Stickoxidbelastung Lohausen

Ergebnisse aller Messungen von Stickoxiden und Feinstaub, die in den vergangenen 24 Monaten im Bereich des Düsseldorfer Stadtteils Lohausen durchgeführt wurden

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Juli 2017
  • Frist
    1. September 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stickoxidbelastung Lohausen [#24152]
Datum
30. Juli 2017 16:53
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ergebnisse aller Messungen von Stickoxiden und Feinstaub, die in den vergangenen 24 Monaten im Bereich des Düsseldorfer Stadtteils Lohausen durchgeführt wurden
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stickoxidbelastung Lohausen“ vom 30.07.2017 (#…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
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Betreff
AW: Stickoxidbelastung Lohausen [#24152]
Datum
1. September 2017 09:35
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stickoxidbelastung Lohausen“ vom 30.07.2017 (#24152) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese Anfragenr: 24152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Karsten Frese
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stickoxidbelastung Lohausen“ vom 30.07.2017 (#…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Stickoxidbelastung Lohausen [#24152]
Datum
1. September 2017 09:36
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stickoxidbelastung Lohausen“ vom 30.07.2017 (#24152) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese Anfragenr: 24152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Frese, zu Recht haben Sie die nicht fristgerechte Übersendung der erwünschten Daten moniert, d…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Stickoxidbelastung Lohausen [#24152]
Datum
1. September 2017 13:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Frese, zu Recht haben Sie die nicht fristgerechte Übersendung der erwünschten Daten moniert, die ich zu entschuldigen bitte. Sie haben nach den Ergebnissen aller Messungen von Stickoxiden und Feinstaub gefragt, die in den vergangenen 24 Monaten im Bereich des Düsseldorfer Stadtteils Lohausen durchgeführt wurden. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) betreut im Bereich des Düsseldorfer Stadtteils Lohausen mehrere Messstellen für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid. Die Werte (Monatsmessungen) für die vergangenen Jahre sind auf der Seite https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/messorte-und-werte/ abrufbar. Die für Sie interessanten Stationen in den EXCEL-Listen sind Düsseldorf (Flughafen 3 und 5) mit den Kürzeln DUDF3 und DUDF5. Feinstaubwerte verbergen sich in den Tabellenblättern „PM 2,5 EW“ und „PM 10 Inhalt EW“, Stickstoffdioxid in „NO2 EW“. Die Monatsmessungen werden jährlich veröffentlicht. Werte für 2017 liegen daher noch nicht vor. Kontinuierliche Messungen liegen für die Hintergrundstation Düsseldorf-Lörick (LOER) vor. Diese sind in http://opendata.lanuv.nrw.de/abt4/OpenKontiLUQS_LOER_alt.csv bis zum Jahresende 2016 und in https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/luft/temes/365tage/LOER.csv für die letzten 365 Tage aufbereitet. Für Stickstoffdioxid gilt die Spalte „LOER NO2 AM1H [µg/m³]“ (Stundenwerte), für Feinstaub „LOER PM10F GM24H [µg/m³]“ (GM - gleitendes Mittel über 24 h). Falls Sie Fragen und Erläuterungen zu den Tabellen benötigen, verweise ich Sie an das LANUV (https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/service/ansprechpersonen/). Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre leider verspätete Antwort zu meiner Anfrage hinsichtlich…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stickoxidbelastung Lohausen [#24152]
Datum
4. September 2017 11:16
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre leider verspätete Antwort zu meiner Anfrage hinsichtlich der Stickoxidkonzentrationen um den Düsseldorfer Flughafen. Der Kraftstoffverbrauch der am Düsseldorfer Flughafen (DUS) startenden und landenden Flugzeuge beträgt ein Vielfaches von dem des gesamten Autoverkehrs in Düsseldorf und dem Ruhrgebiet zusammen. Vor allem beim Start und bei der Landung ist der Kraftstoffverbrauch der Flugzeuge unverhältnismäßig hoch. Von daher ist es verwunderlich, dass Stickoxide um den DUS offenbar nur diskontinuierlich und nur an zwei Messorten (DUDF 3 und DUDF 5), die zudem noch recht ungeeignet gewählt wurden, gemessen werden. Es ware wirklich ein Skandal, könnten Sie das daher bitte noch einmal verifizieren? Im Oktober vergangenen Jahres wurden um den Düsseldorfer Flughafen Ultrafeinstaubmessungen durchgeführt. Ihnen ist das sicherlich bekannt. Ich habe Ihnen Messergebnisse an verschiedenen Messpunkten in Lohausen, aber auch in Meerbusch-Büderich, Ratingen und Essen-Kettwig ermittelten Ultrafeinstaub-Konzentrationen beigefügt. Auffallend sind die Werte am Kindergarten Niederrheinstr. 128 (Jonakirche) mit 131.000 Ultrafeinstaub-Partikeln (UFP), aber auch die Werte in Wohngebieten rund um den Düsseldorfer Flughafen ins Auge. So wurden südwestlich des Flughafens in der Lilienthalstr. bis zu 189.000 Teilchen gemessen, Am Goldregenweg immerhin über 60.000 Partikel. Ich möchte Sie bitten, sicherheitshalber umgehend den Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf auf dieses Problem hinzuweisen und an um den DUS an den von mir genannten Orten kontinuierliche UFP- und Stickoxidmessungen zu veranlassen. Auch die Wohngebiete in Meerbusch-Büderich, Ratingen (jeweils über 30.000 Partikel) und Essen (bis zu 15.000) zeigten eine Vervielfachung der Grundbelastung, wie sie z.B. an der Messstation des LANUV in Düsseldorf-Lörick (<4.000) festgestellt werden konnte. Dabei steigen die Werte jeweils ca. 2 Minuten nach dem Überflug! Zwar gibt es sicher einen Unterschied zwischen Stickoxid- und UFP-Konzentrationen, ich würde aber eine Korrelation erwarten, es wundert mich deshalb schon etwas, dass Sie um den DUS keine dramatisch erhöhten Stickoxidkonzentrationen feststellen konnten. Wahrscheinlich sind die Stickoxidkonzentrationen stark witterungsabhängig und Spitzenkonzentrationen lassen sich mit Ihrem Messverfahren ohnehin ni´cht bestimmen? Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese Anfragenr: 24152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>