StMI-H2 - Bayerische Sportförderrichtlinien (ab 2023), Pressemeldung 403/2022 vom 15.12.2022
Antrag nach BayDSG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte um einfache Auskunft:
a) An welchen Stellen sind die neuen Bayerischen Sportförderrichtlinien für organisierte Breitensportvereine unbürokratischer und anwenderfreundlicher geworden?
b) Warum enthalten die Richtlinien keine Verpflichtung der Verbände zu Ende-zu-Ende-Digitalworkflows?
c) Warum bleiben "[d]ie Regelungen zur Vereinspauschale [...] weitgehend unverändert"? Inwiefern treffen Ihre Auskünfte aus (a) auf die Vereinspauschale zu?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG).
Sollten dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum17. Dezember 2022
-
21. Januar 2023
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!