Sterbefälle vor 2016

Ich hab unter der folgendem Link (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/Tabellen/sonderauswertung-sterbefaelle.html?nn=209016) eine sehr gute Übersicht für die Sterbefälle 2016-2020 gefunden.

Ich wollte fragen ob es diese Form der Übersicht (pro Tag) auch für die Vorgängerjahre (evtl. ab 2000) gibt und wo man diese finden kann?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
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Thomas Dietrich
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hab unter de…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Thomas Dietrich
Betreff
Sterbefälle vor 2016 [#206561]
Datum
16. Dezember 2020 08:17
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hab unter der folgendem Link (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/Tabellen/sonderauswertung-sterbefaelle.html?nn=209016) eine sehr gute Übersicht für die Sterbefälle 2016-2020 gefunden. Ich wollte fragen ob es diese Form der Übersicht (pro Tag) auch für die Vorgängerjahre (evtl. ab 2000) gibt und wo man diese finden kann?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Dietrich Anfragenr: 206561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206561/ Postanschrift Thomas Dietrich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Dietrich
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Dietrich, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 19…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung 426: Sterbefälle vor 2016 (Az.: A404/1010001001-IF30426)
Datum
16. Dezember 2020 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dietrich, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 19. November 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A404/1010001001-IF30426 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Dietrich, hier wurde versehentlich ein falsches Datum übertragen, wir bestätigen natürlich den…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
WG: Eingangsbestätigung 426: Sterbefälle vor 2016 (Az.: A404/1010001001-IF30426)
Datum
16. Dezember 2020 15:28
Status
Sehr geehrter Herr Dietrich, hier wurde versehentlich ein falsches Datum übertragen, wir bestätigen natürlich den Eingang vom 16. Dezember 2020. Wir bitten dies zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Dietrich, Sie haben mit Nachricht vom 16. Dezember 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30426) e…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG Bescheid 426: Sterbefälle vor 2016 (Az.: A404/1010001001-IF30426)
Datum
22. Dezember 2020 15:42
Status
Sehr geehrter Herr Dietrich, Sie haben mit Nachricht vom 16. Dezember 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30426) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Eine Übersicht (pro Tag) der Sterbefälle für die Jahre vor 2016. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Der Nachweis tages- oder wochengenauer Sterbefalldaten gehörte bisher nicht zum regulären Auswertungsprogramm der Sterbefallstatistik. Entsprechende Daten liegen uns außerhalb der Sonderauswertung für die Jahre 2016 bis 2020 nicht vor. Leider können wir Ihnen derzeit also keine weiter zurückreichenden Angaben für Tage oder Wochen liefern. Monatsgenaue Ergebnisse stehen in unserer Datenbank GENESIS-Online auch rückwirkend bis 1950 zur Verfügung: https://www-genesis.destatis.de/genesis… Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen