Straßen- und Grünflächenamt, Kulturamt und Berliner Wasserbetriebe: Umgestaltung des Parks und der Gebäude im Gutspark Kladow

Anfrage an: Bezirksamt Spandau

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrter Herr Bewig, sehr geehrter Herr Hanke,

bitte senden Sie mir Folgendes zu bzw. gewähren Sie die Akteneinsicht und beantworten Sie meine Auskunftsanfragen:

1. Das Projekt startete im Januar 2017, warum wurden Bürger*innen erst ab 1/2021 informiert und beteiligt? Warum war die Frist zur Online-Beteiligung so knapp bemessen?

2. Wer war bei der Planungswerkstatt 1 (3/2018) und 2 (9/2018) beteiligt? Wer nimmt am Dialogverfahren ab 3.3.21 teil?

3. Seit wann gibt es die Planungen zu den Gebäuden der Gutsanlage? Warum sind diese bis jetzt nicht öffentlich? Wann sollen sie öffentlich gemacht werden?

4. Warum wurde in der Gutsanlage im Uferbereich ein Großteil der Bäume und des Röhrichts abgeholzt? Wo sind Informationen zur Brunnenplanung einsehbar?

5. Gab es eine öffentliche Ausschreibung für die Planung? Wenn ja, welche Firmen bewarben sich und warum erhielt die SWUP GmbH in Wilmersdorf den Zuschlag? Sind die Vorschläge anderer Firmen einsehbar? Sind die konkreten Planungsunterlagen einsehbar und wenn ja, wo?

6. Welche finanziellen Mittel aus welchen Quellen/Töpfen stehen für das Projekt zur Verfügung? Gibt es private Sponsoren/Geldgeber, wenn ja, welche?

https://www.berlin.de/ba-spandau/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1046205.php
https://spandau-bewegt.de/category/gruenanlagen-umwelt/
https://meinberlin-media.liqd.net/uploads/Kai%20Giersberg/2021/03/01/21-03-01_dokumentation-mb_gutspark_Rttz6di.pdf
https://meinberlin-media.liqd.net/uploads/Kai%20Giersberg/2021/03/18/21-03-03_-prasentation-burgerdialog_endstand_klein_KufxYlc.pdf
https://www.swup.de/ueber-uns

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
Ulrike Kopetzky
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrter Herr Bewig, sehr geehrter Herr Hanke, b…
An Bezirksamt Spandau Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
Straßen- und Grünflächenamt, Kulturamt und Berliner Wasserbetriebe: Umgestaltung des Parks und der Gebäude im Gutspark Kladow [#217657]
Datum
7. April 2021 13:35
An
Bezirksamt Spandau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrter Herr Bewig, sehr geehrter Herr Hanke, bitte senden Sie mir Folgendes zu bzw. gewähren Sie die Akteneinsicht und beantworten Sie meine Auskunftsanfragen: 1. Das Projekt startete im Januar 2017, warum wurden Bürger*innen erst ab 1/2021 informiert und beteiligt? Warum war die Frist zur Online-Beteiligung so knapp bemessen? 2. Wer war bei der Planungswerkstatt 1 (3/2018) und 2 (9/2018) beteiligt? Wer nimmt am Dialogverfahren ab 3.3.21 teil? 3. Seit wann gibt es die Planungen zu den Gebäuden der Gutsanlage? Warum sind diese bis jetzt nicht öffentlich? Wann sollen sie öffentlich gemacht werden? 4. Warum wurde in der Gutsanlage im Uferbereich ein Großteil der Bäume und des Röhrichts abgeholzt? Wo sind Informationen zur Brunnenplanung einsehbar? 5. Gab es eine öffentliche Ausschreibung für die Planung? Wenn ja, welche Firmen bewarben sich und warum erhielt die SWUP GmbH in Wilmersdorf den Zuschlag? Sind die Vorschläge anderer Firmen einsehbar? Sind die konkreten Planungsunterlagen einsehbar und wenn ja, wo? 6. Welche finanziellen Mittel aus welchen Quellen/Töpfen stehen für das Projekt zur Verfügung? Gibt es private Sponsoren/Geldgeber, wenn ja, welche? https://www.berlin.de/ba-spandau/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1046205.php https://spandau-bewegt.de/category/gruenanlagen-umwelt/ https://meinberlin-media.liqd.net/uploads/Kai%20Giersberg/2021/03/01/21-03-01_dokumentation-mb_gutspark_Rttz6di.pdf https://meinberlin-media.liqd.net/uploads/Kai%20Giersberg/2021/03/18/21-03-03_-prasentation-burgerdialog_endstand_klein_KufxYlc.pdf https://www.swup.de/ueber-uns Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky Anfragenr: 217657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217657/ Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Spandau
Ihre Anfrage über "Frag den Staat" - Gutpark Neukladow Sehr geehrte Frau Kopetzky, nachfolgend sende ic…
Von
Bezirksamt Spandau
Betreff
Ihre Anfrage über "Frag den Staat" - Gutpark Neukladow
Datum
14. April 2021 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kopetzky, nachfolgend sende ich Ihnen die Antworten auf Ihre o.g. Anfrage: Hinweis vorab: Grundsätzlich handelt es sich bei der vorliegenden Anfrage um eine Anfrage nach dem IFG. Betroffen sind hier mehrere Ämter. Es kann daher nur für einen bestimmten Teil eine Zuarbeit durch das SGA erfolgen. Für die Abteilung BauGesDez erfolgt die abschließende Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG durch BauWGesDezRef. Grundsätzlich sind derartige Auskunftsersuchen bzw. eine Akteneinsicht nach dem IFG gebührenpflichtig (Tarifstelle 1004 der Anlage – Gebührenverzeichnis – zur VGebO: Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz). Die Gebühr richtet sich nach der Art und dem Umfang des Auskunftsersuchens bzw. der Akteneinsicht. Es wurde durch die Auskunftssuchende darum gebeten, die Gebühren vor der Erteilung der Auskunft mitzuteilen. Im vorliegenden Fall dürfte es sich um eine umfangreiche schriftliche Auskunft handeln, weil mehrere Behörden/Ämter hier eine Auskunft erteilen müssen. Der Gebührenrahmen nach Tarifstelle 1004 lit a) Nr. 3 beträgt zwischen 100 bis 250 €. Dieses sollte der Auskunftssuchenden vor Erteilung der Auskunft mitgeteilt werden. Die Auskunft wird erst erteilt, wenn die Auskunftssuchende die Auskunft trotz Kenntnis der Gebührenhöhe haben möchte. Personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht im Rahmen des IFG-Auskunftsersuchens veröffentlicht werden. Wenn diese schutzbedürftigen Interessen Dritte betroffen sind, muss den Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats gegeben werden. Danach ist die Entscheidung zu treffen, ob Akteneinsicht gewährt wird oder nicht (Bekanntmachung des VA ggü. Auskunftsersuchenden und schutzbedürftigen Dritten), 14 Tage Widerspruchsfrist. Die Beantwortung der Fragen aus dem Anschreiben im Einzelnen: Sehr geehrter Herr Bewig, sehr geehrter Herr Hanke, bitte senden Sie mir Folgendes zu bzw. gewähren Sie die Akteneinsicht und beantworten Sie meine Auskunftsanfragen: 1. Das Projekt startete im Januar 2017, warum wurden Bürger*innen erst ab 1/2021 informiert und beteiligt? Warum war die Frist zur Online-Beteiligung so knapp bemessen? Das Projekt startete 2017 mit der Ausschreibung der Planungsleistungen. Die eigentliche Planung begann erst 2018. Eine Beteiligung mit Anliegern und bislang im Park engagierten Akteuren fand im Rahmen von zwei Planungswerkstätten statt. Das Vorhaben wurde über die Presse kommuniziert. Eine Bürgerbeteiligung, wie bei Bebauungsplan- oder Planfeststellungsverfahren, ist bei einer solchen Bauplanung rechtlich nicht vorgeschrieben. Dennoch hat sich das Bezirksamt entschlossen, mit dem Projekt an die breite Öffentlichkeit zu gehen; dies allerdings erst, als ein Planungsstand erreicht war, der präsentiert werden konnte und nachdem die Finanzierungszusage vorlag. Die Beteiligung erfolgte über drei Wochen, ein durchaus üblicher Zeitraum. Fristvorgaben gibt es hierzu nicht. Die Beteiligung wird als ausreichend gewertet, da es eine überaus rege Beteiligung gab. 2. Wer war bei der Planungswerkstatt 1 (3/2018) und 2 (9/2018) beteiligt? Wer nimmt am Dialogverfahren ab 3.3.21 teil? Planungswerkstatt: Beteiligt waren Genehmigungsbehörden, direkt anliegende Institutionen (Freie Waldorf Schule, Kita, Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe), Vertreter des Kladower Forums und Akteure aus dem Gutshaus (Guthmann Akademie, Pächter). Dialogverfahren: Teilnehmende sind Akteure und Multiplikatoren der Region Gatow / Kladow. Dies sind Vertreterinnen und Vertreter von sozialen Trägern, Vereinen, Kirchengemeinden und Initiativen, die im dortigen Stadteilzentrum engagiert sind. 3. Seit wann gibt es die Planungen zu den Gebäuden der Gutsanlage? Warum sind diese bis jetzt nicht öffentlich? Wann sollen sie öffentlich gemacht werden? Die Zuständigkeit für die Gebäude liegt beim Kulturamt. Die Zuarbeit muss von dort erfolgen. 4. Warum wurde in der Gutsanlage im Uferbereich ein Großteil der Bäume und des Röhrichts abgeholzt? Wo sind Informationen zur Brunnenplanung einsehbar? Die Zuständigkeit für den Uferbereich liegt bei SenUVK. Die Zuarbeit muss von dort erfolgen. 5. Gab es eine öffentliche Ausschreibung für die Planung? Wenn ja, welche Firmen bewarben sich und warum erhielt die SWUP GmbH in Wilmersdorf den Zuschlag? Sind die Vorschläge anderer Firmen einsehbar? Sind die konkreten Planungsunterlagen einsehbar und wenn ja, wo? Ja. Es gab eine öffentliche Ausschreibung der Objektplanung zum Gutspark: Es handelte sich um eine europaweite Ausschreibung (VgV-Verfahren). Informationen über das Verfahren sind hier veröffentlicht: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTI... Auskünfte über die Firmen, die sich beworben haben, unterliegen dem Datenschutz und können daher nicht gegeben werden. Da es sich nicht um einen Planungswettbewerb handelte, gibt es keine Vorschläge anderer Firmen. Informationen über das Verfahren sind hier veröffentlicht: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTI... Anmerkung AV: Ich bin der Ansicht, dass diese Auskünfte nach dem IFG nicht erteilt werden dürfen, weil hier Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse betroffen sind. Verfahren dazu s.o. Das hat nichts mit “Datenschutz“ zu tun, sondern ist im IFG geregelt! Hier wäre ggf. das Rechtsamt zu befragen. Bzw. wer hat denn die Ausschreibung bearbeitet, die Vergabestelle, oder? Dann müsste m.E. die Zuarbeit von dort erfolgen. 6. Welche finanziellen Mittel aus welchen Quellen/Töpfen stehen für das Projekt zur Verfügung? Gibt es private Sponsoren/Geldgeber, wenn ja, welche? Es stehen für die "Touristische Geländeentwicklung des Gutsparks Neukladow" 6,164 Mio Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung, Davon sind 90% aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsentwicklung (GRW). Es gibt keine privaten Sponsoren/ Geldgeber. Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky
AW: Ihre Anfrage über "Frag den Staat" - Gutpark Neukladow [#217657] Sehr << Anrede >> ich …
An Bezirksamt Spandau Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Ihre Anfrage über "Frag den Staat" - Gutpark Neukladow [#217657]
Datum
27. April 2021 09:29
An
Bezirksamt Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe eine Reihe von Auskunftsfragen und Akteneinsichtsanträge gestellt. Sie haben jetzt eine pauschale Gebühr von 100-250 € benannt, aus der nicht ersichtlich ist, welche Frage schriftlich und welche Fragen kostenfrei mündlich über hiesige Plattform beantwortet werden kann. Ist keine meiner Auskunftsfragen kostenfrei mündlich von Ihnen beantwortbar? Ihre Auskunft ist auch für den Arbeitskreis Umwelt und Infrastruktur in Spandau und die u.g. PetentIn von Interesse https://www.openpetition.de/petition/online/beruecksichtung-der-buergerwuensche-bei-umgestaltung-des-parks-neukladow-zu-havelwiese-und-havelzuga ... Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky Anfragenr: 217657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217657/
Bezirksamt Spandau
Antw: AW: Ihre Anfrage über "Frag den Staat" - Gutpark Neukladow [#217657] Sehr geehrte Frau Kopetzky, …
Von
Bezirksamt Spandau
Betreff
Antw: AW: Ihre Anfrage über "Frag den Staat" - Gutpark Neukladow [#217657]
Datum
29. April 2021 13:13
Status
Sehr geehrte Frau Kopetzky, "Frag-den-Staat"-Anfragen sind niemals mündlich zu beantworten, da lediglich die Möglichkeit schriftlicher Korrespondenz besteht. Ich wäre dafür ohnehin der falsche Ansprechpartner, da ich für jede Antwort auf eine Ihrer Fragen den entsprechenden Fachbereich bemühen müsste. Dann wird noch unterschieden, wie viel Arbeitsaufwand durch diese Auskunft ausgelöst wird. Es müssen evtl. mehrere Vorgänge z.B. auch in verschiedenen Ämtern gesichtet werden. evtl. gibt es Beteiligte, die gehört werden müssen, Unterlagen, die geschwärzt (personenbezogene Daten) oder kopiert werden müssen. Da lässt sich keine pauschale Auskunft zu treffen. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich Ihnen hierüber hinaus keine weitere Auskunft geben kann. Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky
AW: Antw: AW: Ihre Anfrage über "Frag den Staat" - Gutpark Neukladow [#217657] Sehr << Anrede >…
An Bezirksamt Spandau Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Antw: AW: Ihre Anfrage über "Frag den Staat" - Gutpark Neukladow [#217657]
Datum
29. April 2021 14:23
An
Bezirksamt Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sind Sie nicht der Referent des Bezirksstadtrates Bewig? https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/bezirksamt/das-kollegium/frank-bewig/artikel.219528.php Welche Fachbereiche müssten, außer dem Ihrigen und dem Kulturamt, noch involviert werden? Wie haben Sie die Kostenhöhe ermittelt? Selbstverständlich habe ich schon kostenfreie Antworten von Behörden, Bezirksämtern, Senatsverwaltungen, Bundesministerien über hiesige Website erhalten. Schade, dass Sie auf diesem Weg keine Tranzparenz schaffen. Ich habe nun die Berliner Morgenpost involviert. Was Event-Tourismus anrichten kann, dafür ist das Baumblütenfest in Werder ein unerfreuliches Beispiel wie auch das Osterfeuer der Gatower Feuerwehr. ... Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky Anfragenr: 217657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217657/
Bezirksamt Spandau
AW: Antw: AW: Ihre Anfrage über "Frag den Staat" - Gutpark Neukladow [#217657] Sehr geehrte Frau Kopetzk…
Von
Bezirksamt Spandau
Betreff
AW: Antw: AW: Ihre Anfrage über "Frag den Staat" - Gutpark Neukladow [#217657]
Datum
29. April 2021 15:54
Status
Sehr geehrte Frau Kopetzky, ich darf vermuten, dass Sie auf Ihre rhetorische Frage nach meiner Person keine Antwort erwarten. Was ich Ihnen mitgeteilt habe ist, dass ich nicht mündlich auf eine E-Mail antworten kann. "Frag-den-Staat"-Anfragen beantwortet jemand in schriftlicher Form, der es kann, also ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin aus dem entsprechenden Fachbereich und in den seltensten Fällen der Referent des Dezernenten. Im Fall der -übrigens im laufenden Verfahren einer Öffentlichkeitsbeteiligung befindlichen- Planungen zur Umgestaltung des Gutsparks Neukladow gibt es eine Vielzahl von Akteuren. Zwei davon haben Sie selbst bereits genannt, weitere entscheidende sind die Berliner Wasserbetriebe und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Nachdem die zahlreichen Hinweise, Anregungen und Bedenken, die sich aus der Bürgerbeteiligung auf mein.berlin.de ergeben haben, derzeit ausgewertet werden, läuft parallel eine weitere, von der Stadtteilkoordination der Bezirksregion Gatow/Kladow koordinierte zweite Öffentlichkeitsbeteiligung. Die engagierte Stadtteilkoordinatorin, Frau Gerit Probst, sammelt Anfragen zu diesen Themen und wird diese an uns herantragen, damit fachkundige Kolleginnen und Kollegen für Antworten sorgen können. Wie Sie wissen, sind Sie nicht die erste Bürgerin, die sich an uns wendet. Viele Anwohnende haben bereits ihre Einzelinteressen kundgetan. Sie verstehen sicher, dass es kapazitativ unmöglich ist, dieser Flut an Anfragen in Einzelfallbearbeitung Herr zu werden. Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Fragen an die Stadtteilkoordination zu richten: Gerit Probst Stadtteilkoordination RKI BBW Tel. -125 / 015735701259 Sakrower Landstr. 4 <<E-Mail-Adresse>> Die Presse zu involvieren, ist Ihr gutes Recht. Dies gibt uns dankenswerterweise auch die Möglichkeit, mit vielen Gerüchten, Falschbehauptungen und Desinformation aufzuräumen, womit ich Sie in Person sicher nicht meine. Ich hoffe, ich konnte Ihnen nun abschließend antworten und würde mich freuen, wenn Sie verstünden, dass es keinesfalls meine Aufgabe noch meine Absicht ist, Transparenz zu verhindern. Das Gegenteil ist der Fall. Mit freundlichen Grüßen

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Ulrike Kopetzky
AW: Antw: AW: Ihre Anfrage über "Frag den Staat" - Gutpark Neukladow [#217657] Sehr << Anrede >…
An Bezirksamt Spandau Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Antw: AW: Ihre Anfrage über "Frag den Staat" - Gutpark Neukladow [#217657]
Datum
29. April 2021 17:10
An
Bezirksamt Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Auskunft, wer von Seiten der Behörden weiterhin beteiligt ist. Welche meiner Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich von Bezirksstadtrat Bewig? Zum Verständnis: es antworten per Email auf der Plattform schriftlich Behörden etc. teils kostenfrei. Ich kann diese Antworten dann sehen und entscheiden, ob die Auskunft genügt. Ich stehe in Kontakt/Austausch mit Frau Probst/Stadtteilzentrum und der Petentin Pascale Arndt und ihnen liegt meine IFG-Anfrage vor. Diese haben meine Anfrage ausdrücklich begrüßt, da sie darauf keine Antworten geben konnten. Ich ging und gehe nicht davon aus, dass meine Anfrage ein "Einzelinteresse" ist oder? ... Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky Anfragenr: 217657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217657/