Störfall: Schwere Trinkwasser-Verunreinigung durch ein im Industriepark Nienburg ansässiges Unternehmen
Ich bitte freundlichst um Informationen bzgl. der Trinkwasserkontamination durch ein am Industriepark Nienburg ansässiges Unternehmen.
Am 27. Juni 2022 gab es einen Vorfall im Industriepark Nienburg, der zu einer Trinkwasser-Kontamination mit Schwefelkohlenstoff (Kohlenstoffdisulfid) führte.
1) Wann (Datum + Uhrzeit) wurde die Kontamination vom Betrieb festgestellt und wann (Datum + Uhrzeit) wurden Sie und/oder die Gewerbeaufsicht darüber informiert? Welche Mengen an Schwefelkohlenstoff wurden schätzungsweise eingeleitet?
2) In welchen Intervallen führen Sie eine Gewerbeaufsicht durch? Wann haben Sie im Rahmen der Gewerbeaufsicht die letzte Begehung des Industrieparks Nienburg durchgeführt? Welche Punkte werden in so einer Begehung geprüft? Gibt es hierzu eine Checkliste? Bitte fügen Sie das komplette Protokoll der letzten Begehung bei.
3) Welche Betriebe in Ihrem Zuständigkeitsbereich verarbeiten Schwefelkohlenstoff in welchen Mengen (kg/Jahr)? Schwefelkohlenstoff ist ein GHS-Gefahrstoff. Gibt es hier spezielle behördliche Anforderungen, z.B. zusätzliche Dokumentation, Erstellung eines Sicherheitskonzeptes, etc.? Bitte teilen Sie dazu alle Informationen, die Ihnen vorliegen.
4) Schwefelkohlenstoff hat eine schlechte Löslichkeit in Wasser (1900 mg/l). In der Trinkwasserverordnung kann ich keinen Grenzwert für Schwefelkohlenstoff erkennen. Der MAK-Wert laut GESTIS-Stoffdatenbank beträgt 16 mg/m3 (Luft). Bitte teilen Sie alle Messprotokolle (Zeitpunkt, Messstelle, Werte), die Ihnen zu diesem Störfall vorliegen. Welche maximale Konzentration im Trinkwasser erachten Sie als sicher bzw. welchen Grenzwert legen Sie hier fest oder empfehlen Sie?
5) Durch das Spülen der kontaminierten Leitungen wird der Schwefelkohlenstoff auch in die Kanalisation abgeleitet. Welche Schäden oder Auswirkungen z.B. auf die Kläranlage erwarten Sie hier? Wie werden Sie das weiter beobachten und wo werden diese Daten für die Öffentlichkeit dokumentiert?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich ersuche Sie um eine Empfangsbestätigung und bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Mühen.!
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum6. Juli 2022
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9. August 2022
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