Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe in Bayern
Professor Dr. Dr. Werner Heinz Ritter
Evangelischer Theologieprofessor im Ruhestand
Steinwaldstraße 2
95448 Bayreuth
Lutz Tauber
Evangelischer Pfarrer im Ruhestand
Meisenweg 12
06110 Halle
Heribert Wasserberg
Evangelisch-reformierter Pfarrer im Ruhestand
Ahornstraße 19
<< Adresse entfernt >>-Steglitz
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 (Gz. 2 BvR 2347/15) wurde das Menschenrecht auf Selbstbestimmung über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes in dem nationalen deutschen Verfassungsrecht verankert. Auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarates, der Behindertenrechtskonvention der VN und anderer internationaler Menschenrechtsübereinkünfte ist daher eine neue Staatsaufgabe und zugleich der bürgerliche Rechtsanspruch entstanden auf einen flächendeckenden, sicheren, umfassenden und barrierefreien Zugang zu Selbsttötungshilfe, assistierte Selbsttötung und Euthanasie für die gesamte Bevölkerung.
Bund und Länder unterliegen nunmehr insbesondere der Pflicht,
- jedem Menschen in Deutschland die Möglichkeit einer freiverantwortlichen Entscheidung über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes zu eröffnen, und
- den Rahmen dafür zu gewährleisten, diese Entscheidung auch konkret zu treffen und umzusetzen.
Auch muss der Zugang zur Selbsttötungshilfe durch Dritte, die dazu bereit sind, flächendeckend gewährleistet sein.
Die vorstehenden bürgerlichen Rechtsansprüche bestehen schon jetzt „de lege ferenda“.
Zusammen mit zwei anderen emeritierten evangelischen Theologen aus Bayern und Berlin, Prof. Dr. Dr. W.H. Ritter aus Bayreuth, und Pfr. H. Wasserberg aus Berlin-Steglitz, der diese Anfrage in meinem Auftrag einreicht, treibt es mich um, was aus den schönen Grund- und Menschenrechten wird, die auch wir gerne am Lebensende ausüben möchten.
In acht IFG-Anfragen befragen wir, drei evangelische Theologen aus Bayern, Berlin und Sachsen-Anhalt, die Parlamente und Regierungen des Bundes und unserer Bundesländer zur Erfüllung der Staatsaufgabe der flächendeckenden Zugangs zur Selbstötungshilfe und zur Euthanasie.
Unmittelbar nach der Einreichung dieser Anfrage wird ein Schreiben hochgeladen, um dessen Kenntnisnahme und Beantwortung ich freundlich bitte.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Prof. Dr. Dr. Werner H. Ritter
im Auftrag H. Wasserberg
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. August 2020
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19. September 2020
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