Steuerkriminelle und Sozialleistungsbetrüger in Nordrhein-Westfalen

Durch den Ankauf diverser Steuer-CDs kam es seit 2010 zu einer Zunahme der Selbstanzeigen von Steuer-Kriminellen. Nachdem auch Uli Hoeneß mit einer solchen Steuer-CD in Verbindung gebracht wurde, hat sich die Zahl der Selbstanzeigen noch verdreifacht.
http://meta.tagesschau.de/id/80855/steuerhinterziehung-zahl-der-selbstanzeigen-verdreifacht

Nach einem Bericht der Süddeutschen vom 02.01.2014 gab es 2013 in Nordrhein-Westfalen 4257 Selbstanzeigen. Dazu kommen noch weitere Fälle von Steuerhinterziehung, die durch die Steuerfahndung und Steuerprüfer zur Anzeige gebracht wurden.

„Die Einnahmen aus nachversteuerten Einkünften, die allerdings teilweise aus Anzeigen früherer Jahre resultieren, summierten sich auf rund 3,5 Milliarden Euro.“
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kriterien-fuer-straffreiheit-mehr-haerte-gegen-steuerhinterzieher-1.1854292

Diese Fakten werfen Fragen auf. Es wird darum gebeten, die Fragen jeweils für die Jahre 2010 bis 2013 getrennt zu beantworten.

Wie viele Selbstanzeigen wurden in NRW gestellt?
Wie viele Steuerfahnder sind in NRW tätig?
Wie viele Steuerhinterzieher wurden durch deren Arbeit enttarnt?
Wie hoch ist die durchschnittliche Schadenssumme pro Person?
Wie hoch ist die Gesamtschadenssumme pro Jahr?

Gibt es Selbstanzeigen von Leistungsberechtigten, die zur Anklage gebracht wurden?
Wie viele Sozialfahnder sind in NRW tätig?
Wie viele Sozialleistungshinterzieher wurden durch deren Arbeit enttarnt?
Wie hoch ist die durchschnittliche Schadenssumme pro Person?
Wie hoch ist die Gesamtschadenssumme pro Jahr?

Bitte benennen Sie mir weiterführende Veröffentlichungen zum Thema.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Januar 2014
  • Frist
    5. Februar 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch den Ankauf…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Steuerkriminelle und Sozialleistungsbetrüger in Nordrhein-Westfalen [#5246]
Datum
4. Januar 2014 20:25
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch den Ankauf diverser Steuer-CDs kam es seit 2010 zu einer Zunahme der Selbstanzeigen von Steuer-Kriminellen. Nachdem auch Uli Hoeneß mit einer solchen Steuer-CD in Verbindung gebracht wurde, hat sich die Zahl der Selbstanzeigen noch verdreifacht. http://meta.tagesschau.de/id/80855/steuerhinterziehung-zahl-der-selbstanzeigen-verdreifacht Nach einem Bericht der Süddeutschen vom 02.01.2014 gab es 2013 in Nordrhein-Westfalen 4257 Selbstanzeigen. Dazu kommen noch weitere Fälle von Steuerhinterziehung, die durch die Steuerfahndung und Steuerprüfer zur Anzeige gebracht wurden. „Die Einnahmen aus nachversteuerten Einkünften, die allerdings teilweise aus Anzeigen früherer Jahre resultieren, summierten sich auf rund 3,5 Milliarden Euro.“ http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kriterien-fuer-straffreiheit-mehr-haerte-gegen-steuerhinterzieher-1.1854292 Diese Fakten werfen Fragen auf. Es wird darum gebeten, die Fragen jeweils für die Jahre 2010 bis 2013 getrennt zu beantworten. Wie viele Selbstanzeigen wurden in NRW gestellt? Wie viele Steuerfahnder sind in NRW tätig? Wie viele Steuerhinterzieher wurden durch deren Arbeit enttarnt? Wie hoch ist die durchschnittliche Schadenssumme pro Person? Wie hoch ist die Gesamtschadenssumme pro Jahr? Gibt es Selbstanzeigen von Leistungsberechtigten, die zur Anklage gebracht wurden? Wie viele Sozialfahnder sind in NRW tätig? Wie viele Sozialleistungshinterzieher wurden durch deren Arbeit enttarnt? Wie hoch ist die durchschnittliche Schadenssumme pro Person? Wie hoch ist die Gesamtschadenssumme pro Jahr? Bitte benennen Sie mir weiterführende Veröffentlichungen zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
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