Straßenausbau Grauenhofer Weg

Die Stadt Aachen ist Eigentümer einiger Grundstücke im Grauenhofer Weg in Aachen. Ein Teil der Kosten des Straßenausbaues wird inform von Anliegerkosten auf alle Eigentümer verhältnismäßig umgelegt. Zahlt die Stadt Aachen somit anteilig Anliegerkosten für ihre Grundstücke im Grauenhofer Weg?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. August 2018
  • Frist
    2. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straßenausbau Grauenhofer Weg [#33194]
Datum
31. August 2018 17:26
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadt Aachen ist Eigentümer einiger Grundstücke im Grauenhofer Weg in Aachen. Ein Teil der Kosten des Straßenausbaues wird inform von Anliegerkosten auf alle Eigentümer verhältnismäßig umgelegt. Zahlt die Stadt Aachen somit anteilig Anliegerkosten für ihre Grundstücke im Grauenhofer Weg?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Aachen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre mail ist über die Funktionsadresse "Call Aachen" an mich weiter geleit…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Antw: Straßenausbau Grauenhofer Weg [#33194]
Datum
4. September 2018 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre mail ist über die Funktionsadresse "Call Aachen" an mich weiter geleitet worden. Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW werden bei der Stadt Aachen zentral über den Fachbereich Recht und Versicherung beantwortet. Ich darf Sie freundlich bitten, Ihre mail an die Funktionsadresse <<E-Mail-Adresse>> zu schicken. Mit freundlichen Grüßen