StMI-H2 - Bayerische Sportförderrichtlinien - Frist Antragsstellung staatliche Vereinspauschale 15.03.

Antrag nach BayDSG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Frist zur Antragstellung für die Förderung staatliche Vereinspauschale wurde 2023 von 01.03. auf 15.03. verlängert.
Warum erfolgte i.R.d. Überarbeitung der Sportförderrichtlinien (ab 2023) - zur Entlastung des Ehrenamts - keine regelmäßige Fristanpassung auf 15.03. oder gar 01.04.?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG).
Sollten dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ichbitte, mir die erbetenen Informationen spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2023
  • Frist
    25. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG Sehr geehrte Damen und Herren, die Frist zur Antragstellung für die Förderung staatliche Vere…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
StMI-H2 - Bayerische Sportförderrichtlinien - Frist Antragsstellung staatliche Vereinspauschale 15.03. [#271192]
Datum
23. Februar 2023 06:45
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG Sehr geehrte Damen und Herren, die Frist zur Antragstellung für die Förderung staatliche Vereinspauschale wurde 2023 von 01.03. auf 15.03. verlängert. Warum erfolgte i.R.d. Überarbeitung der Sportförderrichtlinien (ab 2023) - zur Entlastung des Ehrenamts - keine regelmäßige Fristanpassung auf 15.03. oder gar 01.04.? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG). Sollten dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ichbitte, mir die erbetenen Informationen spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271192/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Bitte um Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in …
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: StMI-H2 - Bayerische Sportförderrichtlinien - Frist Antragsstellung staatliche Vereinspauschale 15.03. [#271192]
Datum
8. April 2023 09:51
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Bitte um Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271192/

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrte/r << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, zu Ihren Nachrichten vom 23…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
WG: StMI-H2 - Bayerische Sportförderrichtlinien - Frist Antragsstellung staatliche Vereinspauschale 15.03. [#271192]
Datum
5. Juli 2023 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, zu Ihren Nachrichten vom 23.02.2023 und 08.04.2023 teilen wir Folgendes mit: Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale muss bei den Kreisverwaltungsbehörden spätestens am 1. März (2023: 15. März) des Förderjahres vorliegen (Ausschlussfrist). Rückwirkende Änderungen des Antrags sind grundsätzlich nicht möglich. Dadurch soll eine fristgerechte Auszahlung der Vereinspauschale sichergestellt werden. Die Antragsfrist für die Vereinspauschale 2023 wurde vor dem Hintergrund der Neufassung der Sportförderrichtlinien einmalig vom 1. März auf den 15. März verlängert. Eine generelle Festlegung der Antragsfrist auf einen späteren Zeitpunkt würde lediglich die Auszahlung der Vereinspauschale wie auch weiterer Förderungen, die an die Vereinspauschale anknüpfen (z. B. Allgemeiner Energiepreiszuschuss), verzögern. Eine allgemeine Entlastung aller Vereine durch eine zeitliche Verschiebung ist dagegen nicht ersichtlich. Mit freundlichen Grüßen