Steuereinnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen (monatlich)

Bis Anfang 2020 hat das Finanzministerium jeweils um den 10. des Folgemonats eine einseitige Statistik über die Steuereinnahmen (mit Vergleich zum Vorjahresmonat) über die Homepage (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuereinnahmen-des-landes-nrw) zur Verfügung gestellt. Seither ist dieser Dienst eingestellt worden. Ich weiß, dass die Daten auch weiterhin erhoben werden. Sie werden nur nicht mehr eingestellt. Ich bitte um Übermittlung der Daten für die Monate Juli bis September 2021.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. September 2021
  • Frist
    26. Oktober 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Steuereinnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen (monatlich) [#228768]
Datum
23. September 2021 16:20
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bis Anfang 2020 hat das Finanzministerium jeweils um den 10. des Folgemonats eine einseitige Statistik über die Steuereinnahmen (mit Vergleich zum Vorjahresmonat) über die Homepage (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuereinnahmen-des-landes-nrw) zur Verfügung gestellt. Seither ist dieser Dienst eingestellt worden. Ich weiß, dass die Daten auch weiterhin erhoben werden. Sie werden nur nicht mehr eingestellt. Ich bitte um Übermittlung der Daten für die Monate Juli bis September 2021.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228768/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Anfrage 228768; Veröffentlichung von Steuereinnahmen Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von I…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Anfrage 228768; Veröffentlichung von Steuereinnahmen
Datum
26. Oktober 2021 17:02
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen gewünschten Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage. Mit freundlichen Grüßen