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Steuererklärungen des Andy Scheuer der letzten 10 Jahre

Die ggfs. vorläufigen Steuerbescheide des Andreas Scheuer.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. November 2020
  • Frist
    25. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die ggfs. vorl…
An Bayerisches Landesamt für Steuern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Steuererklärungen des Andy Scheuer der letzten 10 Jahre [#204132]
Datum
21. November 2020 07:57
An
Bayerisches Landesamt für Steuern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die ggfs. vorläufigen Steuerbescheide des Andreas Scheuer.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 204132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204132/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Landesamt für Steuern
Sehr <Information-entfernt> Ihrem Antrag auf Auskunft vom 21.11.2020 nach BayDSG / BayUIG / VIG kann nicht …
Von
Bayerisches Landesamt für Steuern
Betreff
WG: Steuererklärungen des Andy Scheuer der letzten 10 Jahre [#204132]
Datum
24. November 2020 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> Ihrem Antrag auf Auskunft vom 21.11.2020 nach BayDSG / BayUIG / VIG kann nicht entsprochen werden. Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) gibt jedem Auskunftsrecht über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes, nicht auf die entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird. Vorliegend ist die Auskunft jedoch nach Art. 39 Abs. 4 Nr. 5 BayDSG ausgeschlossen, da es sich hier um ein Auskunftsersuchen bei Finanzbehörden in einem Verfahren nach der Abgabenordnung handelt und hier das Steuergeheimnis nach § 30 AO einer Auskunft entgegensteht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Bayerisches Landesamt für Steuern -Pressestelle- Krelingstraße 50 90408 Nürnberg Telefon: 0911 991 1011  Fax: 0911 991 491011 E-Mail: Medienstelle@lfst.bayern.de [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr <Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und V…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Steuererklärungen des Andy Scheuer der letzten 10 Jahre“ [#204132] [#204132]
Datum
24. November 2020 11:16
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Andreas Scheuer eine Person des öffentlichen Lebens ist und personenbezogene Daten ohne Weiteres geschwärzt werden können. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 204132.pdf Anfragenr: 204132 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 24. November 2020 Az. 192-585 Ihre Nachricht vom 24. November 2020 Sehr <Information-entfer…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 24. November 2020
Datum
1. Dezember 2020 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. 192-585 Ihre Nachricht vom 24. November 2020 Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24. November 2020 betreffend die fragdenstaat-Anfrage 204132. Das Landesamt für Steuern weist zutreffend darauf hin, dass der in Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) geregelte Informationszugangsanspruch die Offenlegung von Steuerbescheiden nicht gestattet. Die Finanzverwaltung erlässt Steuerbescheide in Verfahren nach der Abgabenordnung (AO); auf sie ist das Recht auf Auskunft nach Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BayDSG nicht anzuwenden. Davon abgesehen unterliegt der Inhalt von Steuerbescheiden dem Steuergeheimnis (§ 30 AO), das ein besonderes Amtsgeheimnis darstellt (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 7. Dezember 2006, V B 163/05, BeckRS 2006, 24002805); Geheimnisse dieser Art stehen nach Art. 39 Abs. 3 Nr. 2 BayDSG einem Informationszugang entgegen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Ministerialrat [geschwärzt] Geschäftsstelle des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz Wagmüllerstraße 18 80538 München
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.