Steuerbegünstigte Präventionskurse

Eine Liste der von der ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention) zertifizierten Kursangebote und Kursanbieter in maschinenlesbarer Form oder eine API zum Zugang zu diesen Informationen.

Hintergrund: Ich würde gerne mit meinem Startup bei der Vermittlung der Kurse helfen und Menschen, egal ob privat oder gesetzlich versichert, eine Kursteilnahme ermöglichen - zur Stärkung der Volksgesundheit.

Die ZPP verfügt über eine Liste aller zertifizierten Kurse mit deren Kursanbietern. Diese Liste wird von den Krankenkassen öffentlich angeboten, ist aber bislang für mich nicht in maschinenlesbarer Form verfügbar. Aufgrund § 3 Nummer 34 EStG nehme ich sogar an, dass eine Vermittlung von solchen Gesundheitsangeboten vom Finanzministerium ausdrücklich gewünscht ist.

Zusatzfrage: Wäre es rechtlich zulässig, die Daten von den öffentlichen Websites der Krankenkassen zu übernehmen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste der von der ZPP…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Steuerbegünstigte Präventionskurse [#216600]
Datum
25. März 2021 09:25
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der von der ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention) zertifizierten Kursangebote und Kursanbieter in maschinenlesbarer Form oder eine API zum Zugang zu diesen Informationen. Hintergrund: Ich würde gerne mit meinem Startup bei der Vermittlung der Kurse helfen und Menschen, egal ob privat oder gesetzlich versichert, eine Kursteilnahme ermöglichen - zur Stärkung der Volksgesundheit. Die ZPP verfügt über eine Liste aller zertifizierten Kurse mit deren Kursanbietern. Diese Liste wird von den Krankenkassen öffentlich angeboten, ist aber bislang für mich nicht in maschinenlesbarer Form verfügbar. Aufgrund § 3 Nummer 34 EStG nehme ich sogar an, dass eine Vermittlung von solchen Gesundheitsangeboten vom Finanzministerium ausdrücklich gewünscht ist. Zusatzfrage: Wäre es rechtlich zulässig, die Daten von den öffentlichen Websites der Krankenkassen zu übernehmen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216600 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216600/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 25. März 2021 Sehr Antragsteller/in anliegendes Schr…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 25. März 2021
Datum
14. April 2021 12:41
Status
Anfrage abgeschlossen
427,4 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß