Sehr Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Februar 2021 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Gern erhalten Sie zu Ihrem Anliegen die folgenden Informationen:
Der sorgsame Umgang mit Steuergeldern ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Wird von Steuerverschwendung gesprochen, können dabei zwei Dinge gemeint sein. Zum einen, dass der Kritiker nicht einverstanden damit ist, wofür Steuergelder ausgegeben werden. Zum anderen, dass administratives Fehlverhalten zu überflüssigen Ausgaben führt, die eigentlich hätten verhindert werden können.
In unserer Demokratie wird im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren und der Verfahren zur Aufstellung des Haushalts entschieden, wofür die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel verwendet werden. Damit ist auch die Bewertung, ob ein Vorhaben eine Verschwendung ist oder nicht, Teil des demokratischen Meinungsbildungsprozesses. Da Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbstständig und unabhängig voneinander sind, kann der Bund jedoch nur zur Verwendung der Steuergelder auf Bundesebene Stellung nehmen. Über das „ob“ entscheidet auf der Bundesebene der Deutsche Bundestag als Haushaltsgesetzgeber im Rahmen seiner jährlichen Beschlussfassung über den Bundeshaushalt. Dabei setzt er sich - insbesondere die Vertreter des Haushaltsausschusses - beispielsweise auch mit der Kritik des Bundes der Steuerzahler auseinander.
Bei administrativem Fehlverhalten wirkt regulierend die Kontrolle des Bundesrechnungshofs, denn über das „wie“ der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes hat das Bundesministerium der Finanzen nach Abschluss des Haushaltsjahres jährlich dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat Rechnung zu legen. Dies wird vom Bundesrechnungshof geprüft, der wiederum dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat über seine Prüfungsfeststellungen berichtet. Der Deutsche Bundestag und Bundesrat haben sodann über die Entlastung der Bundesregierung zu entscheiden.
Bestehen Anhaltspunkte für Verschwendung oder gar Anhaltspunkte für die Erfüllung von Straftatbeständen, werden diese im konkreten Einzelfall von den unabhängigen Rechnungshöfen des Bundes und der Länder geprüft. Die betroffenen Behörden müssen dann zu den Prüfungsberichten Stellung nehmen und eingehend darlegen, warum Beanstandungen nicht verhindert werden konnten. Zu bedeutenden Fällen fordert auch der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Berichte an. In allen Fällen wird geprüft, ob Bedienstete die ihnen obliegenden Pflichten schuldhaft verletzt haben und gegebenenfalls regresspflichtig zu machen oder disziplinarisch zu belangen sind. Dieses Verfahren führt einerseits dazu, dass sich Fehler in bestimmten Bereichen nicht wiederholen und dass andererseits die Bediensteten in Erwartung möglicher Prüfungen zu wirtschaftlichem und sparsamem Umgang mit öffentlichen Geldern angehalten werden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und wünschen Ihnen alles Gute. Vor allem: Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen