Stichprobenforschung zu SARS-Cov-2 und der Vergleich der erhobenen Daten

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit medizinstatistischer Expertise wie Prof. John Ioannidis (Stanford University) und mathematischer Expertise wie Prof. Gerd Antes sowie der Risikomanager Frank Romeike und die Statistikern Katharina Schüller empfehlen dringlichst repräsentative Studien zur tatsächlichen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus. In Bayern und Nordrhein-Westfalen werden derartige Stichprobenerhebungen mit Unterstützung der Länder bereits angegangen.

Das RKI erhebt in einem stichprobenartigen Verfahren in seiner Arbeitsgruppe Influenza grippeartige Atemwegsinfekte und testet auch seit Jahren schon die Sentinel-Proben (inkl. einzelner Krankenhäuser) hinsichtlich seiner Erreger, darunter neuerdings auch SARS-CoV-2! Bislang liegt der Anteil laut aktuellem Influenza-Bericht (Woche 13)von SARS-CoV-2 an schweren akuten respiratorischen Infekten bei 7%.
– Mit anderen Worten evidenzbasiertes stichprobenartiges Arbeiten ist ein Qualitätsmerkmal des RKI und dient schon lange als Grundlage für fundierte Hochrechnungen, Schätzungen und ggf. Handlungsempfehlungen an den Gesundheitsbereich und die Politik! 

Daher bitte ich um die gründliche Beantwortung folgender zusammenhängender Fragen:
1. Warum wird die aktuelle Influenza-Überwachung durch das RKI nicht oder kaum zusätzlich zu den Covid-19-Informationen medial (z.B. auf Pressekonferenzen) präsentiert?
2. Wie beurteilen Sie aus sowohl medizinischer als auch gesundheitspolitischer Perspektive die bislang eher geringe Beteiligung des neuartigen Coronavirus an akuten Atemwegserkrankungen?
3. Warum vermeiden Sie, die bislang vergleichsweise geringe Beteiligung von SARS-CoV-2-Viren und den Rückgang akuter Atemwegsinfekte insgesamt (u.a. möglicherweise als Folge von Schluschließungen – s. Influenzabericht Woche 13) als ein prinzipiell positives Zeichen vor der Bevölkerung zu betonen?
4. Wie hoch ist der Anteil von Doppel- oder Mehrfachinfektionen bei den SARS-CoV-2-Patient*innen mit anderen Viren (wie sie zum Teil schon in den letzten beiden Influenza-Berichten verzeichnet sind – Koinfektion u.a. mit eine Subtyp der Influenza und Rhinoviren)? und
5. gedenken Sie die Möglichkeit der Doppel- oder Mehrfachinfektion durch respiratorische Erreger (möglicherweise auch bakterielle?) in Zukunft auch bei den SARS-Cov-2-Tests zu erheben UND zu publizieren? Wenn nein, warum nicht?

Bitte liefern Sie für Ihre Aussagen stichhaltige wissenschaftliche Belege.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    6. April 2020
  • Frist
    8. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wissenschaftlerinne…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
Stichprobenforschung zu SARS-Cov-2 und der Vergleich der erhobenen Daten [#184080]
Datum
6. April 2020 15:47
An
Robert Koch-Institut
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit medizinstatistischer Expertise wie Prof. John Ioannidis (Stanford University) und mathematischer Expertise wie Prof. Gerd Antes sowie der Risikomanager Frank Romeike und die Statistikern Katharina Schüller empfehlen dringlichst repräsentative Studien zur tatsächlichen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus. In Bayern und Nordrhein-Westfalen werden derartige Stichprobenerhebungen mit Unterstützung der Länder bereits angegangen. Das RKI erhebt in einem stichprobenartigen Verfahren in seiner Arbeitsgruppe Influenza grippeartige Atemwegsinfekte und testet auch seit Jahren schon die Sentinel-Proben (inkl. einzelner Krankenhäuser) hinsichtlich seiner Erreger, darunter neuerdings auch SARS-CoV-2! Bislang liegt der Anteil laut aktuellem Influenza-Bericht (Woche 13)von SARS-CoV-2 an schweren akuten respiratorischen Infekten bei 7%. – Mit anderen Worten evidenzbasiertes stichprobenartiges Arbeiten ist ein Qualitätsmerkmal des RKI und dient schon lange als Grundlage für fundierte Hochrechnungen, Schätzungen und ggf. Handlungsempfehlungen an den Gesundheitsbereich und die Politik!  Daher bitte ich um die gründliche Beantwortung folgender zusammenhängender Fragen: 1. Warum wird die aktuelle Influenza-Überwachung durch das RKI nicht oder kaum zusätzlich zu den Covid-19-Informationen medial (z.B. auf Pressekonferenzen) präsentiert? 2. Wie beurteilen Sie aus sowohl medizinischer als auch gesundheitspolitischer Perspektive die bislang eher geringe Beteiligung des neuartigen Coronavirus an akuten Atemwegserkrankungen? 3. Warum vermeiden Sie, die bislang vergleichsweise geringe Beteiligung von SARS-CoV-2-Viren und den Rückgang akuter Atemwegsinfekte insgesamt (u.a. möglicherweise als Folge von Schluschließungen – s. Influenzabericht Woche 13) als ein prinzipiell positives Zeichen vor der Bevölkerung zu betonen? 4. Wie hoch ist der Anteil von Doppel- oder Mehrfachinfektionen bei den SARS-CoV-2-Patient*innen mit anderen Viren (wie sie zum Teil schon in den letzten beiden Influenza-Berichten verzeichnet sind – Koinfektion u.a. mit eine Subtyp der Influenza und Rhinoviren)? und 5. gedenken Sie die Möglichkeit der Doppel- oder Mehrfachinfektion durch respiratorische Erreger (möglicherweise auch bakterielle?) in Zukunft auch bei den SARS-Cov-2-Tests zu erheben UND zu publizieren? Wenn nein, warum nicht? Bitte liefern Sie für Ihre Aussagen stichhaltige wissenschaftliche Belege.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184080 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. April 2020 15:48
Status
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