STOBs der zwei Funktürme oberhalb der Gemeinde Ersfeld

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Sehr geehrte Damen und Herren,

nordnordwestlich vom Ortskern nahe am bebauten Ortsrand der Gemeinde Ersfeld (PLZ 57635) stehen seit mindestens zwei Jahren zwei nicht in ihrer "EMF Karte" verzeichnete Funktürme. Deshalb kann ich Ihnen auch keine STOB-Nr nennen.

Bitte stellen Sie mir die Standortbescheinigungen beider Funktürme elektronisch zur Verfügung (zum Beispiel PDFs). Danke.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. April 2024
  • Frist
    7. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, nordn…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
STOBs der zwei Funktürme oberhalb der Gemeinde Ersfeld [#304869]
Datum
3. April 2024 00:07
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, nordnordwestlich vom Ortskern nahe am bebauten Ortsrand der Gemeinde Ersfeld (PLZ 57635) stehen seit mindestens zwei Jahren zwei nicht in ihrer "EMF Karte" verzeichnete Funktürme. Deshalb kann ich Ihnen auch keine STOB-Nr nennen. Bitte stellen Sie mir die Standortbescheinigungen beider Funktürme elektronisch zur Verfügung (zum Beispiel PDFs). Danke.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304869/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Bundesrepublik Deutschland darf nur…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: STOBs der zwei Funktürme oberhalb der Gemeinde Ersfeld [#304869]
Datum
4. April 2024 08:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Bundesrepublik Deutschland darf nur dann eine ortsfeste Funkanlage mit einer Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP und mehr (z.B. Mobilfunkbasisstationen) in Betrieb genommen werden, wenn die Bundesnetzagentur im Rahmen des Standortverfahrens die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sichergestellt hat (Standortbescheinigung). An der von Ihnen genannten Position ist uns keine standortbescheinigungspflichtige ortsfeste Funkanlage bekannt. Um dies näher untersuchen zu können, benötigen wir nähere Informationen wie Geokoordinaten, Markierung auf einer Karte und ggf. Foto der Anlage. Für Ersfeld ist uns lediglich der Standort mit der Nr. 59014116 mit dem Erteilungsdatum: 10.11.21 bekannt. Die Position können Sie auf unserer Karte mit dem Link überprüfen https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html?p=haFjgqNsYXTLQElYkFB6WFajbG5ny0AeCKDAAAABoXoQoW2oRU1GS2FydGWhbJarU3RPQkFubGFnZW6qQUZ1QW5sYWdlbqhBTVNha3RpdqhNZXNzb3J0ZbVOaWVkZXJmcmVxdWVuekFubGFnZW6wU21hbGxDZWxsQW5sYWdlbqFkg6FswKFpwKFzwg Anbei sende ich Ihnen diese Standortbescheinigung zu: Internetlinks: https://www.gesetze-im-internet.de/bemfv/ https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_26/ Bundesamt für Strahlenschutz: https://www.bfs.de https://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/schutz/grenzwerte/grenzwerte.html Strahlenschutzkommission: https://www.ssk.de Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de https://www.bundesnetzagentur.de/emf Mit freundlichen Grüßen

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