Störfallbetriebe Köln, Dormagen, Leverkusen - Nachweis Prüfungen
Sehr geehrte Damen und Herren
Betriebsbereiche, die unter die Störfall-Verordnung fallen, müssen durch die zuständigen Behörden entsprechend § 16 „Überwachungssystem“ und § 17 „Überwachungsplan und Überwachungsprogramm“ der Störfallverordnung überwacht werden.
Die Überwachung schließt Vor-Ort-Besichtigungen der Betriebsbereiche in regelmäßigen Abständen durch die Überwachungsbehörde mit ein. Hierbei überprüft die Überwachungs-behörde die technischen, organisatorischen und managementspezifischen Maßnahmen, die ein Betreiber getroffen hat, um Störfälle zu verhindern bzw. deren Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
Wir hätten gerne für die Störfallbetriebe im Kölner Norden die Nachweise diese Prüfungen aus den Jahren 2018-2021 incl Sicherheitsberichte pro Störfallbetrieb.
Übersicht Domino Effekte - Feststellung bei welchen Betriebsbereichen oder Gruppen von Betriebsbereichen aufgrund ihres Standortes, ihres gegenseitigen Abstands und der in ihren Anlagen vorhandenen gefährlichen Stoffen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit oder Möglichkeit von Störfällen bestehen kann oder diese Störfälle folgenschwerer sein können.
Welche Prüfintervalle sind für die Störfallbetriebe für das Jahr 2022 und 2023 geplant?
Anfrage erfolgreich
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Datum27. Juli 2022
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30. August 2022
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