Sehr
Antragsteller/in
wir nehmen Bezug auf Ihre o.g. Anfrage vom 09.02.2021 und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit:
Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist ebenfalls nicht anzuwenden, da sich Ihre Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 S.1 i.V.m. § 2 Nr. 1 IFG, sondern auf Beantwortung einer konkreten Fragestellung richtet.
Die von Ihnen eigereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet und an das zuständige Postfach
<<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet.
In Bezug auf Ihre Anfrage kann grundsätzlich jedoch auf Folgendes hingewiesen werden:
Die allgemeine Erfassung und Auswertung von Sterbefällen fällt nicht in den Aufgabenbereich des Robert Koch-Instituts (RKI). Jedoch erhebt, sammelt und analysiert das Statistische Bundesamt statistische Informationen zu Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt und veröffentlicht korrespondierende amtliche Statistiken auf seiner Webseite unter
https://www.destatis.de.
Öffentlich zugängliche Informationen zum Anstieg der Todesfälle um 6,5 % im Jahr 2015 im Vergleich zum Jahr 2014 sowie zu den Todesursachen finden sich z.B. hier:
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2017/01/PD17_022_232.html
Des Weiteren finden sich z.B. Sonderauswertungen zu Sterbefallzahlen der Jahre 2020/2021 z.B. hier
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/sterbefallzahlen.html und weitere Informationen zu den von Ihnen genannten Themen unter den Links
https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Corona/Gesellschaft/bevoelkerung-sterbefaelle.html und
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/Tabellen/sonderauswertung-sterbefaelle.html.
Ferner weißen wir darauf hin, dass das RKI in besonderer Verantwortung steht, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten.
Bitte richten Sie Nachfragen zu Ihrer Anfrage künftig an das Postfach
<<E-Mail-Adresse>>.
Mit freundlichen Grüßen