Störfallbetriebe Köln, Dormagen, Leverkusen - Nachweis Prüfungen

Sehr geehrte Damen und Herren

Betriebsbereiche, die unter die Störfall-Verordnung fallen, müssen durch die zuständigen Behörden entsprechend § 16 „Überwachungssystem“ und § 17 „Überwachungsplan und Überwachungsprogramm“ der Störfallverordnung überwacht werden.

Die Überwachung schließt Vor-Ort-Besichtigungen der Betriebsbereiche in regelmäßigen Abständen durch die Überwachungsbehörde mit ein. Hierbei überprüft die Überwachungs-behörde die technischen, organisatorischen und managementspezifischen Maßnahmen, die ein Betreiber getroffen hat, um Störfälle zu verhindern bzw. deren Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.

Wir hätten gerne für die Störfallbetriebe im Kölner Norden die Nachweise diese Prüfungen aus den Jahren 2018-2021 incl Sicherheitsberichte pro Störfallbetrieb.

Übersicht Domino Effekte - Feststellung bei welchen Betriebsbereichen oder Gruppen von Betriebsbereichen aufgrund ihres Standortes, ihres gegenseitigen Abstands und der in ihren Anlagen vorhandenen gefährlichen Stoffen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit oder Möglichkeit von Störfällen bestehen kann oder diese Störfälle folgenschwerer sein können.

Welche Prüfintervalle sind für die Störfallbetriebe für das Jahr 2022 und 2023 geplant?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
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Helga Wagner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Helga Wagner
Betreff
Störfallbetriebe Köln, Dormagen, Leverkusen - Nachweis Prüfungen [#255728]
Datum
27. Juli 2022 13:16
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren Betriebsbereiche, die unter die Störfall-Verordnung fallen, müssen durch die zuständigen Behörden entsprechend § 16 „Überwachungssystem“ und § 17 „Überwachungsplan und Überwachungsprogramm“ der Störfallverordnung überwacht werden. Die Überwachung schließt Vor-Ort-Besichtigungen der Betriebsbereiche in regelmäßigen Abständen durch die Überwachungsbehörde mit ein. Hierbei überprüft die Überwachungs-behörde die technischen, organisatorischen und managementspezifischen Maßnahmen, die ein Betreiber getroffen hat, um Störfälle zu verhindern bzw. deren Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Wir hätten gerne für die Störfallbetriebe im Kölner Norden die Nachweise diese Prüfungen aus den Jahren 2018-2021 incl Sicherheitsberichte pro Störfallbetrieb. Übersicht Domino Effekte - Feststellung bei welchen Betriebsbereichen oder Gruppen von Betriebsbereichen aufgrund ihres Standortes, ihres gegenseitigen Abstands und der in ihren Anlagen vorhandenen gefährlichen Stoffen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit oder Möglichkeit von Störfällen bestehen kann oder diese Störfälle folgenschwerer sein können. Welche Prüfintervalle sind für die Störfallbetriebe für das Jahr 2022 und 2023 geplant?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Helga Wagner Anfragenr: 255728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255728/
Mit freundlichen Grüßen Helga Wagner
Bezirksregierung Köln
Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG): Betriebsbereiche im Kölner Norden Freundliche Grüße
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG): Betriebsbereiche im Kölner Norden
Datum
29. Juli 2022 17:26
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bezirksregierung Köln
Sehr geehrte Frau Wagner, in der Anlage die Antwort auf Ihre Anfrage nach Umweltinformationsgesetz. Mit freundl…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: Störfallbetriebe Köln, Dormagen, Leverkusen - Nachweis Prüfungen [#255728]
Datum
11. August 2022 16:12
Status
Sehr geehrte Frau Wagner, in der Anlage die Antwort auf Ihre Anfrage nach Umweltinformationsgesetz. Mit freundlichen Grüßen