Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe in Berlin

Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister,

durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 (Gz. 2 BvR 2347/15) wurde das Menschenrecht auf Selbstbestimmung über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes in dem nationalen deutschen Verfassungsrecht verankert. Auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarates, der Behindertenrechtskonvention der VN und anderer internationaler Menschenrechtsübereinkünfte ist daher eine neue Staatsaufgabe und zugleich der bürgerliche Rechtsanspruch entstanden auf einen flächendeckenden, sicheren, umfassenden und barrierefreien Zugang zu Selbsttötungshilfe, assistierte Selbsttötung und Euthanasie für die gesamte Bevölkerung.
Bund und Länder unterliegen nunmehr insbesondere der Pflicht,

- jedem Menschen in Deutschland die Möglichkeit einer freiverantwortlichen Entscheidung über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes zu eröffnen, und

- den Rahmen dafür zu gewährleisten, diese Entscheidung auch konkret zu treffen und umzusetzen.

Auch muss der Zugang zur Selbsttötungshilfe durch Dritte, die dazu bereit sind, flächendeckend gewährleistet sein.

Die vorstehenden bürgerlichen Rechtsansprüche bestehen schon jetzt „de lege ferenda“.

Zusammen mit zwei anderen emeritierten evangelischen Theologen aus Bayern und aus Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Dr. W.H. Ritter aus Bayreuth, und Pfr. Lutz Tauber aus Halle (Saale), treibt es mich um, was aus den schönen Grund- und Menschenrechten wird, die auch wir gerne am Lebensende ausüben möchten.
In acht IFG-Anfragen befragen wir, drei evangelische Theologen aus Bayern, Berlin und Sachsen-Anhalt, die Parlamente und Regierungen des Bundes und unserer Bundesländer zur Erfüllung der Staatsaufgabe der flächendeckenden Zugangs zur Selbstötungshilfe und zur Euthanasie.
Unmittelbar nach der Einreichung dieser Anfrage wird ein Schreiben hochgeladen, um dessen Kenntnisnahme und Beantwortung ich freundlich bitte.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
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Heribert Wasserberg
Sehr geehrte<< Anrede >> durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 (Gz. 2 B…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Heribert Wasserberg
Betreff
Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe in Berlin [#195302]
Datum
15. August 2020 07:12
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 (Gz. 2 BvR 2347/15) wurde das Menschenrecht auf Selbstbestimmung über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes in dem nationalen deutschen Verfassungsrecht verankert. Auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarates, der Behindertenrechtskonvention der VN und anderer internationaler Menschenrechtsübereinkünfte ist daher eine neue Staatsaufgabe und zugleich der bürgerliche Rechtsanspruch entstanden auf einen flächendeckenden, sicheren, umfassenden und barrierefreien Zugang zu Selbsttötungshilfe, assistierte Selbsttötung und Euthanasie für die gesamte Bevölkerung. Bund und Länder unterliegen nunmehr insbesondere der Pflicht, - jedem Menschen in Deutschland die Möglichkeit einer freiverantwortlichen Entscheidung über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes zu eröffnen, und - den Rahmen dafür zu gewährleisten, diese Entscheidung auch konkret zu treffen und umzusetzen. Auch muss der Zugang zur Selbsttötungshilfe durch Dritte, die dazu bereit sind, flächendeckend gewährleistet sein. Die vorstehenden bürgerlichen Rechtsansprüche bestehen schon jetzt „de lege ferenda“. Zusammen mit zwei anderen emeritierten evangelischen Theologen aus Bayern und aus Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Dr. W.H. Ritter aus Bayreuth, und Pfr. Lutz Tauber aus Halle (Saale), treibt es mich um, was aus den schönen Grund- und Menschenrechten wird, die auch wir gerne am Lebensende ausüben möchten. In acht IFG-Anfragen befragen wir, drei evangelische Theologen aus Bayern, Berlin und Sachsen-Anhalt, die Parlamente und Regierungen des Bundes und unserer Bundesländer zur Erfüllung der Staatsaufgabe der flächendeckenden Zugangs zur Selbstötungshilfe und zur Euthanasie. Unmittelbar nach der Einreichung dieser Anfrage wird ein Schreiben hochgeladen, um dessen Kenntnisnahme und Beantwortung ich freundlich bitte. Mit freundlichen Grüßen Heribert Wasserberg Anfragenr: 195302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195302/ Postanschrift Heribert Wasserberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Heribert Wasserberg
Sehr geehrte<< Anrede >> wie angekündigt übersenden wir unser Schreiben mit der freundlichen Bitte um…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Heribert Wasserberg
Betreff
Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe in Berlin [#195302]
Datum
16. August 2020 09:02
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> wie angekündigt übersenden wir unser Schreiben mit der freundlichen Bitte um Kenntnisnahme und aussagekräftiger Beantwortung unserer Fragen. Mit freundlichen Grüßen Heribert Wasserberg ... Mit freundlichen Grüßen Heribert Wasserberg Anhänge: - 20200814-an-das-abgeordnetenhaus-und-den-senat-von-berlin-informationsanfrage-sterbehilfe.pdf Anfragenr: 195302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195302/ Postanschrift Heribert Wasserberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Heribert Wasserberg
Bitte diemit dieser Nachricht bei der Benennung der Adressaten, bei den Anreden der Datierung korrigierte Fassung…
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Von
Heribert Wasserberg
Betreff
Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe in Berlin [#195302]
Datum
16. August 2020 16:26
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
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Bitte diemit dieser Nachricht bei der Benennung der Adressaten, bei den Anreden der Datierung korrigierte Fassung verwenden. Mit der Bitte um Entschuldigung und freundlichen Grüßen Heribert Wasserberg Anhänge: - 20200814-an-das-abgeordnetenhaus-und-den-senat-von-berlin-informationsanfrage-sterbehilfe.pdf Anfragenr: 195302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195302/ Postanschrift Heribert Wasserberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Wasserberg, Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Berlin is…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
WG: Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe in Berlin [#195302]
Datum
19. August 2020 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wasserberg, Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Berlin ist beim Regierenden Bürgermeister von Berlin eingegangen. Ich habe diesen zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltungen für Inneres und Sport sowie für Justiz und Verbraucherschutz abgegeben und bitte Sie, Antwort von dort abzuwarten. Eine entsprechende Abgabenachricht wurde heute auch postalisch an die von Ihnen angegebene Adresse versandt. Mit freundlichen Grüßen
Heribert Wasserberg
Verspätungsbeschwerde, Fristverlängerung [#195302] Betreff: Verspätungsbeschwerde, Fristverlängerung bis zum 31. O…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Heribert Wasserberg
Betreff
Verspätungsbeschwerde, Fristverlängerung [#195302]
Datum
26. September 2020 12:46
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Betreff: Verspätungsbeschwerde, Fristverlängerung bis zum 31. Oktober 2020 Sehr geehrte<< Anrede >> wir wenden uns erneut an Sie wegen unserer IFG-Anfrage "Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe". Wie Ihnen bekannt ist, wurde diese Anfrage außer an Sie auch an sieben andere Parlamente und Regierungen auf Bundes- und Landesebene gerichtet. Bislang erhielten wir nahezu durchgängig Eingangs- und Weiterleitungsbescheide, jedoch keine Bescheide in der Sache. Die gesetzliche Frist war in der vergangenen Woche vor der jetzt endenden Woche jedoch abgelaufen, in Ihrem Fall vor 11 Tagen. Teilweise wird das Fristversäumnis begründet mit Sicherheitsbedenken hinsichtlich der hochgeladenen Schriftsätze und Dokumente. Sofern dieses Hindernis auch bei der an Sie gerichteten Anfrage gegeben ist, kommen Sie bitte zeitnah auf uns zu und teilen die Wege mit, auf denen Sie die Zuleitung von Dokumenten an Sie akzeptieren können. Teilweise wird das Fristversäumnis auch mit der Pandemie-bedingten Einschränkung der Arbeitsfähigkeit begründet. Dafür haben wir Verständnis und verlängern daher die Frist für die Beantwortung unserer Anfragen für alle bis zum 31. Oktober 2020. Zugleich bitten wir aber um zeitnahe Bestätigung der Kenntnisnahme dieses Schreibens und ggf. um seine Weiterleitung an die zuständig gemachten Dienststellen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen leider feststellen, dass unsere Auskunftsersuchen durchweg ungesetzlich behandelt werden und nicht beantwortet wurden. Auch ist in der Regel kein Bemühen erkennbar, das Fristerfordernis zu beachten. Eine Regierung und ein Parlament, welches sich ungesetzlich verhält, kann keinen Respekt erwarten. Dieses und ein derartiges Verhalten beschädigt das – schon durch die vorausgegangenen kleinen und großen Unkorrektheiten der Vergangenheit beschädigte – j Vertrauen der Bürger zusätzlich, auf welcher das Funktionieren jeder staatlichen Ordnung fußt und angewiesen ist. Vor dem Hintergrund der Tatsache, das das 2015 verfügte gesetzliche Verbot der Sterbehilfe rechtswidrig und nichtig ist, verlangen wir Ihre Veränderung Ihres Verhaltens. Wir möchten uns ungern von Ihnen belogen, betrogen, nicht respektvoll behandelt und in unseren Rechten hintergangen sehen. Wir erwarten Ihre Rückkehr zu Gesetz und Ordnung, und ihre aussagekräftige, umfassende und aufrichtige Beantwortung unseres Auskunftsersuchens. Mit freundlichen Grüßen Heribert Wasserberg Anfragenr: 195302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195302/ Postanschrift Heribert Wasserberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
WG: Verspätungsbeschwerde, Fristverlängerung [#195302] Sehr geehrter Herr Wasserberg, ich habe Ihre Nachricht an…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
WG: Verspätungsbeschwerde, Fristverlängerung [#195302]
Datum
28. September 2020 08:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wasserberg, ich habe Ihre Nachricht an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung weitergeleitet. Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei - ist für die Bearbeitung Ihres Antrages nicht zuständig. Mit freundlichen Grüßen