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Stilllegungsanzeigen Alt-Kraftwerk Datteln

Anfrage an: Bundesnetzagentur

1. Die Stilllegungsanzeigen der folgenden drei Kraftwerksblöcke:
- Datteln I
- Datteln II
- Datteln III
des Kraftwerksbetreibers Uniper SE.

2. Sämtliche vorliegenden Unterlagen (z.B. Gutachten) zur Systemrelevanz dieser Blöcke.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Mai 2021
  • Frist
    16. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Stilllegungsanzeige…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stilllegungsanzeigen Alt-Kraftwerk Datteln [#220416]
Datum
14. Mai 2021 19:01
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Stilllegungsanzeigen der folgenden drei Kraftwerksblöcke: - Datteln I - Datteln II - Datteln III des Kraftwerksbetreibers Uniper SE. 2. Sämtliche vorliegenden Unterlagen (z.B. Gutachten) zur Systemrelevanz dieser Blöcke.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220416/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Antwortschreiben des Verbraucherservice Energie VSE-210604054 Unser Antwortschreiben auf Ihre Anfrage mit der Vorg…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Antwortschreiben des Verbraucherservice Energie VSE-210604054
Datum
4. Juni 2021 15:55
Status
Warte auf Antwort
Unser Antwortschreiben auf Ihre Anfrage mit der Vorgangsnummer VSE-210604054 finden Sie im angehängten pdf Dokument. Dieses Dokument können Sie mit einem pdf-Reader zum Beispiel von Adobe Acrobat (kostenlos herunterladbar unter: https://acrobat.adobe.com/de/de/acrobat/pdf-reader.html) entweder direkt aus dieser E-Mail öffnen oder das Dokument zuerst auf Ihrem Desktop speichern und dann öffnen. Ihr Verbraucherservice Energie Bundesnetzagentur E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.bundesnetzagentur.de/energieverbraucher 04.06.2021 15:55:53 Datenschutzhinweis: Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in der BNetzA können Sie der Datenschutzerklärung auf https://www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz entnehmen. Sollte Ihnen ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann Ihnen diese auch in Textform übermittelt werden.
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