Sterbefälle

Anfrage an: Gemeinde Ebhausen

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Guten Tag,

heute möchte ich auf diesem Wege noch einmal versuchen, eine Antwort auf meine Frage zu bekommen. Auch vom Landratsamt wurde ich an die Gemeinde/Standesamt verwiesen.

Wie hoch waren die Sterbezahlen in den Jahren 2016 - 2022?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, heute möchte ich auf diesem Wege noch einmal versuchen, eine Antwort a…
An Gemeinde Ebhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sterbefälle [#266425]
Datum
28. Dezember 2022 12:41
An
Gemeinde Ebhausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, heute möchte ich auf diesem Wege noch einmal versuchen, eine Antwort auf meine Frage zu bekommen. Auch vom Landratsamt wurde ich an die Gemeinde/Standesamt verwiesen. Wie hoch waren die Sterbezahlen in den Jahren 2016 - 2022? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266425/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gemeinde Ebhausen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Gemeinde Ebhausen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Dezember 2022 12:41
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Gemeinde Ebhausen
Sehr << Antragsteller:in >> ich kann Ihnen nur die Zahl der Sterbefälle die beim Standesamt Ebhausen …
Von
Gemeinde Ebhausen
Betreff
AW: Sterbefälle [#266425]
Datum
12. Januar 2023 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich kann Ihnen nur die Zahl der Sterbefälle die beim Standesamt Ebhausen beurkundet wurden mitteilen. 2016: 3 2017: 18 2018: 23 2019: 35 2020: 30 2021: 33 2022: 28 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag Frau Streicher, was bedeutet "beim Standesamt Ebhausen beurkundet"? Da bis Ende November 202…
An Gemeinde Ebhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sterbefälle [#266425]
Datum
12. Januar 2023 15:37
An
Gemeinde Ebhausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Streicher, was bedeutet "beim Standesamt Ebhausen beurkundet"? Da bis Ende November 2022 allein 29 Evangelische verstarben, sind die von ihnen genannten Zahlen nicht aussagekräftig. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266425/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Gemeinde Ebhausen
Sehr << Antragsteller:in >> dies bedeutet, dass ich Ihnen aus meinen Akten nur die Sterbefälle sehen …
Von
Gemeinde Ebhausen
Betreff
AW: Sterbefälle [#266425]
Datum
12. Januar 2023 15:53
Status
Sehr << Antragsteller:in >> dies bedeutet, dass ich Ihnen aus meinen Akten nur die Sterbefälle sehen die in Ebhausen verstorben sind. Die Sterbefällt die sich in Krankenhäuser oder anderen Einrichtungen außerhalb von Ebhausen ereigneten haben, werden an den jeweiligen Sterbeorten registriert. Mit freundlichen Grüßen