Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Eine (nicht personenbezogene) Liste aller steuerfreien Arbeitgeberleistungen, die Sie Ihren Mitarbeitern gewähren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2018
  • Frist
    6. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine (nicht pers…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen [#26405]
Datum
1. Februar 2018 17:40
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine (nicht personenbezogene) Liste aller steuerfreien Arbeitgeberleistungen, die Sie Ihren Mitarbeitern gewähren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
steuerfreie Arbeitgeberleistungen Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
steuerfreie Arbeitgeberleistungen
Datum
1. März 2018 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z 25 - 18501/8 (2018) Bonn, 23.02.2018 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01.02.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag vom 01.02.2018 auf Informationszugang zu steuerfreien Arbeitgeberleistungen in unserem Hause habe ich erhalten. Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Das BMBF gewährt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die nachfolgenden im Rahmen der §§ 3 und 3b Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfreien Leistungen: * Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen * Beratungsmaßnahmen in medizinischen und sozialen Angelegenheiten * Zuschüsse zu Bildschirmarbeitsplatzbrillen * Kurse, Vorträge und Workshops im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung * Dienst- und Schutzkleidung (für Haushandwerker, Kraftfahrer und Pfortenpersonal) * Arbeitsmittel in dem Umfang, in dem sie üblicherweise zur Erledigung der täglichen Arbeit benötigt werden * IT-Arbeitsplatzausstattung (Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte) * für Telearbeitsplätze die Hälfte der Grundgebühr dienstlich genutzter privater Telefonanschlüsse * Unabwendbare Betreuungskosten für Kinder oder pflegebedürftige Personen * Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit * Entgeltumwandlung für betriebliche Altersversorgung * Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz * Zuschuss zu Krankenversicherungsbeiträgen eines nicht versicherungspflichtigen Arbeitnehmers, der eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat * Zuschuss zu Rentenversicherungsbeiträgen eines von der Rentenversicherungspflicht befreiten Arbeitnehmers * Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit * Auslandsbezüge (Auslandszuschlag + Mietzuschuss), Kaufkraftausgleich * Unfallfürsorgeleistungen nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) * Versorgungsausgleichszahlungen nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) * Zuweisungen an das Sondervermögen "Versorgungsfonds des Bundes" * Kindererziehungszuschläge nach den §§ 50a ff. BeamtVG * Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit als Vorsitzender des Personalrates, als Gleichstellungsbeauftragter oder Schwerbehindertenvertreter * Beihilfe in Krankheits- und Pflegefällen * Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) und der Verordnung über die Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen (ARV) * Umzugskostenvergütungen nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) und der Auslandsumzugskostenverordnung (AUV) * Trennungsgelder nach der Trennungsgeldverordnung (TGV) und der Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV) * Aufwandsentschädigungen nach der Aufwandsentschädigungsrichtlinie (AER) Die o.g. Leistungen werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewährt, die die jeweils erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Umfang der Steuerfreiheit der jeweiligen Leistung ergibt sich aus den §§ 3 und 3b des Einkommensteuergesetzes. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen