Steuerfahndung/Bewaffnung

Trifft es zu, dass seit kurzem Steuerfahnder bei Einsätzen Waffen tragen, wobei ich hierzu auch Pfefferspray rechne ? Wenn es zutrifft, auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt diese Ausstattung ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2018
  • Frist
    5. Juni 2018
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Peter Bilsdorfer
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Trifft es zu, …
An Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland Details
Von
Peter Bilsdorfer
Betreff
Steuerfahndung/Bewaffnung [#29407]
Datum
3. Mai 2018 18:03
An
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Trifft es zu, dass seit kurzem Steuerfahnder bei Einsätzen Waffen tragen, wobei ich hierzu auch Pfefferspray rechne ? Wenn es zutrifft, auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt diese Ausstattung ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Peter Bilsdorfer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peter Bilsdorfer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Bilsdorfer
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Sehr geehrter Herr Bilsdorfer, Ihre Anfrage findet sich in Bearbeitung Viele Grüße
Von
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Betreff
Steuerfahndung/Bewaffnung [#29407]
Datum
18. Mai 2018 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bilsdorfer, Ihre Anfrage findet sich in Bearbeitung Viele Grüße

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Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Sehr geehrter Herr Bilsdorfer, ich Anfrage beantworte ich wie folgt: "Steuerfahndungsprüfer sind bereits …
Von
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Betreff
Steuerfahndung/Bewaffnung [#29407]
Datum
23. Mai 2018 11:27
Status
Sehr geehrter Herr Bilsdorfer, ich Anfrage beantworte ich wie folgt: "Steuerfahndungsprüfer sind bereits seit Ende 2009 mit Reizstoffsprühgeräten ("Pfefferspray") ausgerüstet. Durch Erlass vom 10.09.2009 wurde vom Ministerium der Finanzen die Beschaffung von Pfefferspray durch die Steuerfahndungsstelle für Zwecke der Eigensicherung bei Durchsuchungen genehmigt. Reizstoffsprühgeräte, bei denen in einer Entfernung von mehr als 2 m bei Menschen eine an­griffsunfähig machende Wirkung durch gezieltes Versprühen oder Ausstoßen von Reizstoffen hervorgerufen werden kann, sind "Waffen" im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b des Waffengesetzes vom 11.10.2002 (BGBl. I S 3970, 4592; 2003 I S. 1957), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2133). Der Umgang mit Waffen bedarf der Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 WaffG. Nach § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WaffG ist das WaffG jedoch auf die obersten Landesbehörden und deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden, nicht anzuwenden. Zu einem praktischen Einsatz kam es bislang im Saarland nicht." Mit freundlichen Grüßen