STIKO / Impfempfehlungen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

1. Alle Unterlagen und Kommunikation in schriftlicher, digitialer oder anderer Form (inkl. Notizen und Anmerkungen), auf derer die von der STIKO ergangenen Impfempfehlungen für alle Altersklassen basieren.

2. Die wissenschaftlich fundierte Begründung, warum eine "Boosterimpfung" auschließlich mit einem mRNA Impfstoff durchgeführt werden muss.

3. Eine Auflistung möglicher Verquickungen / Interessenkonflikte einzelner STIKO Mitglieder mit der Pharmaindustrie (anonymisiert durchnumeriert).

4. Unterlagen zur Rechtstellung der STIKO hinsichtlich Haftung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle Unterlagen und Kommunikation …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
STIKO / Impfempfehlungen [#279751]
Datum
24. Mai 2023 20:45
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Alle Unterlagen und Kommunikation in schriftlicher, digitialer oder anderer Form (inkl. Notizen und Anmerkungen), auf derer die von der STIKO ergangenen Impfempfehlungen für alle Altersklassen basieren. 2. Die wissenschaftlich fundierte Begründung, warum eine "Boosterimpfung" auschließlich mit einem mRNA Impfstoff durchgeführt werden muss. 3. Eine Auflistung möglicher Verquickungen / Interessenkonflikte einzelner STIKO Mitglieder mit der Pharmaindustrie (anonymisiert durchnumeriert). 4. Unterlagen zur Rechtstellung der STIKO hinsichtlich Haftung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279751/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 24.05.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihre…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 24.05.2023
Datum
8. Juni 2023 15:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 24.05.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0062 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 24.05.2023 [#279751] Guten Tag, ich möchte die Anfrage aufgrund der neuesten STIKO "Emp…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 24.05.2023 [#279751]
Datum
8. Juni 2023 16:16
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich möchte die Anfrage aufgrund der neuesten STIKO "Empfehlungen" ergänzen: - senden sie mir alle Unterlagen und Kommunikation in schriftlicher, digitialer oder anderer Form (inkl. Notizen und Anmerkungen) sowie der wissenschaftlichen Begründungsunterlagen zu, aus denen hervorgeht, warum die "Grundimmunität" in "Basisimmunität" mit mindestens 3 Antigenkontakten (davon mind. 2x Spritze) geändert wurde - die wissentschaftliche Begründung und Stellungnahme der STIKO, warum überhaupt noch nach hundertausendfachen Nebenwirkungen und tausenden "Verdachtsfällen" aka "Toten" dieses unsägliche Zeug überhaupt noch empfohlen wird. Anmerkung: Mit der weiteren Empfehlung könnte mittlerweile juristisch das Spektrum von vorsätzlicher Körperverletzung bishin zur schweren Körperverletzung mit Todesfolge abgedeckt sein. Die offiziellen Zahlen sind schlimmer als bei Contergan und bei der Schweinigrippe wurde nach 50 Toten richtigerweise alles gestoppt. Erklären sie mir, warum nach über 3000 "Verdachtsfällen" und hunderttausende Schädigungen dieses Zeug noch auf dem Markt ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279751/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 08.06.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihre…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 08.06.2023
Datum
9. Juni 2023 11:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 08.06.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0066 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 08.06.2023 [#279751] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „STIKO / Impfempfehlungen…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 08.06.2023 [#279751]
Datum
27. Juni 2023 13:04
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
pfizer-report.pdf
4,2 MB
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „STIKO / Impfempfehlungen“ vom 24.05.2023 (#279751) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ergänzend dazu bitte ich um Information, ob - die STIKO als "Empfehlungsinstrument" Kenntnis von den beigfügten Daten mit massivsten Nebenwirkungen im 7-stelligen Bereich aus dem Pfizer-Report (Daten vom 19.08.2022, aus den EMA Unterlagen) hat oder hatte Sollten sie der Ansicht sein, dass das angehängte Dokument nicht original sein sollte, bitte ich um rechtsverbindliche Bestätigung ihrerseits. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 08.06.2023 [#279751] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „STIKO / Impfempfehlungen…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 08.06.2023 [#279751]
Datum
10. Juli 2023 11:48
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „STIKO / Impfempfehlungen“ vom 24.05.2023 (#279751) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 08.06.2023 [#279751] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „STIKO / Impfempfehlungen…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 08.06.2023 [#279751]
Datum
24. Juli 2023 23:56
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „STIKO / Impfempfehlungen“ vom 24.05.2023 (#279751) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Angesichts der Tatsache, dass die STIKO die Grundlagenempfehlung für Impfungen erteilt und gem. den PEI Daten ein erhebliches Nebenwirkungsprofil mit der mRNA Impfung einherzugehen scheint, ist ein erhebliches Interesse der Öffenlichkeit an den geforderten Daten klar ersichtlich und die Offenlegung notwendig. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 08.06.2023, Az. 2.13.04/0005#0066 Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen auf Ihre An…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 08.06.2023, Az. 2.13.04/0005#0066
Datum
28. Juli 2023 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 08.06.2023, Aktenzeichen: 2.13.04/0005#0066, zurück und teilen Ihnen hierzu das Folgende mit: Zunächst bitten wir Sie zu beachten, dass es sich bei der Ständigen Impfkommission (STIKO) um ein unabhängiges Expertengremium handelt, dessen Tätigkeit von der Geschäftsstelle im Fachgebiet Impfprävention am Robert Koch-Institut (RKI) nur koordiniert und beispielsweise durch systematische Analysen der Fachliteratur unterstützt wird. Was die STIKO zu einer Empfehlung veranlasst bzw. dazu, etwas nicht zu empfehlen, ist als Referenz in der zugehörigen wissenschaftlichen Begründung zitiert. Sowohl die Empfehlungen der STIKO als auch die dazugehörigen wissenschaftlichen Begründungen werden auf der Website des RKI veröffentlicht. Sie sind damit aus allgemein zugänglichen Quellen im Sinne von § 9 Abs. 3 IFG beschaffbar. Wir bitten Sie, diese selbstständig abzurufen. Die Empfehlungen der STIKO, inklusive der wissenschaftlichen Begründungen, welche auf Quellen in Form von Studien oder anderer Fachliteratur verweisen, können Sie beispielsweise finden unter: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfempfehlungen_node.html Ferner können Sie die einschlägigen Veröffentlichungen der STIKO zu ihrer Vorgehensweise und Methodik einsehen unter: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Aufgaben_Methoden/methoden_node.html Darüber hinaus liegen dem RKI keine amtlichen Informationen im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG zu Ihrer Anfrage vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24.05.2023 [Az.2.13.04/0005#0062 ] [#279751] Sehr << A…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24.05.2023 [Az.2.13.04/0005#0062 ] [#279751]
Datum
26. September 2023 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Expertengremium. Die Sitzungsprotokolle sind öffentlich abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Protokolle/protokolle_node.html Zur wissenschaftlichen Begründung auf denen die Impfempfehlungen beruht siehe: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html Im Interesse eines transparenten Entscheidungsprozesses und zur Stärkung des Vertrauens in eine von sachfremden Interessen unbeeinflusste Tätigkeit der STIKO werden die von den STIKO-Mitgliedern offengelegten Umstände auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Diese finden Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Mitgliedschaft/Interessenskonflikte/interessenskonflikte_node.html Unter https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Mitgliedschaft/Mitglieder/mitglieder_node.html finden sich bei den jeweiligen Mitgliederprofilen die Angaben zu evtl. Interessenkonflikten. Allgemeine Informationen zur gesetzlichen Grundlage finden Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Rechtl_Grundlagen/rechtl_grundlagen_node.html Mit freundlichen Grüßen