Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
Erläuterung:
Selbstnutzende Eigentümer*innen von Gebäuden können nach §35c EStG Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an Gebäuden in ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Dies ist ein wesentliches Instrument, um Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors anzureizen. Vermietende können Kosten für energetische Sanierungen als Werbungskosten von ihren Mieteinnahmen abziehen. Leider ist öffentlich kaum etwas zur Wirkung der steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung bekannt.
1. Anzahl:
- Bei wie vielen Einkommenssteuererklärungen wurde jährlich eine Steuerermäßigung nach §35c EStG geltend gemacht in den letzten zehn Jahren?
- Bei wie vielen Einkommenssteuererklärungen von Vermietenden wurden jährlich Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen in den letzten zehn Jahren?
2. Kosten je Maßnahme:
- Welche Maßnahmen (Höhe der angesetzten Kosten, Art der Maßnahme) wurden zu welchem Anteil geltend gemacht in den letzten zehn Jahren?
3. Fiskalische Kosten:
- Wie hoch (in Mrd. €) sind die entgangenen Steuereinnahmen bzw. steuerlichen Förderkosten je Jahr in den letzten zehn Jahren, die durch §35c EStG geltend gemacht wurden?
- Wie hoch (in Mrd. €) sind die entgangenen Steuereinnahmen bzw. steuerlichen Förderkosten je Jahr in den letzten zehn Jahren, durch Vermietende, die energetische Sanierungen von den Mieteinnahmen abgezogen haben?
4. Evaluation:
Mir ist bewusst, dass meine Fragen in die Tiefe gehen und die Daten ggf. nicht vorliegen. Ist es in diesem Fall geplant das Instrument der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen zu evaluieren und die Ergebnisse zu veröffentlichen?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum15. Januar 2024
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17. Februar 2024
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