Straßenfinanzierung trotz abnehmender Mineralölsteuereinnahmen

Der Anteil elektrisch fahrender Fahrzeuge im Straßenverkehr nimmt immer mehr zu. Dies ist zwar klimapolitisch zu begrüßen - solange der Strom aus Windkraft und Solarenergie kommt. Es stellt sich jedoch die Frage, wie Straßenbau und - unterhalt finanziert werden sollen, wenn die Einnahmen aus der Mineralölsteuer zurück gehen. Ist daher mittelfristig eine PKW-Maut vorgesehen? Die wäre auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsfähigkeit des klimafreundlichen Verkehrsträger Schiene gegeben.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    3. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
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Armin Fenske
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Anteil elektr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Armin Fenske
Betreff
Straßenfinanzierung trotz abnehmender Mineralölsteuereinnahmen [#232282]
Datum
3. November 2021 17:20
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Anteil elektrisch fahrender Fahrzeuge im Straßenverkehr nimmt immer mehr zu. Dies ist zwar klimapolitisch zu begrüßen - solange der Strom aus Windkraft und Solarenergie kommt. Es stellt sich jedoch die Frage, wie Straßenbau und - unterhalt finanziert werden sollen, wenn die Einnahmen aus der Mineralölsteuer zurück gehen. Ist daher mittelfristig eine PKW-Maut vorgesehen? Die wäre auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsfähigkeit des klimafreundlichen Verkehrsträger Schiene gegeben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske Anfragenr: 232282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232282/ Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Az. StV 10/3151.1/6-25 (IFG Fenske, Armin); Az. Z26/286.2/1-1060IFG Sehr geehrter Herr Fenske, anbei finden Sie…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: 1060IFG: Straßenfinanzierung trotz abnehmender Mineralölsteuereinnahmen [#232282]
Datum
9. November 2021 16:33
Status
Warte auf Antwort
Az. StV 10/3151.1/6-25 (IFG Fenske, Armin); Az. Z26/286.2/1-1060IFG Sehr geehrter Herr Fenske, anbei finden Sie das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage vom 03.11.2021. Mit freundlichen Grüßen,