit freundlichen Grüße…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN: AW: EXTERN: Stempel zur Schwaerzung von Verschlusssachen [#278411]
Datum
24. Mai 2023 21:59
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: IM1-0221-41/40 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Antwort! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278411/