StMI-H2 - Bayerische Sportförderrichtlinien - Frist Antragsstellung staatliche Vereinspauschale 15.03.
Antrag nach BayDSG
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Frist zur Antragstellung für die Förderung staatliche Vereinspauschale wurde 2023 von 01.03. auf 15.03. verlängert.
Warum erfolgte i.R.d. Überarbeitung der Sportförderrichtlinien (ab 2023) - zur Entlastung des Ehrenamts - keine regelmäßige Fristanpassung auf 15.03. oder gar 01.04.?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG).
Sollten dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ichbitte, mir die erbetenen Informationen spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum23. Februar 2023
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25. März 2023
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