Stichworte/Suchbegriffe jugendgefährdende Medien

1. Auszüge aus Dokumenten welche Listen an Stich- und Suchworten enthalten von dennen auszugehen ist, dass diese zu jugendgefährdenden Inhalten führen.

2. Beschreibung oder Quellcode von algorithmische Ansätzen zur Erkennung und Bewertung von jugendgefährdenden Inhalten an Hand von Stich- und Suchworten, so weit vorhanden.

3. Auszüge aus Unterlagen wie Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Ausbildungsmaterialien zur Festellung der jugendgefährdenden Natur von Inhalten mit Hilfe von Stich- und Suchworten.

4. Auszüge aus Dokumenten welche Listen an Stich- und Suchworten enthalten von dennen auszugehen ist, dass diese zu kennzeichnugsflichtigen Inhalten führen.

5. Beschreibung oder Quellcode von algorithmische Ansätzen zur Erkennung und Bewertung von kennzeichnugsflichtigen Inhalten an Hand von Stich- und Suchworten, so weit vorhanden.

6. Auszüge aus Unterlagen wie Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Ausbildungsmaterialien zur Festellung der kennzeichnugsflichtigen Natur von Inhalten mit Hilfe von Stich- und Suchworten.

Als Anbieter einer Internetseite auf der Nutzer Inhalte hochladen und Suchen können, möchte ich Maßnahmen treffen um einen Missbrauch meiner Dienst zu verhindern und dem Verbreiten solcher Inhalte an Kinder durch sichere Voreinstellungen entgegenwirken.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
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Johann-Tobias Aaron Raphael Schäg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Auszüge aus Dokumenten welche List…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
Johann-Tobias Aaron Raphael Schäg
Betreff
Stichworte/Suchbegriffe jugendgefährdende Medien [#288666]
Datum
20. September 2023 12:34
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Auszüge aus Dokumenten welche Listen an Stich- und Suchworten enthalten von dennen auszugehen ist, dass diese zu jugendgefährdenden Inhalten führen. 2. Beschreibung oder Quellcode von algorithmische Ansätzen zur Erkennung und Bewertung von jugendgefährdenden Inhalten an Hand von Stich- und Suchworten, so weit vorhanden. 3. Auszüge aus Unterlagen wie Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Ausbildungsmaterialien zur Festellung der jugendgefährdenden Natur von Inhalten mit Hilfe von Stich- und Suchworten. 4. Auszüge aus Dokumenten welche Listen an Stich- und Suchworten enthalten von dennen auszugehen ist, dass diese zu kennzeichnugsflichtigen Inhalten führen. 5. Beschreibung oder Quellcode von algorithmische Ansätzen zur Erkennung und Bewertung von kennzeichnugsflichtigen Inhalten an Hand von Stich- und Suchworten, so weit vorhanden. 6. Auszüge aus Unterlagen wie Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Ausbildungsmaterialien zur Festellung der kennzeichnugsflichtigen Natur von Inhalten mit Hilfe von Stich- und Suchworten. Als Anbieter einer Internetseite auf der Nutzer Inhalte hochladen und Suchen können, möchte ich Maßnahmen treffen um einen Missbrauch meiner Dienst zu verhindern und dem Verbreiten solcher Inhalte an Kinder durch sichere Voreinstellungen entgegenwirken.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johann-Tobias Aaron Raphael Schäg Anfragenr: 288666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288666/ Postanschrift Johann-Tobias Aaron Raphael Schäg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johann-Tobias Aaron Raphael Schäg
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr geehrter Herr Schäg, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz …
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Stichworte/Suchbegriffe jugendgefährdende Medien [#288666]
Datum
15. November 2023 07:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schäg, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist u.a. zuständig für die Indizierung jugendgefährdender Medien. Um ein Werk dem pluralistisch mit ehrenamtlich Tätigen besetzten Gremium zur Überprüfung vorlegen zu können, benötigen wir einen Antrag oder eine Anregung einer dazu berechtigten Stelle. Näheres dazu finden Sie in § 21 Absatz 2 und Absatz 4 Jugendschutzgesetz (JuSchG). Wir suchen also nicht selbständig nach jugendgefährdenden Inhalten und haben daher auch keine Listen mit Stichworten oder Ähnlichem. Die Internetangebote, die vom Gremium auf die Liste jugendgefährdender Medien gesetzt wurden, kommen in das sog. BPJM-Modul. Das ist eine Blacklist, die zu Jugendschutzzwecken installiert werden kann. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bzkj.de/resource/blob/176152/ee71bd60ca9a070932a9709c015cd546/2012-03-indizierung-internetangeboten-data.pdf Ich hoffe, diese Auskunft hilft Ihnen weiter. Für Rückfragen können Sie sich gern melden. Mit freundlichen Grüßen

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Johann-Tobias Aaron Raphael Schäg
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Der Grund ist nachvollziehbar und ich möchte Ihnen danken. Mit freundl…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
Johann-Tobias Aaron Raphael Schäg
Betreff
AW: Stichworte/Suchbegriffe jugendgefährdende Medien [#288666]
Datum
28. November 2023 18:46
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Der Grund ist nachvollziehbar und ich möchte Ihnen danken. Mit freundlichen Grüßen Johann-Tobias Aaron Raphael Schäg Anfragenr: 288666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288666/