Steuern aus freiberuflicher Tätigkeit

Wieviele Steuereinnahmen wurden im Jahr 2012 aus freiberuflicher Tätigkeit im Bezirk Treptow-Köpenick erwirtschaftet? Gibt es eine (anonymisierte) Erhebung hierzu?

Sollten Ihnen diese Daten nicht vorliegen, jedoch eventuell einer anderen Behörde (z.B. dem Statistischen Bundesamt), bitte ich Sie, mich an die dafür zuständige Behörde zu verweisen.

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  • Datum
    16. April 2015
  • Frist
    19. Mai 2015
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Veit Heller
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Finanzamt Treptow-Köpenick Details
Von
Veit Heller
Betreff
Steuern aus freiberuflicher Tätigkeit [#9403]
Datum
16. April 2015 14:30
An
Finanzamt Treptow-Köpenick
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Steuereinnahmen wurden im Jahr 2012 aus freiberuflicher Tätigkeit im Bezirk Treptow-Köpenick erwirtschaftet? Gibt es eine (anonymisierte) Erhebung hierzu? Sollten Ihnen diese Daten nicht vorliegen, jedoch eventuell einer anderen Behörde (z.B. dem Statistischen Bundesamt), bitte ich Sie, mich an die dafür zuständige Behörde zu verweisen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Veit Heller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Veit Heller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Veit Heller

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