Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

Erläuterung:
Selbstnutzende Eigentümer*innen von Gebäuden können nach §35c EStG Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an Gebäuden in ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Dies ist ein wesentliches Instrument, um Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors anzureizen. Vermietende können Kosten für energetische Sanierungen als Werbungskosten von ihren Mieteinnahmen abziehen. Leider ist öffentlich kaum etwas zur Wirkung der steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung bekannt.

1. Anzahl:
- Bei wie vielen Einkommenssteuererklärungen wurde jährlich eine Steuerermäßigung nach §35c EStG geltend gemacht in den letzten zehn Jahren?
- Bei wie vielen Einkommenssteuererklärungen von Vermietenden wurden jährlich Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen in den letzten zehn Jahren?

2. Kosten je Maßnahme:
- Welche Maßnahmen (Höhe der angesetzten Kosten, Art der Maßnahme) wurden zu welchem Anteil geltend gemacht in den letzten zehn Jahren?

3. Fiskalische Kosten:
- Wie hoch (in Mrd. €) sind die entgangenen Steuereinnahmen bzw. steuerlichen Förderkosten je Jahr in den letzten zehn Jahren, die durch §35c EStG geltend gemacht wurden?
- Wie hoch (in Mrd. €) sind die entgangenen Steuereinnahmen bzw. steuerlichen Förderkosten je Jahr in den letzten zehn Jahren, durch Vermietende, die energetische Sanierungen von den Mieteinnahmen abgezogen haben?

4. Evaluation:
Mir ist bewusst, dass meine Fragen in die Tiefe gehen und die Daten ggf. nicht vorliegen. Ist es in diesem Fall geplant das Instrument der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen zu evaluieren und die Ergebnisse zu veröffentlichen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Erläuterung: Selbstnutzende Eigentüme…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung [#297357]
Datum
15. Januar 2024 18:34
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erläuterung: Selbstnutzende Eigentümer*innen von Gebäuden können nach §35c EStG Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an Gebäuden in ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Dies ist ein wesentliches Instrument, um Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors anzureizen. Vermietende können Kosten für energetische Sanierungen als Werbungskosten von ihren Mieteinnahmen abziehen. Leider ist öffentlich kaum etwas zur Wirkung der steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung bekannt. 1. Anzahl: - Bei wie vielen Einkommenssteuererklärungen wurde jährlich eine Steuerermäßigung nach §35c EStG geltend gemacht in den letzten zehn Jahren? - Bei wie vielen Einkommenssteuererklärungen von Vermietenden wurden jährlich Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen in den letzten zehn Jahren? 2. Kosten je Maßnahme: - Welche Maßnahmen (Höhe der angesetzten Kosten, Art der Maßnahme) wurden zu welchem Anteil geltend gemacht in den letzten zehn Jahren? 3. Fiskalische Kosten: - Wie hoch (in Mrd. €) sind die entgangenen Steuereinnahmen bzw. steuerlichen Förderkosten je Jahr in den letzten zehn Jahren, die durch §35c EStG geltend gemacht wurden? - Wie hoch (in Mrd. €) sind die entgangenen Steuereinnahmen bzw. steuerlichen Förderkosten je Jahr in den letzten zehn Jahren, durch Vermietende, die energetische Sanierungen von den Mieteinnahmen abgezogen haben? 4. Evaluation: Mir ist bewusst, dass meine Fragen in die Tiefe gehen und die Daten ggf. nicht vorliegen. Ist es in diesem Fall geplant das Instrument der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen zu evaluieren und die Ergebnisse zu veröffentlichen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297357/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Ihre Anfrage vom 15. Januar 2024, steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung (V B 3 - PR 1200/24/100…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage vom 15. Januar 2024, steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung (V B 3 - PR 1200/24/10011)
Datum
23. Januar 2024 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Finanzen
WG: Anfrage << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> vom 15. Januar 2024, steuerliche…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Anfrage << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> vom 15. Januar 2024, steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung (V B 3 - PR 1200/24/10011)
Datum
13. Februar 2024 14:44
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
ausw2010-2019-vuv-wk_konvertiert.pdf
32,5 KB
image001.png
3,3 KB
image002.png
893 Bytes
image004.jpg
808 Bytes
image006.jpg
813 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Ihr IFG-Antrag wurde als Bürgeranfrage gewertet. Wir wurden gebeten die abschließende Beantwortung zu übernehmen. Gerne beantworten wir Ihre Bürgeranfrage wie folgt: 1. Anzahl: - Bei wie vielen Einkommenssteuererklärungen wurde jährlich eine Steuerermäßigung nach §35c EStG geltend gemacht in den letzten zehn Jahren? Hierzu liegen aktuell noch keine Zahlen vor. Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung nach § 35c EStG wurde im Jahr 2020 eingeführt. Aufgrund der den Steuerpflichtigen gewährten Veranlagungsfristen liegt die amtliche Lohn- und Einkommensteuerstatistik ungefähr vier Jahre nach dem Veranlagungsjahr vor, das aktuellste Statistikjahr ist das Veranlagungsjahr 2019. - Bei wie vielen Einkommenssteuererklärungen von Vermietenden wurden jährlich Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen in den letzten zehn Jahren? Eine Sonderauswertung aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik finden Sie im Anhang. Es liegen keine statistischen Zahlen vor, in wie vielen Einkommensteuerfällen Kosten für energetische Sanierungen an Mietobjekten als Werbungskosten abgezogen wurden. 2. Kosten je Maßnahme: - Welche Maßnahmen (Höhe der angesetzten Kosten, Art der Maßnahme) wurden zu welchem Anteil geltend gemacht in den letzten zehn Jahren? Auch hierzu liegen aktuell aus den oben genannten Gründen noch keine Zahlen vor. 3. Fiskalische Kosten: - Wie hoch (in Mrd. €) sind die entgangenen Steuereinnahmen bzw. steuerlichen Förderkosten je Jahr in den letzten zehn Jahren, die durch §35c EStG geltend gemacht wurden? - Wie hoch (in Mrd. €) sind die entgangenen Steuereinnahmen bzw. steuerlichen Förderkosten je Jahr in den letzten zehn Jahren, durch Vermietende, die energetische Sanierungen von den Mieteinnahmen abgezogen haben? Die Schätzung der Steuermindereinnahmen seit Einführung der energetischen Gebäudesanierung im Jahr 2020 finden sich im 28. Subventionsbericht der Bundesregierung (Anlage 2 Nr. 89) und im 29. Subventionsbericht (Anlage 2 Nr. 91). Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Subventionspolitik/subvensionspolitik.html . Darüber hinaus liegen keine Daten bzw. Schätzungen vor. 4. Evaluation: Mir ist bewusst, dass meine Fragen in die Tiefe gehen und die Daten ggf. nicht vorliegen. Ist es in diesem Fall geplant das Instrument der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen zu evaluieren und die Ergebnisse zu veröffentlichen?“ Die vorgesehene Evaluierung der Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gemäß § 35c EStG wird derzeit vorbereit. Mit freundlichen Grüßen

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AW: WG: Anfrage << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> vom 15. Januar 2024, steuerl…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> vom 15. Januar 2024, steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung (V B 3 - PR 1200/24/10011) [#297357]
Datum
14. Februar 2024 07:49
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen herzlichen Dank für Ihre gute und ausführliche Antwort, die mir sehr weitergeholfen hat! Einen schönen Tag wünscht Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297357/