Straßengebundener ÖPNV im Landkreis Altenkirchen

nachfolgend beantrage ich Auskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz zu folgenden Fragen:

Wer ist für die konkrete Fahrplangestaltung im Landkreis Altenkirchen zuständig (die Kreisverwaltung, ein beauftragtes Planungsbüro oder der Verkehrsverbund-Rhein-Mosel)?

Warum fahren viele Buslinien nicht als Verbindungslinie zwischen größeren Gemeinden/Städten?
Derzeit enden viele Linien in kleinen Ortsgemeinden, statt zur nächst größeren Gemeinde durchgebunden zu werden (bspw. die Linien 257 Wissen-Mittelhof, 263 Wissen-Katzwinkel, 265 Wissen-Friesenhagen, 269 Wissen-Fensdorf, 277 Daaden-Nisterberg, 126 Altenkirchen-Seifen). Viele dieser Linien wurden von den Busbetrieben vor Inbetriebnahme der Linienbündel als Verbindungslinien betrieben.
Beispielsweise könnte man die Linie 269 von Wissen über Fensdorf nach Gebhardshain oder sogar weiter über Elkenroth nach Daaden durchbinden (Linienweg 276). Stattdessen müssen derzeit die Busse der Linie 269 in Fensdorf eine 15 minütige Wendezeit verbringen. Die während der Wendezeiten abgestellten Busse sorgen regelmäßig in den kleinen Gemeinden für Unmut bei der Bevölkerung. Richtige Pausenmöglichkeiten bestehen für die Busfahrer in den Ortschaften auch nicht. Daher stehen verständlicherweise regelmäßig auf freier Strecke an den Landstraßen abgestellte Busse. Zudem ist nach dem Startpunkt der Linien, im Falle der Linie 269 Wissen Bahnhof oder Berufsschule, mit keinen weiteren zusteigenden Fahrgästen zu rechnen. Eine Weiterfahrt bis Gebhardshain könnte hingegen auch zusteigende Fahrgäste in Selbach (Sieg) oder Fensdorf mit sich bringen. Hierdurch wären die Fahrzeuge wenigstens ein bisschen besser ausgelastet. Auch eine Rundlinie von Wissen über Fensdorf, Gebhardshain und Mittelhof nach Wissen wäre möglich. Die Linie 265 von Wissen über Morsbach könnte man ebenfalls bis nach Freudenberg durchbinden.

Warum wurde zum neuen Start des Linienbündels Altenkirchen-Wissen die Linie 284 nicht in die Linie 288 des Linienbündels Hamm integriert?
Hierdurch würden die Schülerkurse und normalen Linienfahrten auf dieser Strecke in eine Linie vereinigt. Neben einer besseren Ordnung des Streckennetzes wäre dann auch nur noch ein Busbetrieb für diese Verbindung zuständig. Zudem beinhaltet das derzeitige Linienbündel Hamm nur sehr wenige Fahrten für normale 12 Meter Solo-Busse. Würde man die Linienfahrten der Linie 284 in die Linie 288 und damit dem Linienbündel Hamm zuordnen, könnten die für dieses Linienbündel aufgrund des Schülerverkehrs ohnehin notwendigen Solo-Busse besser ausgelastet werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2022
  • Frist
    25. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nachfolgend be…
An Kreisverwaltung Altenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straßengebundener ÖPNV im Landkreis Altenkirchen [#241763]
Datum
23. Februar 2022 16:49
An
Kreisverwaltung Altenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nachfolgend beantrage ich Auskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz zu folgenden Fragen: Wer ist für die konkrete Fahrplangestaltung im Landkreis Altenkirchen zuständig (die Kreisverwaltung, ein beauftragtes Planungsbüro oder der Verkehrsverbund-Rhein-Mosel)? Warum fahren viele Buslinien nicht als Verbindungslinie zwischen größeren Gemeinden/Städten? Derzeit enden viele Linien in kleinen Ortsgemeinden, statt zur nächst größeren Gemeinde durchgebunden zu werden (bspw. die Linien 257 Wissen-Mittelhof, 263 Wissen-Katzwinkel, 265 Wissen-Friesenhagen, 269 Wissen-Fensdorf, 277 Daaden-Nisterberg, 126 Altenkirchen-Seifen). Viele dieser Linien wurden von den Busbetrieben vor Inbetriebnahme der Linienbündel als Verbindungslinien betrieben. Beispielsweise könnte man die Linie 269 von Wissen über Fensdorf nach Gebhardshain oder sogar weiter über Elkenroth nach Daaden durchbinden (Linienweg 276). Stattdessen müssen derzeit die Busse der Linie 269 in Fensdorf eine 15 minütige Wendezeit verbringen. Die während der Wendezeiten abgestellten Busse sorgen regelmäßig in den kleinen Gemeinden für Unmut bei der Bevölkerung. Richtige Pausenmöglichkeiten bestehen für die Busfahrer in den Ortschaften auch nicht. Daher stehen verständlicherweise regelmäßig auf freier Strecke an den Landstraßen abgestellte Busse. Zudem ist nach dem Startpunkt der Linien, im Falle der Linie 269 Wissen Bahnhof oder Berufsschule, mit keinen weiteren zusteigenden Fahrgästen zu rechnen. Eine Weiterfahrt bis Gebhardshain könnte hingegen auch zusteigende Fahrgäste in Selbach (Sieg) oder Fensdorf mit sich bringen. Hierdurch wären die Fahrzeuge wenigstens ein bisschen besser ausgelastet. Auch eine Rundlinie von Wissen über Fensdorf, Gebhardshain und Mittelhof nach Wissen wäre möglich. Die Linie 265 von Wissen über Morsbach könnte man ebenfalls bis nach Freudenberg durchbinden. Warum wurde zum neuen Start des Linienbündels Altenkirchen-Wissen die Linie 284 nicht in die Linie 288 des Linienbündels Hamm integriert? Hierdurch würden die Schülerkurse und normalen Linienfahrten auf dieser Strecke in eine Linie vereinigt. Neben einer besseren Ordnung des Streckennetzes wäre dann auch nur noch ein Busbetrieb für diese Verbindung zuständig. Zudem beinhaltet das derzeitige Linienbündel Hamm nur sehr wenige Fahrten für normale 12 Meter Solo-Busse. Würde man die Linienfahrten der Linie 284 in die Linie 288 und damit dem Linienbündel Hamm zuordnen, könnten die für dieses Linienbündel aufgrund des Schülerverkehrs ohnehin notwendigen Solo-Busse besser ausgelastet werden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241763/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisverwaltung Altenkirchen
Guten Morgen Herr [geschwärzt], danke für Ihre Anfrage. Gerne beantworten wir diese wie folgt: Wer ist für die k…
Von
Kreisverwaltung Altenkirchen
Betreff
Straßengebundener ÖPNV im Landkreis Altenkirchen; Antrag nach dem LTranspG
Datum
1. März 2022 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Morgen Herr [geschwärzt], danke für Ihre Anfrage. Gerne beantworten wir diese wie folgt: Wer ist für die konkrete Fahrplangestaltung im Landkreis Altenkirchen zuständig? Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Altenkirchen ist der Landkreis Altenkirchen. Der Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) erbringt im Auftrag des Landkreises Altenkirchen die Planungsleistungen für die konkrete Fahrplangestaltung. Warum fahren viele Buslinien nicht als Verbindungslinie zwischen größeren Gemeinden/Städten? Die Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Altenkirchen erfolgt auf Basis sog. Vorabbekanntmachungen. Diese beinhalten die konkreten durch den Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) ausgearbeiteten Fahrpläne, die in den Linienbündeln zur Anwendung kommen. Die Planung des öffentlichen Personennahverkehrs erfolgt zudem entsprechend der Planungsvorgabe des Landes Rheinland-Pfalz im ÖPNV-Konzept Rheinland-Pfalz Nord. Warum wurde zum neuen Start des Linienbündels Altenkirchen-Wissen die Linie 284 nicht in die Linie 288 des Linienbündels Hamm integriert? Für das Linienbündel Hamm erfolgte die Vorabbekanntmachung im März 2018 für den Vergabezeitraum vom 15.12.2019 bis 08.12.2029. Dem Linienbündel Hamm sind folgende Linien zugeordnet: Linie 260 Forst – Au (Sieg) – Hamm Linie 261 Forst – Fürthen – Etzbach – Wissen Linie 288 Hilgenroth – Breitscheidt – Hamm – Etzbach – Au (Sieg) Eine Neuaufteilung der Linien im Linienbündel Hamm ist nicht geplant. Die Linie 284 ist dem Linienbündel Altenkirchen-Wissen zugeordnet. Dieses Linienbündel hat eine Genehmigungslaufzeit vom 12.12.2021 bis 13.12.2031 und wurde so durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland genehmigt. Eine nachträgliche „Verschiebung“ ins Linienbündel Hamm ist weder möglich noch beabsichtigt. Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nachfolgend beantrage ich Auskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz zu folgenden Fragen: Wer ist für die konkrete Fahrplangestaltung im Landkreis Altenkirchen zuständig (die Kreisverwaltung, ein beauftragtes Planungsbüro oder der Verkehrsverbund-Rhein-Mosel)? Warum fahren viele Buslinien nicht als Verbindungslinie zwischen größeren Gemeinden/Städten? Derzeit enden viele Linien in kleinen Ortsgemeinden, statt zur nächst größeren Gemeinde durchgebunden zu werden (bspw. die Linien 257 Wissen-Mittelhof, 263 Wissen-Katzwinkel, 265 Wissen-Friesenhagen, 269 Wissen-Fensdorf, 277 Daaden-Nisterberg, 126 Altenkirchen-Seifen). Viele dieser Linien wurden von den Busbetrieben vor Inbetriebnahme der Linienbündel als Verbindungslinien betrieben. Beispielsweise könnte man die Linie 269 von Wissen über Fensdorf nach Gebhardshain oder sogar weiter über Elkenroth nach Daaden durchbinden (Linienweg 276). Stattdessen müssen derzeit die Busse der Linie 269 in Fensdorf eine 15 minütige Wendezeit verbringen. Die während der Wendezeiten abgestellten Busse sorgen regelmäßig in den kleinen Gemeinden für Unmut bei der Bevölkerung. Richtige Pausenmöglichkeiten bestehen für die Busfahrer in den Ortschaften auch nicht. Daher stehen verständlicherweise regelmäßig auf freier Strecke an den Landstraßen abgestellte Busse. Zudem ist nach dem Startpunkt der Linien, im Falle der Linie 269 Wissen Bahnhof oder Berufsschule, mit keinen weiteren zusteigenden Fahrgästen zu rechnen. Eine Weiterfahrt bis Gebhardshain könnte hingegen auch zusteigende Fahrgäste in Selbach (Sieg) oder Fensdorf mit sich bringen. Hierdurch wären die Fahrzeuge wenigstens ein bisschen besser ausgelastet. Auch eine Rundlinie von Wissen über Fensdorf, Gebhardshain und Mittelhof nach Wissen wäre möglich. Die Linie 265 von Wissen über Morsbach könnte man ebenfalls bis nach Freudenberg durchbinden. Warum wurde zum neuen Start des Linienbündels Altenkirchen-Wissen die Linie 284 nicht in die Linie 288 des Linienbündels Hamm integriert? Hierdurch würden die Schülerkurse und normalen Linienfahrten auf dieser Strecke in eine Linie vereinigt. Neben einer besseren Ordnung des Streckennetzes wäre dann auch nur noch ein Busbetrieb für diese Verbindung zuständig. Zudem beinhaltet das derzeitige Linienbündel Hamm nur sehr wenige Fahrten für normale 12 Meter Solo-Busse. Würde man die Linienfahrten der Linie 284 in die Linie 288 und damit dem Linienbündel Hamm zuordnen, könnten die für dieses Linienbündel aufgrund des Schülerverkehrs ohnehin notwendigen Solo-Busse besser ausgelastet werden. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] **************************************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ****************************************************************************************************