Straßen- und Grünflächenamt, Kulturamt und Berliner Wasserbetriebe: Umgestaltung des Parks und der Gebäude im Gutspark Kladow
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrter Herr Bewig, sehr geehrter Herr Hanke,
bitte senden Sie mir Folgendes zu bzw. gewähren Sie die Akteneinsicht und beantworten Sie meine Auskunftsanfragen:
1. Das Projekt startete im Januar 2017, warum wurden Bürger*innen erst ab 1/2021 informiert und beteiligt? Warum war die Frist zur Online-Beteiligung so knapp bemessen?
2. Wer war bei der Planungswerkstatt 1 (3/2018) und 2 (9/2018) beteiligt? Wer nimmt am Dialogverfahren ab 3.3.21 teil?
3. Seit wann gibt es die Planungen zu den Gebäuden der Gutsanlage? Warum sind diese bis jetzt nicht öffentlich? Wann sollen sie öffentlich gemacht werden?
4. Warum wurde in der Gutsanlage im Uferbereich ein Großteil der Bäume und des Röhrichts abgeholzt? Wo sind Informationen zur Brunnenplanung einsehbar?
5. Gab es eine öffentliche Ausschreibung für die Planung? Wenn ja, welche Firmen bewarben sich und warum erhielt die SWUP GmbH in Wilmersdorf den Zuschlag? Sind die Vorschläge anderer Firmen einsehbar? Sind die konkreten Planungsunterlagen einsehbar und wenn ja, wo?
6. Welche finanziellen Mittel aus welchen Quellen/Töpfen stehen für das Projekt zur Verfügung? Gibt es private Sponsoren/Geldgeber, wenn ja, welche?
https://www.berlin.de/ba-spandau/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1046205.php
https://spandau-bewegt.de/category/gruenanlagen-umwelt/
https://meinberlin-media.liqd.net/uploads/Kai%20Giersberg/2021/03/01/21-03-01_dokumentation-mb_gutspark_Rttz6di.pdf
https://meinberlin-media.liqd.net/uploads/Kai%20Giersberg/2021/03/18/21-03-03_-prasentation-burgerdialog_endstand_klein_KufxYlc.pdf
https://www.swup.de/ueber-uns
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum7. April 2021
-
11. Mai 2021
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!