Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Prof. Dr. Dr. W.H. Ritter, Bayreuth
emeritierter Professor der ev. Theologie

Lutz Tauber, Halle
Ev. Pfarrer i.R.

Heribert Wasserberg, Berlin-Steglitz
Ev.-ref. Pfarrer i.R.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 (Gz. 2 BvR 2347/15) wurde das Menschenrecht auf Selbstbestimmung über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes in dem nationalen deutschen Verfassungsrecht verankert. Auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarates, der Behindertenrechtskonvention der VN und anderer internationaler Menschenrechtsübereinkünfte ist daher eine neue Staatsaufgabe und zugleich der bürgerliche Rechtsanspruch entstanden auf einen flächendeckenden, sicheren, umfassenden und barrierefreien Zugang zu Selbsttötungshilfe, assistierte Selbsttötung und Euthanasie für die gesamte Bevölkerung.
Bund und Länder unterliegen nunmehr insbesondere der Pflicht,

- jedem Menschen in Deutschland die Möglichkeit einer freiverantwortlichen Entscheidung über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes zu eröffnen, und

- den Rahmen dafür zu gewährleisten, diese Entscheidung auch konkret zu treffen und umzusetzen.

Auch muss der Zugang zur Selbsttötungshilfe durch Dritte, die dazu bereit sind, flächendeckend gewährleistet sein.

Die vorstehenden bürgerlichen Rechtsansprüche bestehen schon jetzt „de lege ferenda“.

Wir sind drei emeritierte evangelische Theologen aus Bayern, Berlin und Sachsen-Anhalt, die umtreibt, was aus den schönen Grund- und Menschenrechten wird, die auch wir gerne am Lebensende ausüben möchten.
In acht IFG-Anfragen befragen wir deshalb die Parlamente und Regierungen des Bundes und unserer Bundesländer zur Erfüllung der Staatsaufgabe der flächendeckenden Zugangs zur Selbstötungshilfe und zur Euthanasie.
Unmittelbar nach der Einreichung dieser Anfrage wird ein Schreiben hochgeladen, um dessen Kenntnisnahme und Beantwortung wir freundlich bitten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Heribert Wasserberg, zugleich im Auftrag von Prof. Dr. Dr. Werner H.Ritter und Lutz Tauber

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. August 2020
  • Frist
    16. September 2020
  • 0 Follower:innen
Heribert Wasserberg
Prof. Dr. Dr. W.H. Ritter, Bayreuth emeritierter Professor der ev. Theologie Lutz Tauber, Halle Ev. Pfarrer i.R. …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Heribert Wasserberg
Betreff
Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe [#195258]
Datum
14. August 2020 09:33
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Prof. Dr. Dr. W.H. Ritter, Bayreuth emeritierter Professor der ev. Theologie Lutz Tauber, Halle Ev. Pfarrer i.R. Heribert Wasserberg, Berlin-Steglitz Ev.-ref. Pfarrer i.R. Sehr geehrte<< Anrede >> durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 (Gz. 2 BvR 2347/15) wurde das Menschenrecht auf Selbstbestimmung über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes in dem nationalen deutschen Verfassungsrecht verankert. Auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarates, der Behindertenrechtskonvention der VN und anderer internationaler Menschenrechtsübereinkünfte ist daher eine neue Staatsaufgabe und zugleich der bürgerliche Rechtsanspruch entstanden auf einen flächendeckenden, sicheren, umfassenden und barrierefreien Zugang zu Selbsttötungshilfe, assistierte Selbsttötung und Euthanasie für die gesamte Bevölkerung. Bund und Länder unterliegen nunmehr insbesondere der Pflicht, - jedem Menschen in Deutschland die Möglichkeit einer freiverantwortlichen Entscheidung über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes zu eröffnen, und - den Rahmen dafür zu gewährleisten, diese Entscheidung auch konkret zu treffen und umzusetzen. Auch muss der Zugang zur Selbsttötungshilfe durch Dritte, die dazu bereit sind, flächendeckend gewährleistet sein. Die vorstehenden bürgerlichen Rechtsansprüche bestehen schon jetzt „de lege ferenda“. Wir sind drei emeritierte evangelische Theologen aus Bayern, Berlin und Sachsen-Anhalt, die umtreibt, was aus den schönen Grund- und Menschenrechten wird, die auch wir gerne am Lebensende ausüben möchten. In acht IFG-Anfragen befragen wir deshalb die Parlamente und Regierungen des Bundes und unserer Bundesländer zur Erfüllung der Staatsaufgabe der flächendeckenden Zugangs zur Selbstötungshilfe und zur Euthanasie. Unmittelbar nach der Einreichung dieser Anfrage wird ein Schreiben hochgeladen, um dessen Kenntnisnahme und Beantwortung wir freundlich bitten. Mit freundlichen Grüßen gez. Heribert Wasserberg, zugleich im Auftrag von Prof. Dr. Dr. Werner H.Ritter und Lutz Tauber Heribert Wasserberg Anfragenr: 195258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195258/ Postanschrift Heribert Wasserberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Heribert Wasserberg
Sehr geehrte<< Anrede >> hier das angekündigte Schreiben, um dessen aussagekräftige Beantowrtung wir …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Heribert Wasserberg
Betreff
AW: Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe [#195258]
Datum
14. August 2020 09:39
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hier das angekündigte Schreiben, um dessen aussagekräftige Beantowrtung wir freundlich bitten. ... Mit freundlichen Grüßen Heribert Wasserberg. auch im Auftrag von Prof. Dr. Dr. Werner H. Ritter und Lutz Tauber Anhänge: - 20200814-an-bundestag-und-bundesregierung-informationsanfrage-sterbehilfe.pdf Anfragenr: 195258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195258/ Postanschrift Heribert Wasserberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Heribert Wasserberg
Bitte diemit dieser Nachricht bei der Benennung der Adressaten, bei den Anreden der Datierung korrigierte Fassung…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Heribert Wasserberg
Betreff
AW: Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe [#195258]
Datum
16. August 2020 16:20
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Bitte diemit dieser Nachricht bei der Benennung der Adressaten, bei den Anreden der Datierung korrigierte Fassung verwenden. Mit der Bitte um Entschuldigung und freundlichen Grüßen Heribert Wasserberg Anhänge: - 20200814-an-bundestag-und-bundesregierung-informationsanfrage-sterbehilfe.pdf Anfragenr: 195258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195258/ Postanschrift Heribert Wasserberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. August 2020
Status
Warte auf Antwort

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Heribert Wasserberg
Verspätungsbeschwerde, Fristverlängerung [#195258] Sehr geehrte<< Anrede >> wir wenden uns erneut an S…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Heribert Wasserberg
Betreff
Verspätungsbeschwerde, Fristverlängerung [#195258]
Datum
26. September 2020 12:26
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> wir wenden uns erneut an Sie wegen unserer IFG-Anfrage "Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe". Wie Ihnen bekannt ist, wurde diese Anfrage außer an Sie auch an sieben andere Parlamente und Regierungen auf Bundes- und Landesebene gerichtet. Bislang erhielten wir nahezu durchgängig Eingangs- und Weiterleitungsbescheide, jedoch keine Bescheide in der Sache. Die gesetzliche Frist war in der vergangenen Woche vor der jetzt endenden Woche jedoch abgelaufen, in Ihrem Fall um 11 Tage. Teilweise wird das Fristversäumnis begründet mit Sicherheitsbedenken hinsichtlich der hochgeladenen Schriftsätze und Dokumente. Sofern dieses Hindernis auch bei der an Sie gerichteten Anfrage gegeben ist, kommen Sie bitte zeitnah auf uns zu und teilen die Wege mit, auf denen Sie die Zuleitung von Dokumenten an Sie akzeptieren können. Teilweise wird das Fristversäumnis auch mit der Pandemie-bedingten Einschränkung der Arbeitsfähigkeit begründet. Dafür haben wir Verständnis und verlängern daher die Frist für die Beantwortung unserer Anfragen für alle bis zum 31. Oktober 2020. Zugleich bitten wir aber um zeitnahe Bestätigung der Kenntnisnahme dieses Schreibens und ggf. um seine Weiterleitung an die zuständig gemachten Dienststellen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen leider feststellen, dass unsere Auskunftsersuchen durchweg ungesetzlich behandelt werden und nicht beantwortet wurden. Auch ist in der Regel kein Bemühen erkennbar, das Fristerfordernis zu beachten. Eine Regierung und ein Parlament, welches sich ungesetzlich verhält, kann keinen Respekt erwarten. Dieses und ein derartiges Verhalten beschädigt das – schon durch die vorausgegangenen kleinen und großen Unkorrektheiten der Vergangenheit beschädigte – j Vertrauen der Bürger zusätzlich, auf welcher das Funktionieren jeder staatlichen Ordnung fußt und angewiesen ist. Vor dem Hintergrund der Tatsache, das das 2015 verfügte gesetzliche Verbot der Sterbehilfe rechtswidrig und nichtig ist, verlangen wir Ihre Veränderung Ihres Verhaltens. Wir möchten uns ungern von Ihnen belogen, betrogen, nicht respektvoll behandelt und in unseren Rechten hintergangen sehen. Wir erwarten Ihre Rückkehr zu Gesetz und Ordnung, und ihre aussagekräftige, umfassende und aufrichtige Beantwortung unseres Auskunftsersuchens. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 195258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195258/