Stiftung Innovation in der Hochschullehre, Toepfer Stiftung gGmbH

Zuwendungsbescheid/ Bescheid zur Beleihung oder Mittelweiterleitung betreffend Mittel aus öffentlichen Haushalten fuer oder an o.g. Stiftung, Verwaltungsvereinbarungen unter Beteiligung des Bundes betreffend o.g. Stiftung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zuwendungsbescheid/ Bescheid zur Bele…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stiftung Innovation in der Hochschullehre, Toepfer Stiftung gGmbH [#273924]
Datum
24. März 2023 13:04
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zuwendungsbescheid/ Bescheid zur Beleihung oder Mittelweiterleitung betreffend Mittel aus öffentlichen Haushalten fuer oder an o.g. Stiftung, Verwaltungsvereinbarungen unter Beteiligung des Bundes betreffend o.g. Stiftung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273924/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 412-18501/63(2023) Berlin, 5. A…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 24. März 2023 - Stiftung Innovation in der Hochschullehre, Toepfer Stiftung gGmbH [#273924]
Datum
5. April 2023 17:35
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 412-18501/63(2023) Berlin, 5. April 2023 Betreff: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. März 2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 24. März 2023, der sich auf die Herausgabe folgende Dokumente bezieht: „Zuwendungsbescheid/Bescheid zur Beleihung oder Mittelweiterleitung betreffend Mittel aus öffentlichen Haushalten fuer oder an […], Verwaltungsvereinbarungen unter Beteiligung des Bundes betreffend […]“ die Stiftung Innovation in der Hochschullehre bzw. Toepfer Stiftung gGmbH. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Die von Ihnen begehrte Verwaltungsvereinbarung kann unter dem folgenden Link https://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Papers/Verwaltungsvereinbarung-Innovation_in_der_Hochschullehre.pdf abgerufen werden, sodass diese Information aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden kann und Ihr Antrag auf Informationszugang dahingehend gem. § 9 Abs 3 IFG abgelehnt wird. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Bevor ich Ihren IFG-Antrag im Hinblick auf den Aspekt „Zuwendungsbescheid/Bescheid zur Beleihung oder Mittelweiterleitung betreffend Mittel aus öffentlichen Haushalten“ bescheiden kann, ist die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahren i.S.d. § 8 Abs. 1 IFG angezeigt. Die Dokumente enthalten unter Umständen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 6 S. 2 IFG). Das IFG sieht in solchen Fällen die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor. Im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Die Entscheidung über den Antrag auf Informationszugang ergeht schriftlich und ist auch dem Dritten bekannt zu geben. Der Informationszugang selbst darf erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem Dritten gegenüber bestandskräftig ist oder die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist und seit der Bekanntgabe der Anordnung an den Dritten zwei Wochen verstrichen sind (§ 8 IFG). Zwar bedürfen Anträge nach dem IFG grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag, wie das hier gemäß den obigen Ausführungen der Fall ist, Belange Dritter im Sinne des § 6 IFG berührt. Bitte übersenden Sie mir bis zum 19. April 2023 eine Antragsbegründung. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, << Antragsteller:in >> vielen Dank für die zügige Antwort. Gerne begründe und konkretisiere…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 24. März 2023 - Stiftung Innovation in der Hochschullehre, Toepfer Stiftung gGmbH [#273924]
Datum
5. April 2023 19:08
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> vielen Dank für die zügige Antwort. Gerne begründe und konkretisiere ich meine Anfrage zum zweiten Teil wie folgt: Personenbezogene Daten können freilich geschwärzt werden, konkrete Geldsummen interessieren mich ebenfalls nicht. Mir ist daran gelegen zu erfahren, welche Rechte und Pflichten und welche Vorhabensbeschreibungen in den Unterlagen enthalten sind. Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse liegen nach meiner Auffassung schon deshalb nicht vor, da nach meinem Wortverständnis und Sinn und Zweck des IFG (Transparenz über öffentliche Gelder, Schutz Privater) ein „Geschäft“ oder ein „Betrieb“ eine Tätigkeit am Markt und im Wettbewerb erfordern, die vom Einsatz privater Mittel bestimmt ist und deren Geheimhaltung vom Wettbewerb getrieben ist. Bei der Toepferstiftung scheint mir das nicht gegeben zu sein; sie handelt ja gemeinnützig und nicht, um im Wettbewerb Geld zu verdienen; so wurde auch nur ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt und wohl keine Ausschreibung nach Vergaberecht im engeren Sinne. Mich interessiert insbesondere, inweifern die Topeferstoftung zur Anwendung von Verwaltungsverfahrensrexht verpflichtet ist, falls dazu etwas in den vorhandenen Unterlagen geschrieben steht. Besten Dank für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273924/

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 412-18501/63(2023) Berlin, 4. Mai 2…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 24. März 2023 - Stiftung Innovation in der Hochschullehre, Toepfer Stiftung gGmbH [#273924]
Datum
4. Mai 2023 09:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 412-18501/63(2023) Berlin, 4. Mai 2023 Betreff: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. März 2023 Teilbescheid vom 5. April 2023 Ihre ergänzende Antragsbegründung vom 5. April 2023 Sehr << Antragsteller:in >> ergänzend zu o. g. Teilbescheid vom 5. April 2023 zu Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 24. März 2023 sowie im Nachgang zu der Beibringung Ihrer Antragsbegründung vom 5. April 2023 werden Ihnen die beantragten amtlichen Informationen nach Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens (§ 8 Abs. 1 IFG) erteilt. Die Dritten haben einer Herausgabe der von Ihnen begehrten Informationen nicht widersprochen. Ihre Anfrage kann ich daher nun abschließend mit der Übersendung der folgenden Unterlagen beantworten: Zuwendungsbescheid (Bundeszuwendung für Betrieb und Investitionen, Haushaltsjahr 2023) einschließlich sämtlicher Anlagen (Dokumente "Anlage 1"; "Anlage 1a", "Anlage 1b"). Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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