Straßenschäden Jungfernstieg

Anfrage an: Stadt Eckernförde

1) Listen Sie bitte die Sanierungen der letzten 10 Jahre der gesamten Straße Jungfernstieg, << Adresse entfernt >>.

2) Welche Eigenschaften (Druckfestigkeitsklasse, Expositionsklasse, Feuchtigkeitsklasse, Größtkorn, Chloridgehaltsklasse, Konsistenzklasse) nach DIN EN 206-1 weist die Betondecke vor und nach der letzten Sanierung der Straße Jungfernstieg, Eckernförde auf?

3) Welche Klassifizierung der Alkali-Kieselsäure-Reaktivität trifft nach DIN EN 12620 auf den Ort der Verwendung: Jungferstieg, Eckernförde, zu?

4) Welche Feuchtigkeitsklasse trifft nach DIN EN 1045-2 auf den Ort der Verwendung:
Jungferstieg, Eckernförde, zu?

5) Welche Alkaliempfindlichkeitsklasse nach der Alkali-Richtlinie des DAfStb wurde für die Gesteinskörnung der letzten und vorletzen Sanierung der Betondecke der Straße Jungfernstieg, Eckernförde, verwendet?

6) Wurden bei der letzten und vorletzten Sanierung der Schäden der Straße Jungfernstieg, Eckernförde, eine Schädigung durch eine Alkali-Kieselsäure-Reaktion ausgeschlossen oder nachgewiesen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Juni 2019
  • Frist
    10. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Listen Sie…
An Stadt Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straßenschäden Jungfernstieg [#149794]
Datum
10. Juni 2019 06:59
An
Stadt Eckernförde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Listen Sie bitte die Sanierungen der letzten 10 Jahre der gesamten Straße Jungfernstieg, << Adresse entfernt >>. 2) Welche Eigenschaften (Druckfestigkeitsklasse, Expositionsklasse, Feuchtigkeitsklasse, Größtkorn, Chloridgehaltsklasse, Konsistenzklasse) nach DIN EN 206-1 weist die Betondecke vor und nach der letzten Sanierung der Straße Jungfernstieg, Eckernförde auf? 3) Welche Klassifizierung der Alkali-Kieselsäure-Reaktivität trifft nach DIN EN 12620 auf den Ort der Verwendung: Jungferstieg, Eckernförde, zu? 4) Welche Feuchtigkeitsklasse trifft nach DIN EN 1045-2 auf den Ort der Verwendung: Jungferstieg, Eckernförde, zu? 5) Welche Alkaliempfindlichkeitsklasse nach der Alkali-Richtlinie des DAfStb wurde für die Gesteinskörnung der letzten und vorletzen Sanierung der Betondecke der Straße Jungfernstieg, Eckernförde, verwendet? 6) Wurden bei der letzten und vorletzten Sanierung der Schäden der Straße Jungfernstieg, Eckernförde, eine Schädigung durch eine Alkali-Kieselsäure-Reaktion ausgeschlossen oder nachgewiesen?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Eckernförde
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde heute an mich weiter geleitet. Innerhalb der letzten 10 Jahre wu…
Von
Stadt Eckernförde
Betreff
WG: Straßenschäden Jungfernstieg [#149794]
Datum
11. Juni 2019 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde heute an mich weiter geleitet. Innerhalb der letzten 10 Jahre wurde lediglich eine flächenhafte Straßensanierungsmaßnahme durchgeführt. Im Bereich Jungfernstieg 14 - 18 wurde damals die Straße recht großflächig geöffnet, um die Ver- und Entsorgungsleitungen für den dort hergestellten Wohnhaus-Neubau herzustellen. In diesem Zuge wurde die Fahrbahndecke in diesem Bereich auf der gesamten Fahrbahnbreite gleich mit erneuert. Alle weiteren Maßnahmen der letzten 10 Jahre beruhen lediglich auf Arbeiten an den Versorgungsleitungen, die dann natürlich auch das Öffnen und später wieder das Verschließen der Fahrbahndecke erfordern, da sich die Leitungen teilweise auch unter der Fahrbahn befinden. Die Stadt kann die Arbeiten an diesen Leitungen nicht verhindern, da die Versorger eine Berechtigung hierzu haben zu Gunsten der infrastrukturellen Versorgung der Anlieger. Das betrifft sämtliche Medien wie insbesondere Telekommunikation, Gasversorgung, Wasserversorgung, Stromversorgung, Regenwasserentwässerung und Schmutzwasserentwässerung. Im Bereich der Hafenspitze (ca. Jungfernsieg 115 bis 123) wurden ebenfalls Arbeiten an den Ver- und Entsorgungsleitungen durchgeführt. Die Fahrbahn wurde dort allerdings lediglich provisorisch verschlossen, weil die Fahrbahn dort nach Fertigstellung der Hochbaumaßnahmen neu hergestellt werden soll. Das begründet die optisch raue Oberfläche in diesem Bereich. Da der Jungfernstieg entgegen Ihrer Fragestellungen nicht in Betonbauweise hergestellt ist, treffen Ihre aufgelisteten DIN-Normen (DIN 12620 und 1045) sowie die darauf abgezielten Fragestellungen nicht zu. Die Straße ist in Asphaltbauweise erstellt, das Bindemittel ist nicht Zement sondern Bitumen. Eine Alkali -Empfindlichkeit ist daher nicht zu befürchten, da die Alkali-Kieselsäure-Reaktion zwischen Alkalien und dem Zementstein im Beton erfolgt. Ein Zementstein ist im Asphalt nicht als Bindemittel vorhanden. Es treffen somit andere Richtlinien als Beurteilungsgrundlage der bautechnischen Qualität zu, nämlich insbesondere die ZTV Asphalt-Stb (zusätzliche technische Vertragsbedingungen Asphalt), die TL AG-Stb (technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat) und die TL Asphalt-Stb (technische Lieferbedingungen Asphaltmischgut). Zudem gelten zahlreiche weitere Normen und Richtlinien, z.B. für den Einbau des Asphaltes, auf die ich hier nicht weiter eingehen möchte. Die Lieferanten weisen eine Zertifizierung Ihres Asphaltes vor und weisen zudem ihre Kornverteilung des verwendeten Mischgutes vor. Ich hoffe, Ihnen alle Fragen beantwortet zu haben. Kosten zur Beantwortung des IZG-Antrages entstehen Ihnen in diesem Fall nicht. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Sie bemängeln die Anfrage als eher nicht zutreffend. …
An Stadt Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Straßenschäden Jungfernstieg [#149794]
Datum
11. Juni 2019 19:06
An
Stadt Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Sie bemängeln die Anfrage als eher nicht zutreffend. Ich formuliere also die Anfrage zutreffender: 1) Ich beziehe mich im Folgenden auf den Oberbau des Straßenaufbaus der öffentlichen Straße Jungfernstieg, in der Straßenhöhe Haus-Nr. 108 bis Haus-Nr. 118, 24340 Eckernförde. 2) Bitte teilen Sie die letzten 5 Erneuerungen in 1) mit. 3) Wurden die RStO angewendet? Wenn ja, teilen Sie die Klassifizierung und Bemessungsgrundlagen - Bauklasse, Belastungsklasse, Verkehrsbelastungszahl DTV(SV), dimensionierungsrelevante Beanspruchung B, etc. - nach der RStO 12, der Erneuerungen in 2) mit. 4) Welche Regelwerke des Baurechts und der Bautechnik treffen auf die jeweiligen Erneuerungen in 2) zu? 5) Welche ZTV (Technische Vertragsbedingungen), TL (Technische Lieferbedingungen), TP (Technische Prüfvorschriften) treffen auf die jeweiligen Erneuerungen in 2) zu? 6) Zu welchem Zeitpunkt war die Belastung durch schwere Fahrzeuge der Baustellen im Jungfernstieg, Haus-Nr. 108-116, 24340 Eckernförde, in 1) abzusehen? Zu Ihrer Information: PEBA - Bemessung von Straßenkonstruktionen nach den RStO 12 https://bup.de/pdf/Bemessung-RSTO-12_Frau-Kaden.pdf RStO 12 http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/en/search/?trisaction=search.detail&year=2012&num=493 Ich bedanke mich im Voraus für Ihre sachgerechte Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Eckernförde
Sehr geehrteAntragsteller/in zu den Fragestellungen 1 und 2 hatte ich Ihnen bereits geantwortet. In dem von Ihnen …
Von
Stadt Eckernförde
Betreff
AW: WG: Straßenschäden Jungfernstieg [#149794]
Datum
12. Juni 2019 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu den Fragestellungen 1 und 2 hatte ich Ihnen bereits geantwortet. In dem von Ihnen jetzt speziell angesprochenen Bereich wurde 2008 ein Fahrbahnausbau durchgeführt (Bereich Natursteinpflaster). Es wurden die damals gültigen Richtlinien und Normen angewendet. Zu Einzelheiten können Sie gern einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren. Ich bitte um Verständnis, dass ich aus personalkapazitiven Gründen den Rechercheaufwand für Ihre Fragestellungen in den Akten nicht übernehmen kann, dies ist auch nicht Sinn und Zweck des IZG-SH. Im weiter führenden Teil der Fahrbahn (bis ca. Einmündung Hafengang) wurde, wie ich bereits in meiner vergangenen Mail erläutert hatte, aus wirtschaftlichen Gründen an den Aufbruchbereichen eine provisorische Fahrbahnfläche hergestellt, da nach Fertigstellung der Hochbaumaßnahme eine grundhafte Erneuerung der gesamten Fahrbahn zwischen den Straßen "Schiffbrücke" und "Hafengang" erfolgen soll. Ich hoffe, Ihnen eine nachvollziehbare Erläuterung gegeben zu haben. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie bemängelten die Anfrage als nicht zutreffend. Sie baten um Konkretisierung antwo…
An Stadt Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Straßenschäden Jungfernstieg [#149794]
Datum
12. Juni 2019 15:15
An
Stadt Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie bemängelten die Anfrage als nicht zutreffend. Sie baten um Konkretisierung antworteten jedoch nicht sachgerecht sondern in allgemeiner Art auf die zutreffenden Fragen. Ich konkretisierte die Anfrage zutreffender. Sie antworteten wieder in allgemeiner Art und baten mich persönlich zur Akteneinsicht, gaben im Zuge dessen jedoch auch an, Sie könnten eine Recherche zur Akteneinsicht gar nicht leisten. Ich widerspreche also Ihrer Auskunft als zu allgemein und bemängele die teilweise Verweigerung Ihrer Auskunft. Ein Erwägungsgrund zur teilweisen Verweigerung wurde von Ihnen nicht angegeben. Bitte antworten Sie konkret, sachgerecht und wie angefragt (Zahlen/Daten/Listen/Kopien). Bitte reichen Sie die von Ihnen zitierten, nicht öffentlichen Dokumente, zur Nachvollziehbarkeit ihrer Auskunft, nach. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Eckernförde
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre E-Mails vom 10.06.2019 (6:59 Uhr), 11.06.2019 (19:07 Uhr) u…
Von
Stadt Eckernförde
Betreff
AW: WG: Straßenschäden Jungfernstieg [#149794]
Datum
18. Juni 2019 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre E-Mails vom 10.06.2019 (6:59 Uhr), 11.06.2019 (19:07 Uhr) und 12.06.2019 (15:15 Uhr) sowie auf meine E-Mails vom 11.06.2019 (9:41 Uhr) und 12.06.2019 (10:42 Uhr). Zu den Fragen Ihrer ersten E-Mail habe ich vollumfänglich Auskunft erteilt, soweit dies aufgrund Ihrer Fragestellungen möglich war. Die Beantwortung Ihrer zweiten Mail würde einen nicht unerheblichen Zeitaufwand für mich darstellen, indem ich die alten Akten hierzu durchsuchen müsste. Dies ist nicht im Sinne des IZG-SH. Die Stadt kann Ihnen Auskünfte erteilen und Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung stellen, jedoch ist es nicht Aufgabe der städtischen Mitarbeiter, auf Anweisung von Bürgern Recherchetätigkeiten durchzuführen oder weitere zeitaufwändige Erläuterungen zu erarbeiten und auszuführen. Um Ihnen dennoch die von Ihnen erwünschten Informationen zugänglich zu machen, wurde das Instrument der Akteneinsicht im IZG-SH verankert. Ich biete Ihnen daher erneut an, eine Akteneinsicht vorzunehmen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall zwecks Vereinbarung eines Termins, um die Akten rechtzeitig aus dem Archiv holen zu können. Eine Akteneinsicht ist kostenfrei, für die Anfertigung von Kopien im Rahmen der Akteneinsicht werden Kopierkosten erhoben. Zudem mache ich Sie darauf aufmerksam, dass für den Personalaufwand lediglich die Erteilung mündlicher, einfacher schriftlicher (auch elektronischer) Auskünfte kostenfrei sind. Auskünfte mit erhöhtem Personalaufwand sind dem Antragsteller gemäß IZG-SH § 13 in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Kosten wird nach Aufwand berechnet und richtet sich nach der Gebührenordnung der Stadt Eckernförde (Ortsrecht 1/3 Zweite Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung von Verwaltungsgebühren). Die Gebührenordnung können Sie über die Homepage der Stadt Eckernförde einsehen. Sofern Sie keine Absicht der Akteneinsicht wahrnehmen möchten, sehe ich Ihre Anfrage als abgeschlossen an. Ich bitte daher von weiteren Fragen hierzu abzusehen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sch…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Straßenschäden Jungfernstieg“ [#149794] [#149794]
Datum
21. Juni 2019 08:50
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/149794 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil dem Widerspruch mit der Begründung die Aukunft sei zu allgemein, bisher nicht abgeholfen werden konnte. Ich fragte nach konkreten Daten und Fakten zu Instandsetzungen einer konkreten Hausnummer einer konkreten Straßenschicht und es wurde mir in allgemeiner Weise über den Zustand der gesamten Straße Auskunft gegeben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 149794.pdf Anfragenr: 149794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Juni 2019 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Stadt Eckernförde
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wurde vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz S-H (ULD) kontaktiert, Sie h…
Von
Stadt Eckernförde
Betreff
WG: Straßenschäden Jungfernstieg
Datum
28. Juni 2019 10:50
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wurde vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz S-H (ULD) kontaktiert, Sie hatten sich aufgrund Ihres Antrages nach IZG-SH bezüglich erfolgter Sanierungsmaßnahmen im Jungfernstieg an dieses gewandt. Ich wurde vom ULD belehrt, dass es aufgrund fehlender Voraussetzungen in diesem Fall nicht möglich ist, Ihnen die Akteneinsicht als Alternative zur Auskunftserteilung anzubieten. Ich bin somit verpflichtet, Ihnen, zumindest in der hier vorliegenden Situation, die erfragten Auskünfte heraus zu suchen und, nach Prüfung der Ausschlussgründe nach IZG-SH §§ 9 und 10 und unter der Voraussetzung, dass keine solchen Ausschlussgründe bestehen, zu übermitteln. Der mir entstehende anrechenbare Verwaltungsaufwand ist jedoch von Ihnen zu vergüten. Die Kosten hierfür werden nach Aufwand berechnet. Die Rechtsgrundlage sind das IZG-SH in Verbindung mit der IZG-SH-KostVO (Kostenverordnung zum Informationszugangsgesetz). Auskünfte zur Gebührenerhebung und dessen Grundlagen können Sie aus der Ausarbeitung des ULG unter dem folgenden Link nachsehen: https://www.datenschutzzentrum.de/artik… . Eine Kostenfreiheit besteht lediglich bei einem Zeitaufwand aller befassten Mitarbeiter/innen bis zu ca. einer halben bis dreiviertel Stunde (Erteilung mündlicher oder einfacher schriftlicher Auskünfte). Der hier zu erwartende Aufwand überschreitet diesen Zeitansatz deutlich. Da in der IZG-SH-KostVO lediglich eine Kostenobergrenze (im vorliegenden Fall 250,- €) benannt wird, ziehe ich als Orientierung für die Berechnung des tatsächlich entstandenen Aufwandes die Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (08.12.2005) in Verbindung mit der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VerwGebVO vom 26.09.2018) heran. Auf dieser Grundlage wäre ein Stundensatz von 63,- € zu berechnen. Ich gehe derzeit von einem wenigstens 3-stündigen Gesamtaufwand aus: 1/2 Stunde für das Heraussuchen der Akten aus dem Archiv 1 Stunde für das Lesen der Bemessungsunterlagen und Heraussuchen der begehrten Informationen 1/2 Stunde für die Anfertigung von Kopien 1/2 Stunde für das Verfassen eines Antwortschreibens 1/2 Stunde für die Vorlage und Freigabe durch Amtsleiter und Bürgermeister Das würde einen Kostenaufwand in Höhe von 189,- € bedeuten (maximal 250,- €), zuzüglich Kopierkosten in Höhe von -Je Kopie DIN A 4 sw 0,10 € -Je Kopie DIN A 4 farbig 0,25 € -Je Kopie DIN A 3 sw 0,15 € -Je Kopie DIN A 3 farbig 0,25 € Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Sofern Sie die Informationen weiterhin wünschen, benötige ich von Ihnen eine schriftliche Benachrichtigung hierzu. Da ich bis einschließlich 19.07.2019 nicht im Hause bin, könnte ich Ihnen, sofern keine Ausschlussgründe bestehen, die Auskünfte dann innerhalb der Frist von 5 Wochen nach meiner Rückkehr, also bis spätestens 22.08.2019, zukommen lassen. Diese Frist entspricht den zulässigen Fristsetzungen nach IZG-SH § 5. Bitte geben Sie mir dann auch den exakten von Ihnen gewünschten Informationsbedarf an, Angaben wie „etc.“ genügen dann leider nicht. Zur Rechnungstellung und Übermittlung der gewünschten Kopien geben Sie bitte Ihre vollständige Adresse im Rahmen Ihrer Anfrage an. Vorsorglich verweise ich jedoch noch einmal auf meine in den vergangenen E-Mails getätigten Aussagen. Eine Fahrbahnsanierung in dem von Ihnen erfragten Bereich hat innerhalb der letzten 10 Jahre nicht statt gefunden. Im Rahmen der Herstellung der Hausanschlussleitungen für die dort entstehenden Neubauten wurde jedoch die östliche Fahrbahn geöffnet und provisorisch verschlossen (Bereich Asphalt). Weitere Unterlagen zu der provisorischen Verfüllung liegen mir nicht vor, da diese durch den Investor der Hochbaumaßnahme durchgeführt wurde. Die Arbeiten an den Versorgungsleitungen im Bereich der Natursteinpflasterung wurde nicht provisorisch sondern endgültig wieder nach Richtlinie verschlossen. Hierbei wurde der ursprüngliche Straßenaufbau wieder hergestellt. Die Daten, die ich Ihnen im Rahmen Ihrer Anfrage zur Verfügung stellen könnte, beinhalten lediglich die Ausbaumaßnahme aus dem Jahr 2008, bei der die Straße im Rahmen eines Vollausbaus umgestaltet wurde. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Auskunft und Ihre Kostenaufstellung. Ich bin auf Grund meines…
An Stadt Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Straßenschäden Jungfernstieg [#149794]
Datum
28. Juni 2019 11:36
An
Stadt Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Auskunft und Ihre Kostenaufstellung. Ich bin auf Grund meines fehlenden Einkommens nicht in der Lage die Kosten zu tragen. Ich würde im Fall das ich die Vorraussetzungen erfüllen könnte, gerne auf Ihr Angebot zur Akteneinsicht zurückkommen. Welche Vorraussetzungen müssen von mir für eine Akteneinsicht erfüllt werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Eckernförde
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Akteneinsicht sind keine Voraussetzungen erforderlich. Bitte setzen Sie sich …
Von
Stadt Eckernförde
Betreff
AW: WG: Straßenschäden Jungfernstieg [#149794]
Datum
28. Juni 2019 11:58
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Akteneinsicht sind keine Voraussetzungen erforderlich. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem gewünschten Termin mit mir in Verbindung, telefonisch oder per E-Mail. Ich lasse die gewünschten Akten dann aus dem Archiv holen. Die Akteneinsicht kann lediglich während der Geschäftszeiten erfolgen, diese sind: Mo - Mi 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr Do 8:00 bis 12:00 und 14:00 bis 17:30 Uhr Fr 8:00 bis 12:00 Uhr. Kosten entstehen lediglich für die Anfertigung von Kopien, falls gewünscht. Ich bin ab heute Nachmittag bis zum 19.07. nicht erreichbar. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich würde die Akteneinsicht wenn es möglich ist ab Montag den 1.7. ab 14 Uhr bis vor…
An Stadt Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Straßenschäden Jungfernstieg [#149794]
Datum
28. Juni 2019 12:20
An
Stadt Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich würde die Akteneinsicht wenn es möglich ist ab Montag den 1.7. ab 14 Uhr bis vor 15 Uhr, und falls ich die Akteneinsicht Montag nicht ganz schaffe, ab Dienstag den 2.7. ab 8:00 erhalten. Teilen Sie mir bitte die Raumnummer für die Akteneinsicht mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Eckernförde
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Eckernförde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Juni 2019 12:20
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Stadt Eckernförde
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin in den kommenden 3 Wochen nicht im Büro und kann daher auch keine Akteneinsic…
Von
Stadt Eckernförde
Betreff
AW: WG: Straßenschäden Jungfernstieg [#149794]
Datum
28. Juni 2019 15:49
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin in den kommenden 3 Wochen nicht im Büro und kann daher auch keine Akteneinsicht koordinieren. Ist es möglich die Akteneinsicht nach dem 19.07. durchzuführen? Sollte es sehr dringend sein, können Sie sich einem Mitarbeiter Herrn Petersen <<E-Mail-Adresse>> wenden. Da die Unterlagen nicht weglaufen wäre aber der Aufschub vermutlich möglich, oder? Vielen Dank und schönes Wochenende! Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich werde mich wie Sie vorgeschlagen haben, ab dem 19.7. wegen einem Termin zur Akte…
An Stadt Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Straßenschäden Jungfernstieg [#149794]
Datum
28. Juni 2019 15:53
An
Stadt Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich werde mich wie Sie vorgeschlagen haben, ab dem 19.7. wegen einem Termin zur Akteneinsicht erneut an Sie wenden. Vielen Dank und ebenfalls schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>