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Steuern auf Rundfunkbeträge

Seit 1.1.2013 wurden Rundfunkbeiträge eingeführt. Pro Jahr kommt eine staatliche Summe zusammen - 8 Milliarden Euro (8.131.285.001,97 € Stand 2015).

Jeder Privatmann zahlt somit rund 13.000 Euro in lebenslänglichen Raten 17,50 pro Monat, falls in einer Wohnung gemeldet. Bei 2 Wohnungen verdoppelt sich das Ganze.

Da die Finanzämter die Rundfunkbeiträge als Ausgaben verweigern zu erkennen, werden Rundfunkbeiträge besteuert. Somit zahlt der Privatmann zusätzlich zu 17,50 Euro Rundfunkbeiträgen pro Monat (rund 13.000 Euro lebenslang) auch noch Steuern auf diese Summe.

Frage: in welcher Höhe nimmt der Staat Steuern auf Rundfunkbeiträge pro Jahr?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. März 2017
  • Frist
    21. April 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit 1.…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Steuern auf Rundfunkbeträge [#20725]
Datum
19. März 2017 11:59
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit 1.1.2013 wurden Rundfunkbeiträge eingeführt. Pro Jahr kommt eine staatliche Summe zusammen - 8 Milliarden Euro (8.131.285.001,97 € Stand 2015). Jeder Privatmann zahlt somit rund 13.000 Euro in lebenslänglichen Raten 17,50 pro Monat, falls in einer Wohnung gemeldet. Bei 2 Wohnungen verdoppelt sich das Ganze. Da die Finanzämter die Rundfunkbeiträge als Ausgaben verweigern zu erkennen, werden Rundfunkbeiträge besteuert. Somit zahlt der Privatmann zusätzlich zu 17,50 Euro Rundfunkbeiträgen pro Monat (rund 13.000 Euro lebenslang) auch noch Steuern auf diese Summe. Frage: in welcher Höhe nimmt der Staat Steuern auf Rundfunkbeiträge pro Jahr?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Steuern auf Rundfunkbeträge“ vom 19.…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Steuern auf Rundfunkbeträge [#20725]
Datum
21. April 2017 00:06
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Steuern auf Rundfunkbeträge“ vom 19.03.2017 (#20725) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Steuern auf Rundfunkbeträge“ [#20725]
Datum
4. Mai 2017 13:58
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20725 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage gar nicht bearbeitet wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Mai 2017 08:26
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
64,5 KB

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Bundesministerium der Finanzen
IFG Antrag vom 19. März 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegenden Bescheid übersende ich mit Bezug auf Ihren …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
IFG Antrag vom 19. März 2017
Datum
9. Juni 2017 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegenden Bescheid übersende ich mit Bezug auf Ihren o.g. Antrag. Mit freundlichen Grüßen

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